Es existiert keine Brandwand zwischen zwei Mietwohnungen, da sie ursprünglich als eine große Wohnung angelegt waren. Lediglich eine Trockenbauwand trennt die beiden Wohnungen voneinander, wodurch es auch zu Geruchsbelästigung im Schlafzimmer kommt, da der Zigarettenrauch der Nachbar/in durchdringt. Welche Rechte hat man als Mieter, welche Pflichten hat der Vermieter?