Situation am Samstagabend auf einer 3-spurigen Autobahn zwischen Köln und Bonn: Für erst viel später beginnende Bauarbeiten war nur die ganz linke Fahrbahn freigegeben. Auf den beiden Spuren rechts war noch keinerlei Bautätigkeit ersichtlich, keine Arbeiter, keine Maschinen. Dann kam die Ausfahrt, wo ich raus mußte und Dutzende andere Autos fuhren auch raus und mußten dabei die beiden gesperrten Spuren kurz überqueren. Nirgends stand was von einer Sperrung dieser Ausfahrt. Ganz unten am Ende der Ausfahrt stand ein Mitarbeiter des Straßenmeisterei und schrieb alle KFZ-Zeichen auf, weil diese Ausfahrt gesperrt wäre. Bloß davon stand nirgendwo was. Die aufgestellten Warnbaken/Leitbaken würden eine Überquerung der beiden rechten Spuren verbieten und damit automatisch auch die Ausfahrtbenutzung. Wäre an der vorherigen Ausfahrt ein Hinweis gestanden, daß die nächste Ausfahrt gesperrt ist, wäre ich dort ausgefahren, weil sehr viel näher, als bis zur übernächsten Ausfahrt bzw. Ende der Autobahn fahren zu müssen.
Ist mit der Aufstellung von Warnbaken/Leitbaken automatisch ein Verbot vorgegeben die nebenan liegende Spur nicht kurz überqueren zu dürfen?
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