Ich möchte meine Verlobte aus Ghana heiraten...was muß ich tun damit sie hier auch arbeiten darf?
Meine Verlobte kommt aus Ghana und ist gebürtige Südafrikanerin mit europäischen Wurzeln. Wir möchten nun heiraten und in deutschland zusammen leben. Wenn sie ihr Visum bekommen sollte, was müssen wir hier tun um an eine Arbeitserlaubnis zu kommen oder bekommt sie die automatisch mit der Heirat?Ich bekomme derzeit Hartz IV. Bekomme ich das weiter oder von was müssen wir unseren lebensunterhalt bestreiten?Es ist ausdrücklichst keine Scheinehe sondern eine Liebesbeziehung.Wir wollen auch nicht vom Staat leben, sondern von eigener Hände Arbeit. Ich bekomme Hartz IV wegen gesundheitlichen Einschränkung 40% Behindert. Es geht hauptsächlich darum, wie wir schnellstmöglichst zu einer Arbeit kommen und inwieweit der staat hilft bis es soweit ist?
5 Antworten
Sie bekommt eine Dauer-Aufenthaltserlaubnis durch Heirat. Inwieweit sich deine Harz IV Bezüge ändern, fragst du besser dort, von wo du deine Bezüge bekommst.
Durch die Hochzeit sollte sie im stande sein die Deutschestaatsbürgerschaft anzunehmen und somit die Arbietserlaubnis zu erhalten.
Da Sie Behindert sind denke ich müssten sie weiter Harz IV erhalten.
Danke für deine schnelle antwort.....jetzt muss ich sie erst mal hier her bekommen und zu sehen das sie ihr visum bekommt....dann werde wir den rest auch noch hinbekommen, da bin ich mir sicher....
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Heirat in Ghana; notwendig: Ehefähigkeitszeugnis für Dich, ausgestellt vom Standesamt Deiner Stadt bzw. Gemeinde. Deutscher Sprachtest Deiner Braut 8obligatorisch).
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Legitimation der Dokumente durch deutsche Botschaft in Ghana.
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Arbeitserlaubnis automatisch mit Familiennachzugsvisum
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Meldung an Jobcenter daß sich Dein Familienstand geändert hat; es werden somit zuerst Leistungen für zwei Personen gezahlt.
danke für deine Antwort die sehr hilfreich war oder ist
jetzt muss ich sie erst mal hier her bekommen und zu sehen das sie ihr visum bekommt.
Dass sie hierhin kommt, wird nur mit sehr hohen Sicherheiten möglich sein (meistens 15- 20000 Euro hinterlegen bzw. nachweisen). Du musst vermutlich eher zu ihr und sie dann nach der Hochzeit nachholen.
wo hast du denn den mist her....dann müßten ja alle die einen ausländer oder ausländerin geheiratet haben und zwar in deutschland...millionäre sein....soviel brauchst du nicht einmal in australien und die haben die höchsten einwanderungskriterien....und ausserdem werden ausländische ehen nur noch zu 10 % anerkannt...und dann auch nur wenn kinder da sind...sonst kannst du es vergessen
Das ist kein Mist. Hier gibt es einen Unterschied zwischen diversen Ländern. Ob Japan, oder Ghana, das macht schon einen Unterschied.
Grundsätzlich ist dein Ansinnen kein Problem, sofern sie Deutsch kann, dann besteht sie auch den Sprachtest.
Wir wollen auch nicht vom Staat leben, sondern von eigener Hände Arbeit
Da du ja gesundheitlich gerade nicht arbeiten kannst, fällt das dann auf sie zurück, vermutlich.
Welche Ausbildung hat sie? Wenn sie nicht gerade ein Studium hat, wird sie Arbeiten hier, so leid mir das tut zu sagen, vergessen können.
Sie hat einen Bachlor in BWL gerade abgeschlossen...
...................und dann die große Liebe zu einem Hartz IV Empfänger............. Deine ganze Geschichte glaub ich nicht
glaube doch was du willst....meinst es zählen nur geld und geld und geld....schon mal was von liebe gehört...aber eher nicht...ich habe in meinem Leben mehr gearbeitet als du auf dem buckel hast....weise erst mal 40 arbeitsjahre auf, dann kannst dir ein urteil erlauben...was du glaiubst ist mir so was von egal....aber es zeigt mal wieder wie intollerant viele sind
Zitat: "Durch die Hochzeit sollte sie im stande sein die Deutschestaatsbürgerschaft anzunehmen".
...da würden sich viele freuen!. Wartezeit sein Einreise: mind. 7 Jahre:
Voraussetzungen
Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung Nachweis von Kenntnissen über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland seit acht Jahren rechtmäßig gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (diese Frist wird nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt; bei besonderen Integrationsleistungen kann sie sogar auf sechs Jahre verkürzt werden) eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II Nachweis ausreichender mündlicher und schriftlicher Deutschkenntnisse keine Verurteilung wegen einer Straftat Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit, sofern dies möglich und zumutbar ist.
Quelle: http://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/25665437265