Darf die Eigentümergesellschaft verbieten, dass wir einen Sichtschutz anbringen am Balkon?

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Mein Lebensgefährte und ich wohnen im EG in einer Mietswohnung. Unser Vermieter ist der Eigentümer der Wohnung. Die restlichen Wohnungen werden durch die jeweiligen Eigentümer selbst bewohnt.

Nun haben wir letztes Jahr im Sommer einen Bambus-Sichtschutz auf unseren Balkon angebracht den wir nach 2 Wochen wieder entfernen mussten, da die Eigentümer gesagt haben, dass dieser nicht zum Bild der Aussenfassade passt. Anstandslos haben wir diesen entfernt. Unser Vermieter ist seit dem letzten Jahr nun mit den Eigentümern der übrigen Wohnungen dran, eine Möglichkeit zu finden, um uns unsere Privatsphäre auf dem Balkon zu gewähren, diese stellen sich jedoch iwie quer.

Jetzt bei der vergangenen Eigentümerversammlung haben diese beschlossen, dass wir keinen Sichtschutz anbringen dürfen. Unser Balkon ist von jedem der umliegenden Häuser zu sehen und der Weg zu unserem Haus führt an unserem Balkon vorbei. Alle anderen Eigentümer haben alle eine Markiese, Seitengläser o.ä als Sichtschutz für deren Balkone. Bei uns ist dies nun nicht erlaubt.

Meine Frage ist, was ich dagegen tun kann und ob ich überhaupt irgendein Recht habe. Unser Vermieter ist zum glück auf unserer Seite und will das auch für uns durch boxen aber er sagt auch ihm sein die Hände gebunden.

Was kann mir passieren wenn ich einfach gegen deren Willen einen Sichtschutz anbringe? Mein Freund ist sehr verärgert, da unsere Tochter gerne im Sommer in ihrem Planschbecken sitzt und spielt und wir nicht wollen das sie von jedem (halb)nackt gesehen wird...

Für ernst gemeinte Antworten wäre ich dankbar, auch die übrigen "dummen" Kommentare verzichte ich im Vorfeld.

Danke an alle ernst gemeinten Antworten. Viele Grüße

Mietwohnung, Mietrecht, Immobilien, Balkon, Sichtschutz, Weg
Klopfgeräusche in der Wand

Hallo,

ich höre seit meinem Einzug in die neue Wohnung ständig laute Klopfgeräusche in der Wand zwischen meinem Wohnzimmer und der Küche meiner Nachbarin. Es kommt sehr unregelmäßig. Manchmal 5mal am Tag, manchmal nur 2mal, manchmal auch gar nicht.

Für mich war es das naheliegendste, dass irgendeins ihrer technischen Geräte dieses Geräusch verursacht. Daher habe ich meine Nachbarin gebeten, ob sie mal nachprüfen kann. Sie stritt aber gleich ab, dass es von ihr kommt. Nachdem keine Besserung eintrat fragte ich sie nochmal, jedoch verwies sie auf die anderen Nachbarn, es müsse von woanders kommen. Nachdem ich alle Nachbarn fragte, die an meine Wohnung angrenzen, konnte auch dort keine Fehlerursache gefunden werden.

Nun fragte ich bei der Hausverwaltung nach, dort sagte man mir ich solle mal alle Heizungen entlüften, es könnte an den Rohren liegen.

Allerdings habe ich folgendes gestern beim Lauschen an der Wand festgestellt: Das Geräusch ertönt definitiv, wenn meine Nachbarin in der Küche etwas macht. Habe mich gestern an die Wand gestellt. Erst kam ein Klackern, dann ging der Wasserhahn an, wieder Klackern und dann kam schließlich das beschriebene laute Klopfen.

Was würdet ihr mir raten nun zu tun? Wen kann man hier noch hinzuziehen? Vermieter verweist auf Hausverwaltung. Nachbarin streitet jedesmal alles ab.

Über Ratschläge wäre ich sehr dankbar. Ist schon echt störend und umziehen möchte ich nicht nur deswegen. Wohne ja gerade erst da.

Viele Grüße

Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Nachbarn, Nachbarschaft
Verzicht auf Privatsphäre als "Wohnkonzept"?

Hallo zusammen,

seit nun fast einem dreiviertel Jahr bewohne ich mit meiner Freundin zusammen eine wirklich schöne Erdgeschosswohnung in einer eigentlich sehr netten Wohnanlage. Alle Fenster der Wohnung sind auf den kleinen, mediterran gestalteten Innenhof der Anlage ausgerichtet, der uns bei der Besichtigung im letzten Jahr als "ruhig" beschrieben wurde.

Was uns niemand sagte: Dieser Innenhof wird an warmen Tagen von allen Nachbarn genutzt, die dazu Lust haben. Soweit haben wir damit ja gar kein Problem - das Problem fängt dann an, wenn sich die Nachbarn mit Ihren Liegestühlen keine 3 Meter entfernt von unseren Wohn- und Arbeitszimmerfenstern auf die Wiese packen und dort lautstark debattieren oder einfach nur halbnackt in der Sonne liegen und ein Buch lesen. Bei geöffnetem Fenster kann im Arbeitszimmer in dieser Situation kein vertrauliches Telefonat geführt werden, da die Nachbarn jedes Wort verstehen können.

Auch Kinder gibt es in dieser Wohnanlage, die gerne zum spielen im Innenhof umhertoben. Das müssen wir wohl dulden, doch tanzen sie uns gerne auf der Nase herum, indem sie mit Stöcken an dem Metall vor unseren Fenstern entlangrasen oder mit Pfeil und Bogen auf unsere Fensterfront zielen: Unser Hund schlägt darauf gerne lautstark an.

Als ich die Vermieterin fragte, in wieweit die Nutzung des gerade einmal 1 1/2 bis 2 Meter breiten Grünstreifens vor unseren Fenstern für die Allgemeinheit gestattet ist, antwortete sie mir, dass es zum Wohnkonzept gehört, dass sich alle auf der Wiese aufhalten können. Dass es sich so anfühlt, als würden Fremde auf der eigenen Terrasse rumlungern, scheint ihr egal zu sein.

Nun die Frage: Wieviel Privatsphäre dürfen wir erwarten? Ist es wirklich in Ordnung, sich mit seinem Liegestuhl direkt vor dem Wohnzimmerfenster der Nachbarn zu postieren?

Wir sind hier ein wenig ratlos und fühlen uns betrogen, da von diesen Zuständen bei der Besichtigung im letzten Jahr keine Rede war.

Mietwohnung, Mietrecht, Privatsphäre
Dauer Lärmbelästigung Mietwohnung

Hallo ihr da draußen,

ich hatte euch schon einmal etwas über die sehr hellhörige Mietswohnung geschrieben. Unser lieber nachbar über uns trampelt den ganzen tag rum, man hört ihn laut reden auch die Streiterein hört man. Es ist ein Vater mit seinem 22 jährigen Sohn. Wenn der Sohn zuhause ist hat man auch nicht in der Nacht Ruhe! Mein Mann und ich liegen dann die ganze Nacht wach weil wir nicht schlafen können. So wie wieder in dieser Nacht. Wir leiden sehr darunter. Mehmalige Gespräche mit dem Mieter über uns hat nichts gebracht. Das Haus ist einfach mega hellhörig. So jetzt wollen wir hier ausziehen wir können nicht mehr. Wir bekommen selbst den Lärm vom Nachbarnhaus mit, die wände und die Decken sind einfach schlecht gedämmt. Wir hören sogar den Türöffner sehr laut. Nun hatten wir im Januar die Mietvertrag unterschrieben wo drinnen stand das wir 1 jahr auf die Kündigung verzichten. KLar bevor wir den Unterzeichnet hatten haben wir extra gefragt ob das Haus hellhörig sei? Man hat und gesagt das es nicht so wäre. Wir haben der Vermieterin diesbezüglich auch schon eine E-Mail geschrieben, jetzt sind 2 Wochen vergangen und sie hat sich immer noch nicht gemeldet. Als ihr Mann vor einer Woche hier war haben wir ihn nochmals darauf angesprochen, es hieße von seinerseits ist nichts drinnen.

Weiß jemand wie wir aus diesen miesen Mietvertrag raus kommen? Ich bin für jede Hilfe Dankbar.

Miete, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Hellhörigkeit
Wasserschaden Zweifamilienhaus - welcher Schaden wird ersetzt

Hallo zusammen,

wir haben letzte Woche Mittwoch bei uns an der Decke einen Wasserschaden bemerkt. Es handelt sich um eine abgehängte Holzdecke unter dem Beton. Wir haben ein Zweifamilienhaus von welchem wir die obere Wohnung vermietet haben.

Den Schaden haben wir direkt am Donnerstag Vormittag der Versicherung gemeldet und uns mit den Mietern oben kurzgeschlossen. Leider musste ein Gutachter von der Versicherung kommen. Dieser hatte leider erst gestern Nachmittag einen Termin frei. Wir haben dann darum gekämpft sofort am Donnerstag einen Flaschner zur Notfallbehebung des Schadens kommen zu lassen.

Im oberen Bad befindet sich eine Acrylduschwanne. Die Bäder wurden in 2011 von einem Fliesenleger gerichtet. Leider hat dieser vermutlich die Wanne falsch montiert, da diese im hinteren Eck bei Belastung start absackt und hierdurch die Fugen gerissen sind und Wasser eingedrungen ist. Aufgrund der Wölbung der Wand ist sogar bereits eine Fliese gesprungen.

Der Gutachter hat den Schaden ziemlich heruntergespielt und gesagt wir müssen uns selbstständig um die Repartur der Schadensursache kümmern (neue Fugen setzten). Die Trocknung übernimmt die Versicherung. Er hat auch gemeint, dass die Wanne gar nicht so enorm absackt und dass das halt normal ist und man alle 2 Jahr die Fugen erneuern müssen. Das Bad ist aber nur 1 Jahr alt (Dez 2011).

Wir müssen den Schaden schnellstmöglich beheben lassen, da sich dies seit knapp einer Woche zieht. Leider kriegen wir jetzt auch noch Probleme mit den Mietern, da diese eigentlich nicht duschen dürfen. Er ist Koch als Beruf und muss täglich duschen. Kann man hier einen Ersatz von der Versicherung verlangen?

Vielen Dank für ein kurzes Feedback.

Schöne Grüße

Wasser, Versicherung, Mieter, Mietwohnung, Schaden, Wasserschaden
Mietvertrag - Einzug erst für in 3 Monaten vereinbaren? Machen die das?

Hallo Leute,

ich und mein Freund haben in einer Woche einen Termin zu einer Wohnungsbesichtigung. Die Wohnung ist wie geschaffen für uns, doch quält mich diese eine frage...

Wir haben zu dem Besichtigungs- Termin Mitte März, wenn wir unsere Jetzige Wohnung kündigen haben wir ja noch die 3 Monate Kündigungsfrist. Das heißt wir könnten erst im Juli in die neue Wohnung einziehen. (P.S. Direkten Nachmieter suchen ist quatsch da wir hier noch keinerlei kontakte haben) Doppelt Miete zahlen, also für die neue Wohnung und unsere jetzige bis die 3 Monate rumm wären könnten wir garnicht!

Also müssten wir mit dem Vermieter reden das wir (wenn er uns übernimmt) den Mietvertrag zwar jetzt schon unterschreiben, aber drinnen steht das das Mietverhältnis erst ab Juli anfängt. Wir wollen wirklich langfristig dort einziehen und wollen diese Wohnung wirklich haben! Doch das wären ja für den Vermieter auch 3 Monate ohne Miete...

Also wie hoch steht für uns die Chance, bzw. wie oft lassen sich Vermieter denn auf sowas ein??? Immer diese blöden 3 Monate Kündigungsfristen... Wäre echt dumm wenn wir die Wohnung nur wegen dem Zeitraum nicht bekommen würden :(

P.S. Haben nur noch keine Kündigung geschrieben weil wir eine Wohnung sicher haben wollen, wäre blöd wenn wir kündigen und in 3 Monaten nichts bekommen und dann mit Neugeborenen auf der Straße sitzen würden!

Freue mich auf Eure antworten

Glg Arsania

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, mieten
Ich will meine Einbauküche mitnehmen aber vermieter hat was dagegen

hallo liebe leser meine eltern und ich wohnen seit 1991 zur miete inder selben wohnung. Nun habe ich wir es entlich geschafft, nach langem sparen und viel gedult haben wir uns jetzt eine Eigetumswohnung finaziert und wollen jetzt auch umziehen. Aber der Vermieter will jetzt das wir UNSERE Einbauküche unentgeltlich in der alten Mietwohnung lassen! Weil als wir eingezogen sind 1991in die alte Mietwohnung war eine (uhralte) Einbauküche drin die aber mit der Zeit in die jahre gekommen war. Dann hatten wir einem wasserschade in der Küche und die alte Einbauküche war hin. Der Vermieter hat dann ein andere gebrauchte (schlechter zustand) Einbauküche eingebaut. Nach Jahren war die 2. ALTE Einbauküche abgenutzt(normaler verschleis) und wir hatten die Vermietung drauf hingewiesen, die aber wollte nur Instandsetzung betreiben. Wir habe Vorgeschlagen eine NEUE Einbauküche, ander wir uns auch beteiligen werden einzubauen, die dann auch zb nach beendigung des Mietverhältnisses in der der Wohnung beilben könne. Die Hausverwaltung hat das abgelehnt. Darauf hin haben wir uns, aus den ersparten, eine NEUE Einbauküche geleistet. Davon hatten wir die Hausverwaltung inkenntniss gesetzt und die waren einverstanden damit natürlich wenn die das nix kostet. Haben wir dann auch gemacht und die war sehr teuer ca 7000 euro haben wir bezahlt. Jezt sage der Vermieter/Hausverwaltung das ich die NEUE Einbauküche drin lassen muss! mit der begründung > als wir eingezogen sind vor 20 Jahren war eine Einbauküche drin. Wir würden gern Unsere Einbauküche mitnehmen schließlich haben wir die bezahlt! MeineFrage ist darf der Vermieter/Hausverwaltung das? Würde mich freuen wenn ihr da eine Rat habt

Umzug, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Eigentum, Eigentumswohnung
Zählt der Teppich als Trittschall?

Hallo zusammen =)

Wir wohnen in einer alten ausgebauten Scheune, unter uns wohnt noch eine Familie. Unser Boden besteht aus 19mm dicken Hartholzplatten und darauf hat der Vermieter direkt das Laminat verlegt. Darüber war beim Einzug ein Teppich. Kein dicker, sondern so ein billiger, wie man sie aus dem Baumarkt kennt. Nun waren mein Mann und meine Kinder ständig krank, da haben wir den Teppich rausgemacht und uns ein PVCboden zugelegt (muss zugeben ein recht dünner, weil mein mann gerade noch eine ausbildung macht fehlt leider das Geld). Nun beschwert sich die Familie unter uns schon seit einer Weile wegen den laufgeräuschen, wir sollten doch nach 22 uhr nicht mehr in der Wohnung laufen, da war aber der Teppich noch drin. Seitdem wir den PVCboden haben, haben sie sich nicht eimal beschwert. Der Vermieter war letzte Woche bei uns, und heute kam ein schöner Brief, er würde uns 8 Wochen zur Verfügung stellen um wieder einen Teppich hineinzulegen, er hätte diesen Teppich aus Trittschallgründen hineingelegt. Es steht im Mietvertrag nichts wegen Trittschalldämmung, es steht nur drin das der Teppich bei Auszug gegebenfalls ersetzt werden muss. Nun will ich aber auf keinen Fall mehr einen Teppich verlegen, ich hab Angst das mein Mann und die Kinder wieder krank werden. Muss ich nun innerhalb von 8 Wochen einen Teppich einlegen oder muss ich für Trittschalldämmung sorgen? Oder ist das dem Vermieter seine Sache wenn er unter dem Laminat keinen Trittschall gelegt hat? Danke fürs lange lesen Ela

Mietwohnung, Laminat, Teppich
Sport in Mietswohnung zulässig? Untermieter beschwert sich..

Hallo, es geht um folgendes:

Seit ca. 2 Wochen mache ich 6x die Woche abends um ca. 19 Uhr etwa 30 min Sport in meinem Wohnzimmer (Aerobic, Joggen auf der Stelle, Springen, Liegestützen). Ich habe dazu extra einen Teppich im Wohnzimmer auf den Boden gelegt um nicht so laut aufzutrampeln. Der Sport macht viel Spaß und ich bin sehr motiviert weiterzumachen. Vor ein paar Tagen kam jedoch mein Nachbar, der unter mir wohnt, vorbei und hat gesagt, dass man hören und spüren würde, dass ich Sport mache. Nach kurzem Nachdenken habe ich dann eingesehen, dass mein Springen auf dem Teppich doch etwas laut gewesen sein könnte. Also habe ich um Ihm entgegenzukommen noch zwei weitere, dicke Teppiche im Wohnzimmer auf den Boden gelegt. Gestern habe ich wieder Sport gemacht und mal darauf geachtet welche Geräusche ich verursache. Im Gegensatz zu vorher sind die Geräusch nun wirklich auf ein Minimum reduziert. Wie vereinbart habe ich gestern nach dem Training noch einmal mit meinem Nachbarn gesprochen, er sagte, dass es schon leiser geworden ist, man es aber immernoch spüren würde. Ich sagte dann, dass mir das leid tut, ich aber keine Zeit/ Möglichkeit habe abends außer Haus Sport zu machen und jetzt alles was in meiner Macht steht getan habe, um den "Lärm" einzudämmen.

Nach einer Recherche im Internet habe ich leider nichts zum Thema "Sport in Mietswohnung" gefunden und wollte nun hier mal fragen, ob Ihr mir sagen könnt, ob mein Untermieter die 30min täglich dulden muss oder ob er mir im schlimmsten Falle verbieten lassen kann, Sport in meine Wohnung zu machen... Ich bin für jede Anregung dankbar!

Viele Grüße Hans!

Training, Mietwohnung, Mietrecht, Lärm, Nachbarschaft
Privatsphäre gestört durch Vermieter! Was können wir tun?

Ich habe folgende Frage, und zwar wohnen wir mit unseren Vermietern in einem Haus. Sie wohnen unten, wir oben. Wir haben beide nur einen Eingang und unsere Wohnung, die vom Flur durch eine Treppe nach oben führt ist offen also wir haben keine separate Wohnungstür. Unsere Vermieter haben jedoch bei der Wohnungsbesichtigung gesagt, dass sie den Eingang bzw. Flur nicht mitbenutzen, weil unsere Wohnung nach oben hin ja offen ist. Sie haben hintenherum einen Extra Eingang, Besucher wissen dies auch und es ist vorne an der Haustür auch ausgeschildert. Sie meinten auch, dass die Zwischentür unten vom Flur zu ihrer Wohnung immer abgeschlossen sei. Nur daraufhin haben wir eingewilligt. Im Mietvertrag steht darüber nichts, ausser dass der Flur freizuhalten ist, ausser der Kinderwagen darf dort stehen und wir müssen den Flur und die Eingangstür alleine sauber halten. Nun ist es so, seitdem wir hier wohnen, dass unsere Vermieter trotzdem durch den Flur laufen. Meistens dann, wenn wir nicht da sind. Das sehen wir dadurch, dass manchmal die Zeitung auf unserer Treppe liegt oder ähnliches. Aber auch wenn wir da sind, z.B. letzte Nacht habe ich um 04.00 Uhr unten Geräusche gehört. Mein Mann ist schnell aufgestanden und hat nachgeschaut, da ging unten schnell die Tür zu und das Licht aus. Wir fühlen uns in unserer Privatsphäre sehr gestört, weil man ja, wenn man unten im Flur steht, alles mitbekommt, was wir oben machen. Ausserdem haben wir das Gefühl, dass die Vermieter unsere Wohnung betreten, wenn wir nicht da sind, sie haben ja freien Zutritt, weil wir nicht abschließen können, wie auch ohne Tür, aber wir können es nicht beweisen. Können wir irgendetwas tun oder sind wir dagegen machtlos?

Haus, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Hausfriedensbruch
Mängel Brief vom Schornsteinfeger...?

hallo,

gestern war der Schornsteinfeger bei uns. Er hat normal seine Arbeit getan und danach noch den Holzofen begutachtet. Dabei hat er mich gefragt wie wir diesen betreiben. Habe ihm dies erklärt und habe von Ihm auch gesagt bekommen das wir das vollkommen richtig handhaben. Dann wurde von Ihm noch das Holz mit einem Feuchtigkeitsmesser geprüft, auch dies wurde von Ihm als - Trocken - betitelt. Somit war für mich die Sache erledigt.

Heute lag ein Brief im Briefkasten von Ihm mit folgendem Inhalt:

Mängel: An Schornsteinen, Feuerstätten und Verbindungsstücken (SchfG § 13 Abs. 1 Ziffer 3 [BGBl. l S. 1634] u.a.m) (<- hab ich ergoogelt, aber komm mit der erklärung nicht so recht weiter)

Darunter in einem weißen Feld steht dann : Hinweis für den Feuerstättenbetreiber (da folgt eine erklärung wie man mit Holz zu heizen hat, Verbrennungsluft reglelung, Holz tockenheit etc.)

Ich habe ihm auch angerufen und wollte wissen wieso wir das bekommen haben, da ja bei der Prüfung alles Ok war und welche Mengel denn da jetzt genau sein sollen. Ich bekam nur als Antwort das sei ein Standartschreiben und ich soll es zu den Akten legen. Jedoch haben wir noch nie ein solches Standartschreiben erhalten und wissen nun nicht ob wir überhaupt reagieren sollen.

Evtl. ist hier ja ein netter Schornsteinfeger oder User und kann mir erklären was das zu bedeuten hat.. dankeschön

Mietwohnung, Mietrecht, Kamin, Holzheizung, Mangel, Schornsteinfeger
Parken im Hof?

Hallo, ich hätte da mal ne frage!Ich muss leider etwas weiter ausholen damit man sie versteht! und zwar wohne ich in Ingolstadt in einem Reihen-Mehrfamilienhaus in Miete . Es gibt eine Tiefgarage da wo wir auch einen Stellplatz haben. Wie viele Familien haben wir zwei Autos aber nur einen Stellplatz. In unserem Hof sind auch Parkplätze die nur mit dem schild gekennzeichnet sind ( wer wiederrechtlich parkt wird abgeschleppt) und die jemandem gehören. Vor unserem hof sind parkbuchten aber ein teil muss frei gehalten werden , weil der Bäcker gleich daneben ist und die restlichen Buchten sind meistens schon voll. Mir bleibt also nichts anderes üblich als in den Hof rein zu fahren und dort zu parken da wir sonst keine anderen parkplätze haben. Es stehen auch meisten andere Fahrzeuge drin von Nachbarn, oder deren Bekannten und auch manchmal die von Bäcker. So nun habe ich den Sommer über im hof geparkt. Nun kam letzte woche der eigentümer von diesen Parkplätzen und hat mich in keinem schönen Ton ermahnt das ich mit meiner karre da nicht mehr stehen soll, weil mein angebliches tropfendes öl- Auto den gepflasterten Boden verdreckt. Nur das mein Auto grade mal 3 Jahre alt ist und keinen Tropfen Öl verliert (kontrolilert). Da die 6 parkplätze auch nicht gekennzeichnet sind mit Nummernschilder oder Namen darf ich mich da drauf stellen ohne das er mich abschleppen kann oder nicht????

Wäre lieb wenn ihr mir da weiterhelfen könnt danke ;)

Auto, Mietwohnung, parken
Hängesessel an Dachschräge befestigen?

Hallo, ich würde gerne meinen Hängesessel anbringen, habe aber ein paar Schwierigkeiten. Zum einen weiß ich nicht genau wo die Balken lang laufen, und ich weiß auch nicht ob mein Vermieter mir erlauben würde, in die Decke zu bohren. Ungefähr könnte ich schätzen wo ein Balken lang läuft, aber dann hab ich ja immernoch nicht den Mittelpunkt des Balkens gefunden. Meine Wohnung ist im Dachgeschoss, besteht zum Teil aus Dachschrägen und aus geraden Wänden. Neben meiner Wohnung befindet sich der unausgebaute Boden, wo ich die freilaufenden Balken sehen kann. Diese wirken aber schon sehr alt und bisschen morsch. Ob da überhaupt reingebohrt werden darf? Bzw ob das dann das Gewicht hält? Habe jetzt im inet dieses Gestell gesehen, welches an der geraden Wand angebohrt wird. Im Prinzip habe ich ja schon die Schräge, die durch das Gestell konstruiert wird. Kann man nicht einfach in die Dachschräge bohren und dort den Hängesessel anbringen? Gilt die Dachschräge dann als Wand oder als Decke? Müsste ich hier auch meinen Vermieter fragen? Wie finde ich hier einen Balken zum Bohren? Oder muss ich den hier gar nicht finden und kann einfach rein bohren?

Doof, dass es so kompliziert ist den Hängesessel anzubringen. Mag nicht so ein teures Gestell kaufen, bzw ist meine Wohnung so klein, dass dieses Gestell wahrscheinlich den halben Raum einnehmen wird.

Hoffe mir kann hier wer helfen! Gruß Sabrina

heimwerken, bauen, Mietwohnung
Wohngeld Problem : gemeinsamer Mietvertrag mit Freund und sein Einkommen wird mit angerechnet

Ich habe folgendes Problem : Ich wohne mit meinem Freund zusammen in einer Wohnung und wir haben einen Mietvertrag. Nun habe ich Wohngeld beantragt, weil ich kein Bafög mehr bekomme. Da wir beide den Mietvertrag unterschrieben haben, wird das Einkommen meines Freundes mit eingerechnet. Dadruch bekomme ich statt 200€ im Monat nur 10€ im Monat mit der Begründung, dass mein Freund mit die Differenz zahlen soll. Das würde ich aber niemals von ihm verlangen. Ich habe mir überlegt, dass es sinnvoll wäre, statt dem einen Mietvertrag, zwei einzelne Mietverträge aufzusetzten. Grundsätzlich ist unser Vermieter dagegen, weil er Angst hat, dass dan einer von uns beiden kündigt und er dann nur die Hälfe der Miete einnimmt. Da kann ich ihn auch vollkommen verstehen. Aber nun hatte ich die Idee, dass man in die beiden Mietverträge eine Klausel setzt, dass wenn einer von beiden kündigt, der andere die volle Miete übernehmen muss. Ist so eine Klausel rechtens? Ich will meinen Vermieter ja nicht übers Ohr hauen ;) und zweitens : mein Freund müsste dann ja im meinem Mietvertrag diese Klausel mitunterschreiben denke ich, hab ich dann trotzdem wieder das Problem beim Wohngeld, dass sein Einkommen mitgerechnet wird?

Oder hat jemand eine andere Idee wie ich drum rum komme, dass sein Einkommen mit gerechnet wird?

Ich bin sehr dankbar für jede Antwort!

Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Wohngeld
Alte Möbel in der Wohnung zurücklassen - in Ordnung?

Hallo Community,

ich habe vor, in nicht allzu naher Zukunft auszuziehen. Ich habe schon Freunde damit genervt, aber keiner kann oder will konkrete Antworten dazu geben, keine Ahnung.

Auch Ergebnisse seitens Google orientieren sich da eher sparsam. Daher meine "letzte" Hoffnung, in der ich mich hier an euch wende.

Es geht um ein schweres Bett aus Metall (weiß), in dem zwei Personen schlafen könnten, sozusagen ein Ehebett. Ich möchte es nicht mitnehmen, da es mir zu schwer wäre als Asthmatiker damit aus dem dritten Stock...

Davon abgesehen kauf ich mir ein neues Bett, aber das Alte ist noch total gut, nur halt zu schwer für den Transport. Ich möchte auch nichts dafür haben, der Nachmieter könnte es sozusagen geschenkt haben. Ich möchte es nur nicht rausnehmen müssen, da es für mich einen unheimlichen Aufwand bedeuten würde - zumal ich alleinlebend bin und niemanden kenne, der mir da helfen könnte.

Kurz: Ich bin froh, wenn ichs los bin und eventuell einem Nachmieter damit eine Freude machen könnte. Das Bett ist wie gesagt noch voll intakt und ich möchte jetzt nicht in Schwierigkeiten kommen, weil das per Wohnrecht vielleicht nicht gestattet ist, keine Ahnung. Bin da total unsicher.

Dasselbe gilt auch Küchenoberschränke und eine Arbeitsplatte, ebenfalls in weiß gehalten. Ich würde die auch gerne zurücklassen. Ach ich weiß nicht, es wäre echt super lieb wenn mir da jemand mit kompetentem und sachlichem Rat helfen könnte.

Vielen Dank schonmal für die investierte Zeit und Geduld und hilfreiche Antworten!

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Mieterhöhung nach "Sanierung" gerechtfertigt?

Hallo, momentan finden an dem Haus in dem wir wohnen folgende arbeiten statt. Neuanstrich der Fassade, Neuanstrich des Hausflurs, Austausch der Haustür, Dacharbeiten(es ist ein Flachdach auf dem Steine liegen, diese werden vorläufig entfernt um nach Beschädigungen am Dach zu schauen), der Grundstückszaun wird erneuert und die Scheiben unserer Balkonverglasung werden erneuert.

Eben erreichte mich dann ein Brief meines Vermieters mit folgendem Inhalt: Nach umfangreicher Sanierung wird zum 01.01.2013 die Kaltmiete um 20€ monatlich auf 350€ monatlich erhöht.

Mich interessiert jetzt natürlich ob diese Erhöhung gerechtfertigt ist, denn es handelt sich bei den Arbeiten meiner Meinung nach um Instandhaltungsarbeiten bzw. Schönheitsreperaturen. Die Durchführung dieser Arbeiten wurden mir vom Vermieter zwar vorher mündlich mittgeteilt, aber auf die Frage ob sich dadurch die Miete erhöht sagte er mir das sie sich nicht erhöhen wird. Auch die Frist macht mich stutzig. Wie google zu entnehmen war tritt eine Mieterhöhung 3 Monate nach Eingang der Erhöhungsmitteilung ein, das wäre in meinem Fall im Februar und nicht wie vom Vermieter gefordert im Januar. Außerdem war dort zu lesen das sich diese Frist um 6 Monate verlängert wenn dem Mieter eine vorraussichtliche Mieterhöhung aufgrund der Modernisierung nicht mittgeteilt wurde..

Bitte antwortet nur wenn ihr euch wirklich mit der Materie auskennt. Falls jemand einen interessanten Link zu meiner Frage hat kopiert den bitte mit in den Beitrag.

Danke für die Hilfe

Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag

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