Hallo, wir besitzen eine seit 04/2009 vermietete Eigentumswohnung, in der wir anfänglich selber gewohnt haben. In der Wohnung ist eine Einbauküche mit Geschirrspüler, Herd, Backofen und integrierter Waschmaschine. Diese ist nun kaputt und unser Mieter möchte, dass wir diese auf unsere Kosten reparieren bzw. eine neue stellen. Es wurde aber nirgendwo schriftlich fixiert, dass die Wohnung eine Einbauküche bzw. eine Waschmaschine hat, welche Bestandteil des Mietobjektes ist. Wer muss denn jetzt zahlen? Viele Grüße.