ich darf als Mieter das Türschloss in meiner Mietwohnung tauschen, das kann man überall nachlesen. Doch was ist wenn ein Notfall eintritt (z.B. Wasserrohrbruch in meiner Abwesenheit) und der Vermieter muss in meine Wohnung. Dazu muss er die Türe aufbrechen lassen, da er ja keinen Schlüssel von mir bekommen hat(das ist ja auch der Grund warum ich das Schloss austauschen will).

Wer, denkt ihr, muss die Kosten für das aufbrechen der Türe und eventuelle Schäden die durch die Verzögerung der Wohnungstüröffnung in der Wohnung entstanden sind übernehmen?