Ist die Wohnungskündigung während der Ausbildung und in der Klausurphase gültig?

Guten Tag liebe Community,

Mein Freund befindet sich derzeit in einer Ausbildung zum Kaufmann und wird diese vorrausichtlich Juni nächsten Jahres abschließen. Ich mache mich jetzt für ihn etwas schlau, da er zeitlich ziemlich eingegrenzt ist (kommnt abends gg 18 Uhr erst nach Hause und muss lernen, dazu kann er auf der Arbeit nicht frei machen, da so unter umständen nicht im Einkauf übernommen werden kann). Er hat am 30.11 eine schriftliche Kündigung von seinem Vermeiter erhalten, jedoch fehlte die notwendige Begründung. Diese hat der Vermieter am 03.12 Abends um 23:xx nachgereicht. Ebenso hat mein Freund eine ganze Liste, von Zeugen beglaubigter, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die sein Mieter ihm gegenüber begangen hat. Darunter Einbruch, Ruhestörung, Verleumdnung und Übele Nachrede. Er war auch schon bei der Polizei, die ihm die Rechtssicherheit der Beweise garantierte. Mein Freund ist wie gesagt zeitlich ziemlich eingegrenzt, deswegen kann er sich auch so schnell keine Beratung bei der Mietervertretung holen. Außerdem kann er sich keine andere Wohnung suchen, bzw findet keine, die in seinem finanziellen Rahmen steht. Die Wohnung in der er grade wohnt ist ca 50-100€ günstiger als alle Alternativen die er hat und für ihn grade so bezahlbar. Aber jetzt mal zu den Hauptfragen:

  1. Ist die Kündigung in der Art wie sie eingegangen ist gültig?

  2. Darf ein Azubi während seiner Ausbildung überhaupt (innerhalb von 3 Monaten) gekündigt werden?

2.1 Darf ein Azubi während seiner Klausurphase gekündigt werden?

  1. Der vom Vertieter angeführte Grund ist: Eigenbedarf - für die studierende Tochter. Ist das wirklich Eigenbedarf? Die Tochter ist erwachsen und unabhängig.

  2. Hat mein Freund noch andere rechtliche Alternativen?

Es währe sehr nett, wenn ihr mir zu mindest auf einen Teil der Fragen eine Antwort geben könntet. Es geht hier um eine Existenz. Vielen Dank!

Geld, Ausbildung, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Azubi
Wie vorgehen bei einem kaputten kühlschrank der zum mietinventar gehört?

Hallo zusammen,

Ich habe ein problem mit meinem kühlschrank dass mir heute früh um 10 aufgefallen ist als meine butter fürs brötchen total flüssig war.

Mein kühlschrank kühlt nicht richtig. Das eingebaute gefrierfach ist davon nicht betroffen, der schrank an sich stinkt bestialisch nach chemie wenn ich ihn öffne.

Licht geht noch,aber als ich das indpiziert habe waren die lebensmittel so warm,als hätte ich sie auf die heizung gelegt, dabei war der schrank geschlossen.

Ich habe darauf die verwaltung angerufen da dieser zum mietinventar gehört. Mir wurde versichert ein elektriker sei informiert. Das war am vormittag. Mittlerweile ists schon 17uhr und nach zwei anrufen später hat sich immernoch nichts getan. Keiner weiß was und keiner meldet sich.

Ich habe lebensmittel die ich alle wegwerfen kann,bis auf ein paar ausnahmen.ein paar hatte ich bei dieser jahreszeit draußen aufs fensterbrett gestellt(milch zb).

Ich hatte das kühlfach leergeräumt,er kühlt jetzt wieder etwas aber stinkt immernoch höllisch. Es ist auch nicht mehr das neuste model, von anderen mietern weiß ich, dass die küche samt geräten schon 14 jahre alt ist.

Ich bin heute den ganzen tag zuhause geblieben, weil ich dachte der handwerker meldet sich noch aber es passiert nichts! Und das in meinem urlaub wo ich besorgungen machen muss! Ich hab keine lust morgen nochmal dasselbe zu machen.

Meine frage ist, nach dieser situation,darf ich mir selbst einen handwerker bestellen und die rechnubg der verwaltung schicken?

Oder was würdet ihr in der sitation machen?

Danke für eure antworten

Kühlschrank, Mietwohnung
Vermieter verbietet Katzen weil er angeblich allergisch ist. Was kann ich dagegen machen?

Hallo ihr Lieben,

mein Freund und ich sind seit knapp einem halben Jahr in der Mietwohnung. Bei der Wohnungsbesichtigung habe ich bereits gefragt gehabt ob Tiere denn erlaubt wären, da die Vormieterin einen Vogel hatte. Die Mieter unter uns haben eine Freigänger Katze, hier ist der Vermieter aber ein anderer. Unsere Vermieterin meinte gleich das möchten wir eigentlich nicht. Ich dachte ok wir ziehen jetzt mal ein und warten erstmal ab. So dass sie auch sehen das die Miete pünktlich kommt usw.

Ich habe dann ein schönen Brief aufgesetzt und nochmals gefragt. Er war begründet und vielen Verschiedenen Ideen (reine Wohnungskatze, Freigänger usw) Nach einer Woche meldete sich der Vermieter telefonisch."Wir haben ihren netten Brief erhalten und möchten gerne mit Ihnen darüber sprechen. Können wir morgen bei ihnen vorbei kommen." Für mich hat es sich natürlich positiv angehört. Leider war dem nicht so. Sie kamen für ungefähr 5 Minuten und uns zu sagen dass sie das nicht wollen, Sie das schon bei der Besichtigung gesagt hatten und außerdem der Mann allergisch reagiert. Die beiden haben die Wohnung für später gekauft, falls sie irgendwann dort einziehen möchten. Was für mich totaler Quatsch ist, da sie im 1.OG ist und absolut nicht barrierefrei ist. Und sie haben Angst wenn wir dort Katzen halten dass sie dann nicht einziehen könnten wegen der Allergie. Da bei ihnen jede Nacht eine Katze auf der Terrasse übernachtet (die haben ein wunderschönes Haus mit dem besten Ausblick) Weil er da immer etwas reagiert...

Ich mache gerade den Immobilienfachwirt und habe hier meinen Dozenten in Mietrecht gefragt. Er meinte nochmal mit einem Brief nerven und dann die Katze holen. Fertig. Ich hab einen persönlichen Grund weshalb ich mir unbedingt Katzen anschaffen möchte.

Mir geht es eigentlich darum dass ich wissen will wie lange die Allergene der Katzen in der Wohnung nach unserem Auszug noch in der Wohnung sind. Wir sollen sowieso die Tapeten bei Auszug runter machen. Deswegen denke ich dass dann bei gutem lüften und einmal durch putzen die Allergene eigentlich draußen sein sollten. Was meint ihr? Hat jemand Erfahrungen mit solch einer Situation?

Grüße 😊

Mietwohnung, Katzenhaltung
Wie viel Wasserdruck muss in Mietwohnung vorhanden sein?

Hallo,

kann mir jemand sagen wo man Infos zu dem Thema "Wasserdruck in Mietwohnung" bekommt? Es muss ja eine rechtliche Vorgabe geben.

Ich habe hier was gefunden: http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1209/120928.htm Ich komme aus BW. Dieser Artikel beschreibt berliner Vorgaben. Gibt es auch was allgemeines für ganz Deutschland oder wenigstens für BW?

Ich wohne im 5. OG und der Wasserdruck ist nicht besonders stark. Aus früheren Wohnungen bin ich deutlich anderen Wasserdruck gewohnt.

Das Haus ist ein Neubau (~3 Jahre alt) und sollte doch entsprechend gute Wasserleitungen haben... Nach den Infos des berliner Mietvereins wäre für meine Wohnung mind. 4,5 bar einzuhalten.

Was mich auch sehr verwundert hat: Man kennt es ja, dass Warmwasser etwas braucht bis es ankommt. Hier dauert es auch recht lange aber okay. Was jedoch sehr komisch ist: Im Sommer kommt bei dem kalten Wasser auch erst mal lange warmes Wasser, bis endlich mal kaltes kommt. Und das ist auch nicht so kalt wie ich es aus früheren Wohnungen kenne... Sehr störend wenn man die Füße in "kaltes" Wasser halten möchte...

Kann mir jemand Regelungen bzw. Gesetzesvorgaben bezüglich "Wasserversorgung in einer Mietwohnung" schicken?

Das wäre super, danke euch :-)

EDIT:

Es geht hier in erster Linie bzw. ausschließlich um den Wasserdruck.

Das Thema warmes Wasser bei kaltem Wasser rauslassen ist nur eine Nebeninfo.

Bar, Mietwohnung, Mietrecht, Wasserdruck
Welche Rechte bei Wasserrohrbruch?

Guten Tag, ich habe mal eine Frage zu folgendem Thema:

Ich habe bereits Anfang Juli meinem Vermieter gemeldet, dass in meinem Badezimmer, an der Armatur der Badewanne, Fliesen hervortreten und ich aufgrund dessen einen Rohrbruch vermute.

Daraufhin wurde mir am 28. Juli Fliesenleger geschickt. Dieser stellte nur fest, dass er den Schaden aktuell nicht beheben könne, da erst die Armatur entfernt werden müsse. Ein neuer Termin wurde dann für den 15. September vereinbart. Zu diesem Termin ist überhaupt niemand erschienen, angeblich wisse man auch nichts von einem vereinbarten Termin.

Heute kam es dann zu einem weiteren Termin. Bei diesem Termin wurde festgestellt, dass es sich dabei tatsächlich um einen Rohrbruch handelt.

Nun mussten statt zwei Fliesen etwa 2 m² Fliesen entfernt werden, zusätzlich wurde mir mein Waschbecken entfernt, ich kann also nun weder duschen, noch baden, noch mir überhaupt im Badezimmer die Hände waschen.

Wasser läuft im Moment nur in der Küche.

Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass aufgrund der feuchten Wände zunächst erst mal einige Tage ein Trocknungsgerät ins Badezimmer gestellt werden muss.

Nun habe ich die Frage, ob ich irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen kann.

Im Prinzip habe ich jetzt keine Möglichkeit zu duschen, habe durch hohe Fehlzeiten auf der Arbeit auch Verdienstausfälle, das Trocknungsgerät wird einiges an Strom fressen....

Welche Rechte habe ich?

Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Rechte, Rohrbruch
Wie viel Lärm in einem Neubau?

Hallo, wir sind vor ca. 2 Monaten in ein Mehrfamilienhaus mit 10 Parteien gezogen. Zwei Wochen nach dem Einzug war auch noch alles gut. Kurz darauf fing allerdings in der Wohnung über uns der Lärm an. Die Freundin des Mieters ist dort eingezogen und seitdem ist dort jedes Wochenende (in der Woche können wir nicht beurteilen, da wir beide bis abends arbeiten und früh das Haus verlassen) Lärm: morgens um 8 wird gesaugt, allerdings mit einer rotierenden Bürst auf PVC-Boden, was sich bei uns im Schlafzimmer dann anhört, als würde direkt neben uns irgendwas abgeschliffen; mehrmals am Tag wird dort geschrien, sei es im Streit oder es geht um das Kind; abends (auch in der Woche) hören wir ganz genau, wann die beiden ins Bett gehen (23:30), da wir das Bett quietschen hören, als wären sie direkt neben uns. Ich habe den Mieter unter uns auf die Hellhörigkeit im Haus angesprochen, und der sagte mir, dass es schon sehr hellhörig sei, man sogar lautere Gespräche wirklich fast mithören kann. Sie hören es wohl auch, wenn wir ins Bett gehen. Unser größter Störfaktor ist allerdings wirklich das morgendliche Staubsaugen (Samstag und Sonntag) und das Geschreie. Die Frage ist, ob wir das aufgrund der allgemeinen Hellhörigkeit einfach so hinnehmen müssen. Ich will jetzt nicht nach oben gehen, die Nachbarn darauf ansprechen und dann wie ein Depp dastehen. Um die Mieter unter uns zu entlasten, haben wir beschlossen unter das Bett einen Teppich zu legen. Ob ich die Nachbarn auch darum bitten könnte? Wir sind sehr harmoniebedacht und wollen einfach keinen Streit anzetteln.

Mietwohnung, Lärm
Gibt es eine Aufsichtsbehörde für Hausverwaltungen?

Hallo Zusammen,

habe folgendes Problem;

Meine Mutter wohnt am anderen der Republik und ist verwitwet (=alleinstehend) in einem Wohnblock mit 12 Einheiten.

Die Mieter sind alle nicht auf Rosen gebettet. Der Hauseigentümer macht gleichzeitig die Hausverwaltung und hier passieren Dinge, die für mich haarsträubend sind.

Der Eigentümer (=Verwalter) beschäftigt wohl nur eine 450€ Kraft für die Hausverwaltung, so dass die Mieter sehr oft mehrere Tage warten müssen, wenn sie ein Problem haben (Reparaturen in der Wohnung und der Anlage) ist das so zulässig oder gibt es hier eine gesetzliche Regelung, dass bei dringenen Problemen (Heizugsausfall) kurzfristig geholfen werden muss?

Auch die Nebenkostenabrechnung scheint mir nicht ganz zu passen - im letzten Jahr wurde ein Rasentraktor gekauft und auf die Mieter umgelegt, wobei ich nicht sicher bin, ob das so erlaubt ist, aber das Kuriose ist, dass der Hausmeister mit einem ganz normalen Handrasenmäher die Mäharbeiten macht. Als meine Mutter ihn mal angesprochen hat, hat er ein wenige ausweichend geantwortet , dass der Rasentraktor in der Inspektion sei.

Meine Mutter hat den Hausverwalter / Hausbesitzer mal angerufen und wollte alle Belege und Rechnungen um die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen, er hat ihr nur gesagt, wenn sie Ärger machen will, würde er sie kündigen und die Wohnung an Flüchtlinge vermieten. Da hat meine Mutter Angst bekommen, denn der Hausmeister hat schon mal eine Mieterin vergrault und terrorisiert, bis sie dann von sich ausgezogen ist. Meine Mama hat aber nicht das Geld für einen Umzug und die Wohnung ist gerade so, dass sie sich leisten kann, auch ich verdiene in der Gastronomie gerade mal das,was ich zum leben brauche.

Jetzt die Frage - gibt es eine Aufsichtsbehörde für Hausverwaltung, wo die überpüft werden so wie z.B. das Finanzamt Betriebe überpüft? Oder was kann man sonst noch tun um sich zu wehren? Verbraucherberatung ist auch keine in der Nähe, eine Rechtsschutzversicherung hat sie leider auch nicht.. Sie würde auch gern anonym bleiben aus Angst, dass der Hausmeister sie dann auch terrorisiert.

Wer weiß Rat?

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Immobilien, Mietvertrag, Hausverwaltung, Nebenkosten
Aus welchen Gründen kann mein Vermieter mir die Hundehaltung verbieten?

Ich wohne seit 5 Jahren in einer Mietwohnung im Erdgeschoss in einem Mehr Familien Haus. Als ich damals eingezogen bin, hatten 3 Parteien Hunde. Extra sind wir in ein Hundefreundliches Haus eingezogen, da wir schon damals mit dem Gedanken gespielt hatten uns einen Hund zu holen. Kurz danach kam eine Familie mit 2 Hunden, die bis heute auch noch dort wohnen. Hier ziehen die Leute ein und aus wie verrückt und nun ist meine Familie schon am längsten in dem Haus. Vor 1-2 Jahren wurde die Hausverwaltung gewechselt. Im Haus befinden sich zur Zeit eine Familie mit 2 Hunden und 3 Parteien mit Katzen.

Nach 5 Jahren Überlegen, hat sich meine Familie dazu entschlossen einen Hund zu holen, einen Shar Pei (chinesischer Faltenhund), ca. 50 cm hoch und ca. 20 kg schwer.

In unserem Mietvertrag steht, Katzen- & Hundehaltung mit Zustimmung des Vermieters.

Nun hatten wir den neuen Hausverwalter angefragt (der Eigentümer wollte mit der ganzen Sache nicht wirklich was zu tun haben), der uns direkt abgelehnt hatte, aufgrund von Verschmutzung, Lärmbelästigung, der Rasse (der Shar Pei galt anscheinend vor 2003 in Deutschland als Kampfhund) und dem Fakt das er generell Hunde in seinen Objekten verbietet. Bei dem Verweis auf die Nachbarn, kam nur ein Katzen sind etwas ganz anderes und die Nachbarn mit dem Hund hatten das mit dem vorherigen Hausverwalter abgeregelt. Er wollte auch nicht mit sich reden lassen, wurde unhöflich und drohte uns mit der fristlosen Kündigung wenn der Hund schon da wäre.

Verschmutzung ? Wir wohnen in der Erdgeschosswohnen und putzen SELBST den Flur. Lärmbelästigung ? Zunächst ist der Shar Pei kein Hund der viel bellt und da schon Hunde, Katzen und kleine Kinder im Haus vorhanden sind, ist das ab und zu Bellen meiner Meinung nach nicht wirklich ein Grund zum Verbot. Kampfhund? Es wird ja wohl gute Gründe gehabt haben, das der Shar Pei NICHT MEHR unter den Kampfhunden aufgeführt wird, wie z.B. das gleiche Agressionslevel wie Nicht Kampfhunde. Generelles Verbot? Ist nicht ein generelles Verbot gar nicht mehr möglich? Muss er nicht jeden Fall einzelne bewerten?

Darf er einfach aus den sogenannten Gründen seiner Meinung nach, die Hundehaltung verbieten? Was kann ich machen, außer ausziehen?

Hund, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter
Wir haben einen Wasserschaden in der Küche durch unsere Waschmaschine, wer übernimmt welche Kosten?

Unsere Waschmaschine hat ein Leck, wodurch über einige Zeit etwas Wasser ausgelaufen ist. Leider haben wir das erst gestern entdeckt, da das Wasser nach hinten Richtung Wand abgeflossen ist und dadurch für uns nicht sichtbar war. Nun ist ein Schaden an unserem Boden (PVC) entstanden, diesen haben wir soweit es geht vom Boden entfernt, damit er trocknen kann. Allerdings sind wir momentan nicht in der Lage die Spüle abzuschließen, da wir keine Ahnung davon haben und Angst haben, dass es eine Überschwemmung gibt (für das Kaltwasser ist kein Schraubverschluss unterhalb der Spüle vorhanden).

Unsere Vermieter haben uns vorgeschlagen, dass wir den kompletten Boden selber entfernen sollen (unter dem aktuellen Boden sind noch 2 vorher verlegte Böden(sehr unproffesionell!!), die auch entfernt werden müssen, da auch etwas Wasser zwischen diese Beläge gekommen ist), das ganze für einige Zeit trocknen soll (Heizung aufdrehen) und er dann den neuen Boden bezahlt, den wir selbst verlegen sollen.

Springt eine Versicherung, welche den neuen Boden bezahlt? Spontan dachte ich, dass die Privathaftpflichtversicherung greift, da ich (Mieter) einen Schaden an einem fremden Eigentum (Boden gehört Vermieter) verursacht habe. Falls wir einen Handwerker beauftragen die Spüle abzuschließen, wird das eventuell auch übernommen?

Aktuell ist noch unklar inwieweit das "Fundament" nass geworden ist, also wissen wir noch nicht, ob ein Trockengerät nötig ist. Falls ja, wer würde diese Kosten übernehmen?

Wir sind ziemlich verzweifelt, weil wir als Studenten-WG wenig Geld haben und daher so wenig wie möglich aus eigener Tasche zahlen wollen. Im Internet habe ich teilweise widersprüchliche Aussagen gefunden, daher versuche ich hier mein Glück! Wäre total super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!! Danke!

Waschmaschine, Versicherung, Mietwohnung, Wasserschaden
Wie überzeugen wir unseren Vermieter von einem Hund?

Liebe gutefrage-Gemeinde. Vor nicht ganz einem Jahr bezogen wir - mein Freund und ich - eine richtig schöne Wohnung, die uns inzwischen wirklich ans Herz gewachsen ist. Zu diesem Zeitpunkt waren wir einfach ganz froh, endlich etwas gefunden zu haben und unterschrieben eine Klausel im Mietvertrag, die uns untersagt, Tiere in der Wohnung zu halten.

Inzwischen hat sich unsere Lebenssituation aber verfestigt und wir wünschen uns so sehr einen Hund, dass wir - trotz dass wir die Wohnung lieben - auch umziehen würden (was aber, dank des miesen Wohnungsmarkts, echt schwer wäre).

Aber natürlich würden wir viel lieber versuchen, unseren Vermieter und die stellvertretende Verwaltung von einem Hund zu überzeugen.

Gelesen habe ich schon eine ganze Menge über ähnliche Problemfälle. Auch wir haben uns für eine kleine, nicht wachsame und friedliche Rasse entschieden. Mein Freund ist mit Hunden aufgewachsen und ich habe ebenfalls Erfahrungen sammeln können. Vor allem am Anfang wäre der Hund kaum bis gar nicht allein, sodass es nicht zu Jaulattacken kommen sollte. Und wir wären, neben der Einrichtung von Sicherheitsmaßnahmen, natürlich auch bereit, ein weiteres Kautionskonto für den Hund einzurichten.

Darüber hinaus lese ich inzwischen immer wieder, dass es auch nicht rechtswirksam ist, die Hundehaltung komplett zu verbieten, vor allem dann nicht, wenn der Vermieter keine Begründung nennt.

Leider haben wir keine bis keine besonders gute Beziehung zu unserem Vermieter, der ein recht unsympathischer Kerl ist. Deshalb möchten wir gerne einen Rat, wie wir am besten an ihn und/oder die Verwaltung herantreten können.

Danke schon mal!

Wohnung, Hund, Mietwohnung, Recht, Vermieter, Gesetz
Schaden an Küchenschrank, Vermieter möchte einen neuen Schrank den wir bezahlen sollen, weiß eventuell jemand was wir da machen können?

wir sind aus unserer gemieteten Wohnung ausgezogen und haben beim ablösen einer Schrankkindersicherung einen etwa 2 cm großen Macken am Küchenschrank hinterlassen. Nach Rücksprache mit dem Verkäufer bot man uns an den Schaden aus kullanz kostenlos zu richten. Leider wurde dieser in einem erheblich dunkleren Farbton und statt glänzendem Lack mit mattem Lack ausgebessert. Laut Aussage des Reparateurs wäre das besser nicht möglich, was mich etwas wundert. Der Vermieter möchte das natürlich nicht einfach so hinnehmen und möchte auch kein Geld für den farblichen Unterschied sondern eine Neulieferung. Da dieses Küchenmodell nicht mehr hergestellt wird, muss das als Sonderanfertigung gemacht werden und beläuft sich auf 1300 Euro + Lieferung + Montage. Unsrere Haftplichtversicherungen lehnen eine übernahme der Kosten ab. Die Küche ist 5 Jahre alt und kostete damals 2000 Euro ohne Geräte. Der Vermieter droht mittlerweile es reparieren zu lassen, dafür unsere 1000 Euro Kaution zu benutzen und den rest dann einzuklagen. Ich sehe aber nicht ein, so viel Geld für einen farblichen Unterschied zu bezahlen da es die funtion der Küche in keinster Weise einschränkt.

Ich hoffe uns kann jemand weiterhelfen ob er das so darf, oder ob die Versicherungen bezahlen müssten? Bisher konnte uns leider nieman wirklich helfen.

Danke

Küche, Mietwohnung, Mietrecht, Haftpflichtversicherung, Schaden
Darf der Vermieter eine Einzugsgebühr verlangen?

Hallo, Ich bin angehender Student und will jetzt in eine Wohnung ziehen. Nach der besichtigung habe ich eine Reservierungsvereinbarung bekommen, ich muss 300€ bezahlen damit die Reservierung gültig wird, zur absicherung falls ich die Wohnung doch nicht nehme (was ich auch verstehe). Bei Vertrags abschluss bekomme ich das geld allerdings nicht herraus, sondern wird in eine Einzugsgebühr umgewandelt! Ist das rechtens?

Zitat aus der Reservierungsvereinbarung:

"Der Interessent wurde darüber aufgeklärt, dass die Wahl eines Wunschapartments nicht zwingend zu einem Mietvertrag über dieses Apartment führt. Die Vergabe der Apartments erfolgt durch VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH. Diese wird hiermit beauftragt, nach Maßgabe der vorstehenden Erklärungen einen Mietvertrag vorzubereiten und einen Termin für dessen Unterzeichnung zu vereinbaren. Die Reservierungsgebühr beträgt 250,00 € zzgl. der jeweils gült. ges. MwSt., gesamt 297,50 €. a) Kommt es zu einem Abschluss des Mietvertrages, entsteht ein Rückzahlungsanspruch des Interessenten. Gegenüber der Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH schuldet der Interessent dann eine Einzugsgebühr in Höhe von 250,00 € zzgl. der jeweilig gültigen gesetzlichen MwSt. Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass aus buchhalterischen Gründen der Rückzahlungsanspruch hinsichtlich der Reservierungsgebühr und der Forderungsanspruch hinsichtlich der Einzugsgebühr gegeneinander verrechnet werden. Der Interessent schuldet die Einzugsgebühr als Abgeltung für den Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand der Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH, welche sich verpflichtet, das Apartment tatsächlich zu übergeben mit allem damit verbundenen Aufwand. b) Kommt ein Mietvertrag nicht zustande, weil verfügbare Apartments nicht mehr vorhanden sind, erstattet die Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH die Reservierungsgebühr an den Interessenten zurück. c) Kommt ein Mietvertrag, aus vom Interessenten zu vertretenden Gründen nicht zustande, (z.B. weil der Interessent sich anders entschieden hat) so verbleibt die Reservierungsgebühr bei der Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH. Die Reservierung wird erst wirksam, wenn der o. g. Betrag auf dem folgenden Konto bei ... unter dem Verwendungszweck „Reservierungsgebühr CampusCity“ eingegangen ist, unter dem Vorbehalt, das zu diesem Zeitpunkt noch ein freies Apartment verfügbar ist."

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Immobilien, Mietvertrag
Wie ist die Zugangsberechtigung der Erben zur Mietwohnung eines Verstorbenen geregelt?

Mein Vater ist vor einigen Tagen verstorben. Er lebte, getrennt von seiner Ehefrau (er war in 2. Ehe verheiratet, es handelt sich nicht um meine Mutter), in einer eigenen Mietwohnung. Nun nahm diese Ehefrau bzw. ihre Tochter (nicht Tochter meines Vaters) sämtliche Wohnungsschlüssel an sich und gewährt mir als Miterbin derzeit keinen Zugang zur Wohnung. Genauer gesagt fuhr sie entspannt in Urlaub und bot an, dass ich als Miterbin nach ihrem Urlaub in Begleitung ihres Schwiegersohnes die Wohnung betreten dürfe. Unter Zeugen hat sie vorab ausgesagt, dass sie keinerlei Interesse an den Gegenständen in der Wohnung hätte, aber einige "intime" Sachen entfernen möchte.

Nun besteht der dringende Verdacht, dass sich die Ehefrau direkt nach ihrem Urlaub Zutritt zur Wohnung verschaffen wird und möglicherweise persönliche Dinge des Verstorbenen (z. B. alte Fotoalben der Familie etc.) vernichtet.

Besteht irgendeine Handhabe für mich, mir bereits jetzt Zugang zur Wohnung zu verschaffen? Durch Zufall habe ich den Schlüsseldienst gefunden, der damals die Schließanlage in besagtem Mietshaus installiert hat. Dieser könnte mir für kleines Geld einen Schlüssel nachfräsen, möchte dafür aber die Einwilligung des Vermieters. Der Vermieter erteilt diese Einwilligung nicht, weil für ihn nicht geklärt ist, ob ich als Tochter erbberechtigt bin. Ich selbst kann keinen Erbschein beantragen, weil mir das Original der Sterbeurkunde nicht vorliegt. Ebenso weiß ich nicht, ob die Ehefrau bereits einen Erbschein beantragt hat. Alle Unterlagen meines Vaters hat die Ehefrau noch am Abend seines Auffindens an sich genommen und mir bisher keine Einsicht gewährt. Ein Testament scheint nicht vorzuliegen.

Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte. Ich bin gerade wirklich verzweifelt und habe Angst, dass diese Frau aus purer Bosheit wichtige Andenken zerstören könnte.

Mietwohnung, Erbe
Der Vermieter und die Nachbar wollen uns loswerden, wie können wir dagegen vorgehen?

Hallo Liebe gemeinde,

wir haben ein Problem mit unserem neuen Vermieter/Hausverwaltung und einem unserer Nachbarn.

Das Problem: Der Nachbar stichelt die anderen Nachbarn gegen uns auf mit Unwahren behauptungen. Erzählt dem Vermieter man wäre Handgreiflich geworden und schwärzt uns an wenn das Kinderfahrrad mal 30 Minuten im Flur gestanden hat. Die Nachbarn helfen Ihm nach seinen Erzählungen über uns dann dabei uns weiter zu Schikanieren.

Die Hausverwaltung tut dagegen garnix und Irgnoriert alle unsere Schriftlich beschwerden oder Anfragen. Sollte sich aber ein Nachbar beschweren bekommen wir sofort eine Abmahnung die meist nicht gültig ist da Sie nicht Unterschrieben wird und per Email als Word Dokument geschickt wird.

Der Eigentliche Vermieter hält sich im Hintergrund und redet mit uns nicht. Bis vor kurzem wussten wir nicht einmal wer es ist, bis eine Klage kam wo es um 803 Euro geht obwohl wir keine Mietrückstände haben.

Die Hausverwaltung versucht jetzt mit allen Mitteln die Kosten in die höhe zu treiben. Nebenkostenabrechnung soll angeblich Kaltwasser 1000 Euro mehr verbraucht worden sein. Auch besagter Nachbar wird mit seiner Schwarzarbeit aufgeührt und als wäre das nicht genug wollen Sie 20 % mehr Miete und übersteigen dabei den Ortsüblichen gemittelten Satz.

Erst heute hat sich der Vermieter mit dem Nachbarn getroffen um sich einen Brief von uns abzuholen worin wir die Nachbarn doch bitten damit aufzuhören und beigefügt haben was wir alles tun damit die Nachbarn von uns nix hören oder sehen.

Was will die Hausverwaltung nun mit dem Brief und was können wir Unternehmen dagegen.

Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag

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