Mietwohnung Dachbodennutzung (Speicher)

Hallo Freunde

Meine Frau und ich bewohnen eine Mietswohnung im Dachgeschoss, es sind inkl. uns 2 Mietparteien und und ganz unten sind Büroräume. Die Partei im 1. OG hat Kellerräume und das Büro bzw. die Büroräume ebenfalls. In unserem Mietvertrag steht folgendes:

Zur Benutzung als Mietwohnung werden in dem Hause Strasse Nr. PLZ im Dachgeschoss folgende Räume vermietet : 4 Zimmer Küche Diele Bad/Dusche Toilette, Speicher (Keller ist durchgestrichen). Mitvermietet werden 1 Stellplatz PKW und Mitbenutzung der Gartenfläche.

So nun meine Frage - heute morgen morgen polterte es fürchterlich auf dem Dachboden, ich hab die Tür aufgemacht und da inspizierte der Herr der die Büroräume unten angemietet hat unseren Dachboden ich fragte was er da machen würde und er sagte er hätte die Hälfte jetzt angemietet und möchte dort seine Akten lagern, er müsse aber die Seite nehmen wo der Grossteil unserer Sachen stehen Umzugskisten Malerzeugs usw. Wir müssten diese Fläche frei machen weil er einen abschliessbaren Bereich daraus machen muss wegen der gesetzeslage Akten usw. Wir haben aber ebenfalls persönliche Dokumente in Kisten da und müssten dann ja ebenfalls einen abschliessbaren Bereich errichten, Als wir vor 5 Jahren einzogen sagte der Vermieter auch das der Speicher zur DG Wohnung gehöhrt, Was ist jetzt die rechtliche Lage ? Vom Vermieter selbst wurden wir darüber nicht informiert...

Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Dachboden, Keller
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.