Hallo! Ziehe Ende des Monats aus. Habe jetzt erfahren, dass die Klauseln bezüglich Schönheitsreparaturen in meinem Vertrag wahrscheinlich ungültig sind. Das dumme ist: Schon im Februar war der Hausmeister da und hat eine sog. Vorabnahme veranstaltet, die mich womöglich nun doch zum Renovieren verpflichtet. Da ich mich da noch überhaupt nicht auskannte habe ich den Wisch in meiner Naivität unterschrieben. Das Protokoll ist allerdings äußerst schwammig formuliert, so steht da u.A. "Schönheitsreparaturen durch Mieter", was noch eindeutig ist, dann jedoch z.B. "Tapeten entfernen, tapezierfähig herrichten" ohne Zuständigkeitsangabe (ob das nun durch mich zu erledigen ist oder den Vermieter). Es dürfte klar sein, dass der Vermieter durch diese Formulierung das ganze auf mich abwälzen will, ob das jedoch anhand dieser schwammigen Formulierung möglich ist, finde ich fragwürdig.

Die entscheidendste Frage ist jetzt: Ist ein solches Vorabnahmeprotokoll überhaupt gültig, wenn nur einer der beiden MIeter (mein Vater ist auch als Mieter aufgeführt) unterschreibt?

Freue mich über Antworten

LG