Reparatur des Abflussrohres - Dauer? Ablauf?

Hallo,

wir wohnen in einem 2-Familienhaus und kürzlich klagte die Mieterin direkt unter uns über einen Wasserschaden in ihrem Badezimmer. Die Wand fing an zu schimmeln.

Ein hinzugezogener Fachmann stellte daruf hin fest, dass das Abflussrohr einen Riss hat und dringend ersetzt werden muss. Wie unser Vermieter uns mitteilte, muss der Klempner auch in unsere Wohnung um das beschädigte Rohr komplett auszuwechseln.

Über die Dauer und den Umfang der Reperaturarbeiten konnte er uns nichts genauer mitteilen. Fest steht: Der Wasserschaden trat an der Wand im Inneren der Duschkabine auf, unsere Dusche befindet sich direkt darüber. Der Klempner lies anmerken, dass unbedingt nach Abschluss der Reparatur ein Fließenleger kommen müsse.

Jetzt stellen sich uns mehrere Fragen: Wie sieht es während der Reparaturzeit mit der Nutzung der Toilette und der Dusche aus? Wir können ja nicht einfach ein paar Tage ohne Toilettennutzung auskommen. Ich frage mich, wie das der Vermieter regeln will. Dixi...? Behelfsmäßige Instandsetzung so dass man abends "darf"...?

Von unserem Vormieter sind lediglich 3 intakte Bodenfließen übrig geblieben. Die Fließen sind auch nciht mehr im Handel erhältlich. Wenn also mehr kaputt gemacht werden muss, können wir dann darauf hoffen, dass unser Bad komplett in neuen Fließen gefließt wird? Immerhin teilte der Vermieter uns mit, es handle sich bei dem Schaden um einen Fall für seine Versicherung, also tragen wir ja keine Schuld an dem Riss im Rohr. Der Vermieter sagte lediglich, man werde das irgendwie "zurechtbiegen", wenn die Fließen nicht reichen sollten. Mich beschleicht so der Verdacht, er wolle irgendein Patchwork machen.

Im Allgemeinen ist unser Vermieter nciht bekannt dafür, dass er große Reparaturarbeiten durchführen lässt. Er macht immer nur das nötigste und ist sehr knauserig.

Wobei ich betonen muss, dass mich die Toilettenfrage am meisten beschäftigt ;o)

Mietwohnung, Vermieter, Reparatur, Abflussrohr
Vermieter will vor meinem Schlafzimmerfenster eine Garage bauen!?

Ich wohne zur Miete und habe eine Wohnung mit einem Stellplatz (Vermieter sagte damals, der Stellplatz gehöre zur Whg, insbesondere, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster ist!). Der Stellplatz ist also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster. Ich bezahle für den Platz nichts, habe aber einen Schlüssel bekommen, um ihn mit einem entspr. "Pfosten" notfalls für Fremde zu blockieren (wenn ich nicht selbst dort parke gerade), was aber nie nötig war. Bei Einzug sagte der Vermieter zu mir, dass zu jeder Whg ein eigener Stellplatz gehöre und zu meiner dieser, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster sei. Außerdem habe ich das Angebot bekommen, einen Garage anzumieten, was ich auch gerne angenommen habe. Nun habe ich zufällig erfahren (nicht durch den Vermieter), dass der Vermieter einen Bauantrag stellen möchte und auf meinen bisherigen Stellplatz (also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster) eine Garage bauen möchte. Welche Bedingungen muss er erfüllen, um einen Bauantrag zu erhalten? Für mich bedeutet dies, dass mir erstens die Sicht genommen würde und zweitens würde mein Stellplatz wegfallen und drittens könnte ich das Schlafzimmerfenster schlecht auflassen wg. der Lautstärke und Abgase. Evtl. würde ich früh morgens oder spät abends gestört durch ein einfahrendes/ausfahrendes Auto. Bisher hat micht mein Vermieter merkwürdigerweise nicht angesprochen - ich weiss offiziell von gar nichts - habe es nur zufällig mitbekommen, was er vorhat. Da der Stellplatz auch an meine Terrasse grenzt (durch eine Hecke begrenzt), wird wohl ein Teil der Hecke weichen müssen. Ob die Terrasse dadurch auch verändert werden soll, weiss ich nicht. Auf jeden Fall bedeutet dies für mich eine große Einschränkung. Die Garage wäre unmittelbar vor meinem Schlafzimmerfenster (und desweiteren auch vor dem danebenliegenden Badezimmerfenster). Darf mein Vermieter das einfach so machen? Wieviel Abstand muss er zu meinem Fenster lassen? Hat er Chancen auf eine Baugenehmigung? Hat dies Auswirkungen auf meinen Mietvertrag? Ich habe gesehen, dass nur die Garage im Mietvertrag angegeben ist (die ist ja auch kostenpflichtig). Ich wohne nun schon 7 Jahre dort und bin sehr traurig über das Vorhaben meines Vermieters. Muss ich das nun einfach so hinnehmen (zum gleichen Mietpreis)? Kennt sich jemand aus, welche Dinge er einhalten muss bzw. ob er mir einfach eine Garage vor´s Fenster setzen kann? Danke für hilfreiche Antworten!

Fenster, Mietwohnung, Vermieter, Garage, Bauantrag, Baugenehmigung, Stellplatz
Schimmel nach Wasserschaden - was tun und wer zahlt Gutachter?

Hallo Liebe GF-Community, in meiner Wohnung war durch undichte Rohre bei den Mietern über mir ein Wasserschaden. Das ist jetzt ca 6 Wochen her. Seit ca 2 Wochen sitze ich nun in einer Wohnung dessen Badezimmerwand ein riesiges Loch in der Wand hat, weil der Handwerker die Lüftung ausgebaut hat um zu sehen woher das Wasser kommt. Nun ist da ein Riesenloch das den ganzen Lüftungsschacht bloßlegt. Mir wurde kein Trocknungsgerät zur Verfügung gestellt, die Klitschnassen Wände sollen also erstmal schön austrocknen bevor irgendwas saniert wird. Also habe ich noch weiterhin ein Loch in der Wand durch das Ungeziefer kommt und ein muffig riechendes Bad :(( Als wäre das nicht genug... Jetzt hat hat sich auch noch in der Küche Schimmel gebildet (Die Küche liegt ghenau auf der andern Seite und hat auch nasse Wände). Es sind lauter kleine schwarze oder grüne Punkte und die ganze Wand ist gelb (das sind aber glaub ich eher normale Wasserflecken).

Ich hatte heute zum zweiten Mal Blut im Stuhlgang und ich habe Angst , dass das von dem Schimmel in der Küche kommt. Schließlich stehen da meine ganzen Lebensmittel und meine Kaffeemaschine etc, so dass ich den Schimmel ja auch irgendwie mit"esse" und "trinke" wenn ich in der Küche etwas zubereite.... Deshalb möchte ich unbedingt einen Gutachter kommen lassen der mir Sicherheit gibt, was genau los ist und wie genau das beseitigt werden muss.

Bei dem Schimmel im Bad kam nämlich einfach der Hausmeister, hat die oberste, verschimmelte Putzschicht weggespachtelt udn dann behauptet: Da war doch gar kein Schimmel!

Weiß jemand woher man in Berlin einen guten Gutachter bekommt und wer den bezahlen muss? Ich bin Studentin und habe leider keine Rechtschutzversicherung oder genug Geld zur Verfügung. Aber muss ich deshalb in einer Wohnung wohnen die mich evtrl krank macht und mir vom Vermieter alles gefallen lassen?

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Hundehaltung: Darf Vermieter Hundehaltung wegen möglichen Schäden im Dielenboden verbieten?

Hallo,

in unserem Mietvertrag steht die Klausel, "Hundehaltung nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt." Nun wollen wir uns einen Hund anschaffen, allerdings hat der Vermieter gesagt, dass es nur möglich sei, wenn die Dielen abgeschliffen werden, da sie in einem so miserablen Zustand sind und der Hund dem Boden irreparable Schäden zufügen kann.

Wir sind gerade erst eingezogen und haben die Wohnung nur ausgesucht, weil wir davon ausgegangen sind, dass wir einen Hund hier anschaffen können. Den Boden abschleifen lassen hätten wir vor dem Einzug sofort gemacht, allerdings stehen jetzt alle Möbel in der Wohnung und wir müssten das komplette Mobilar irgendwo zwischenlagern und für eine Woche in ein Hotel ziehen. Zudem verlangt er, dass wir die Hälfte der Abschleifkosten übernehmen.

Es handelt sich hierbei um einen wirklich massiven Dielenboden, den man noch nicht einmal mit dem Hammer kaputt bekommt. Kratzer und Macken lassen sich problemlos durch Abschleifen entfernen. Eine französische Bulldogge wie wir sie haben wollen, könnte niemals eine Diele zerstören. Deshalb haben wir vorgeschlagen dann beim Auszug die Abschleifkosten zu übernehmen, aber auch darauf ist der Vermieter nicht eingegangen.

Nun meine Frage: Kann der Vermieter darauf bestehen, dass der Boden abgeschliffen wird bevor der Hund angeschafft wird? Oder um es mal anders auszudrücken darf der Vermieter Hundehaltung verbieten, wenn im Vertrag steht nach Absprache erlaubt?

Für jede Antwort bin ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

Y.

Hund, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, mieten
Nachbar beschwert sich über Lärm

Hallo an alle.Wir sind eine kleine Familie mit einem 14 Monate alten Sohn und wohnen in unserer Wohnung seit ca einem dreiviertel Jahr.Über uns wohnt einer,der sich bereits beim Einzug über Lärm beschwert hat,wie etwa Renovierungsarbeiten oder Möbel aufbauen.Er müsste sich tagsüber ausruhen,weil er abends oder nachts LKW fährt.Nachdem unser Hausverwalter ihn dann mal kurz in seine Schranken verwiesen hat,war er bis jetzt recht nett zu uns.Bis auf einige Male,wo er an unsere Decke geklopft hat,wenn wir zB mal was bohren mussten.Wir achten allerdings immer strickt auf die im Mietvertrag bestimmte Ruhezeit von 13 bis 15Uhr.Vor ein paar Tagen sprach er meinen Mann an,ob wir einen Subwoofer beim Fernsehen an hätten,er würde von uns immer die Bässe hören.Haben wir aber nicht,wir schauen ganz normal fern mit einer ganz normalen Lautstärke.Die Wände wären so dünn und da würde ich immer alles hören.Komischerweise hören wir von niemanden irgendwelche Geräusche und auch sonst hat sich noch niemand anderes im Haus beschwert.Heute Vormittag gegen viertel 11 habe ich mit meinem Sohn kurz Fange gespielt IN unserer Wohnung und habe dabei mit den Füßen aufgestampft (macht meinem Kleinen nen rießen Gaudi;D)es war auch nur ganz kurz und schon krachte es von oben wieder an die Decke! so und jetzt meine Frage: hat er ein Recht darauf sich über all die Dinge zu beschweren?Und wie sollen wir uns verhalten,einfach ignorieren oder uns wehren?Danke schon mal für eure Antworten!

Mietwohnung, Lärm, Beschwerde, Nachbarn, Ruhestörung
Bohrlöcher in Fenster durch Rollos

Guten Abend,

ich habe folgende Frage.

Beim Einzug in eine Mietwohnung haben wir Rollos an den Fenstern angebracht. Diese haben wir in die Kunstofffenster gebohrt.

Jetzt läuft der Mietvetrag am 31.07. aus und ich habe folgenden Brief von meinen Vermieter erhalten.:

-Anfang-

Zu den Wohnungsabnahme-Formalitäten teile ich Ihnen mit, dass Ihre Einbauten gem §11 des Mietvertrages von mir nicht genehmigt wurden. Das bedeutet, dass Sie die Einbauten in allen Fenstern eingebaut lassen oder die Fenster auf Ihre Kosten von einer Fachfirma reparieren lassen.

Ich verweise auf ein Urteil des Amtsgericht Spandau mit dem AZ 3 b C 715/06. Demnach hat der Vermieter aus § 280 (1) BGB einen Schadensersatzanspruch weger der Beschädigung des Kunstofffenster ohne die Einwilligung des Vermieters eine Pflictverletzung dar. Nach der Entscheidung des Gerichts stellt das Anbohren der Kunstofffenster ohne die Einwilligung des Vermieters eine Pflichverletzung dar. Es ist auch für einen Nicht-Fachmann erkennbar, dass die Substanz der Fenster hierdurch dauerhaft beschädigt wird und die Bohrlöcher beim Auszug nicht ohne weiters verschlossen werden kann.

-Ende-

So wie ich das verstehe, steht im ersten Absatz, das wenn ich die Rollos drin lasse alles ok ist. Sehe ich das richtig?

Das ich die Fenster reparieren muss war mir vor Anbohrung klar....also Kommentare darüber und das man das nicht machen darf.....das weiß ich alles.

Danke für eure hilfe!!

Miete, Mietwohnung, Mietrecht
Nachbarn beschweren sich über "Hundegestank" im Flur?

Hallo zusammen,

ich erzähle grob die Vorgeschichte :) Ich lebe mit meinem Mann und meinen zwei Hunden in einer Mietswohnung in einem sehr großen Haus mit 20 Wohnparteien. Die Wohnungen sind zu 90% von Eigentümern oder wie auch bei uns privat vermietet. Unsere Hunde sind im Mietvertrag eingetragen und wir halten regelmäßig Rücksprache mit unserem Vermieter, da es 2x jährlich eine Eigentümerversammlung.

Es gab von Anfang an, immer mal einige, die es nicht so toll fanden, dass die Hunde im Haus sind, aber das sind die alteingesessenen die eh immer was zu "kacken" haben. Wir fragen regelmäßig nach ob die Hunde zu laut sind, bei den Nachbarn über uns uns auf der gleichen Etage. Keine Beschwerden.

Dann gab es mal das ein oder andere Gerücht, dass die Hunde in den Vorgarten machen usw. So typisch... wurde aber alles geregelt.

Jetzt das neuste, was in der nächsten Versammlung als Tagespunkt mit eingebracht wird: Nicht artgerechte Haltung von zwei Hunden bei uns in der Wohnung und GERUCHSBELÄSTIGUNG im Flur! Wir wohnen im EG und der Hauseingang besitzt einen kleinen Vorraum der mit einer Tür abgetrennt ist, wo Briefkästen und Co sind. DORT sowie im EG soll es laut wem auch immer, dem Eigentümervorsitz STINKEN und das käme ja NUR von den Hunden, denn angeblich wäre es erst so, seit wir dort wohnen. Zudem sollen auch MASSIV Hundehaare im Flur liegen, das dies nicht so ist, haben mir aber schon die Putzfrauen bestätigt, die 1 mal die Woche alles im Haus putzen. Also liegt es nicht an meinen Augen, es liegt wirklich nichts da! Die Hunde laufen beim rein und rausgehen am gesamten Tag vll GANZE 2 Minuten rein und raus! Dazu ist auch noch zu sagen: Wir leben jetzt seit gut 2 Jahren hier und NUN kommt diese Beschwerde... Wir wissen auch, dass es von einer einzigen Person ausgeht, die dauernd rumrennt und versucht mit Unterschriften und Co die Hunde hier rauszukriegen und nur Müll erzählt. Die Hunde würden in den Flur pinkeln und so ein Schwachsinn!

Wie seht ihr das? Könnte da wirklich jemand was machen, weil es unangenehm RIECHEN soll? Mir ist das auch aufgefallen, dass der Flur STINKT, aber das ist eben auch schon bei MEINEM Einzug gewesen und bestätigen mir auch meine Besucher. DIe sagen mir aber auch, dass es in meiner Wohnung nicht der Fall sei, also kommt es ja wohl nicht von den Hunden. Bei 20 Parteien ist es für mich aber auch nicht auf die Hunde rückzuführen... alle laufen dort rum, alle riechen eben anders usw. da kommt sowas nicht von ZWEI Tieren!

Wie würdet ihr reagieren? Wir sollen laut unserem Vermieter an der nächsten Versammlung mit teilnehmen um uns selber äußern zu können. Was soll man denn zu so einem Schwachsinn sagen??? Soll ich meinen Hunde nun ein DEO KAUFEN??

Hund, Mietwohnung
Duschfugen im Badezimmer Schimmel Kaution einbehalten?! rechtens?!

Hallo Gemeinde,

ich wohne seit 4 Jahren in einer Mietwohnung. In 1 Monat ziehe ich aus. Natürlich haben sich nun einige potentielle Nachmieter die Wohnung angeschaut im Beisammensein des Vermieters.

Der Vermieter machte mich darauf aufmerksam dass die Fugen in den Dusche als an der Duschkabine ganz unten, mit Schimmel befallen sein, ich solle dies sofort beseitigen sonst gäbe er mir am 1. meine Kaution nicht zurück.

Ich habe mich verteidigt und gesagt dass das Haus schon 12 Jahre als ist, und offensichtlich wurde die Dusche nicht richtig verfugt wie sonst sollte sich unter dem Silikon Schimmel bilden also ich weigere mich dies zu erneuern weil es nicht durch mich verursacht wurde.

Dann schob er Riesenlärm und bemängelte zudem auf dem Balkon noch die Granitfensterbank wie vorher weiss war jetzt an einer Stelle aber bisschen schwarz. (derGranit hat sich wohl schwarz eingefärbt k.A)

Zudem habe ich in der Küche eine Schönheitsreparatur vorgenommen ca.1m2 alte Tapete musste ich vom Vormieter entfernen und durch neue Tapete ersetzen (letztes Jahr auf meine Kosten) Auch das gefällt ihm nicht.

Es ist rechtens dass er die Kaution wegen dieser oder einem dieser 3 Fälle nicht zurückzahlt?

Danke für eure Hilfe die beste Antwort wird wie immer von mir ausgezeichnet und bitte nur ernstgemeinte Antworten und keine Vermutungen oder ähnliches.

Schimmel, Mietwohnung, Kaution
Warmwasserspeicher/ Boiler vom Vermieter verschwiegen

Hallo Allerseits,

ich habe ein kleines Problem mit meiner Hausverwaltung und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Ich habe vor 3 Wochen meine frisch sanierte Wohnung bezogen. Bei der Wohnungsübergabe (Mietvertrag war bereits seit Wochen unterschrieben) wurde mir mitgeteilt, dass in meiner Wohnung (Hinterhaus) ein 80L Warmwasserspeicher eingebaut wurde, um die Wohnung mit warmen Wasser zu versorgen. Deshalb habe ich logischerweise auch nur Kaltwasseranschlüsse in meiner Wohnung. Ich habe das erstmal so hingenommen, weil ich nicht wusste, wie sich ein solches Gerät auf meine monatlichen Kosten auswirkt. Als ich endlich mal Zeit hatte, mich mit dem Ding zu beschäftigen, habe ich festgestellt, dass dieses Teil mehr Strom verbraucht als alle meine restlichen Elektrogeräte zusammen!!!! Ich habe mir noch einmal den Mietvertrag angesehnen, da steht eindeutig drin, dass das Warmwasser in den Nebenkosten enthalten ist. Jetzt sehe ich natürlich nicht ein, dass ich auch noch doppelt zahle. Die Hausverwaltung hat mir vorgeschlagen, nach der ersten Turnusabrschnung meinen Warmwasseranteil aus den nebenkosten zu streichen. Das reicht mir aber nicht. Weder die Maklerin noch die Hausverwaltung haben mich bei der Wohnungsbesichtigung über den Einbau dieses Stromfressers informormiert. Im Gegenteil, im Mietvertrag wird auch noch behauptet, dass mein Warmwasser in den Nebenkosten enthalten ist. Das Schönste ist, dass mir niemand (nicht einmal der Hersteller) sagen kann, wie ich dieses Ding am energiesparendsten betreiben kann. Egal was ich an dem Regler ändere, mein Stromzähler (alles läuft über einen Zähler!!!) dreht sich wie ein Brummkreisel :-( Eine Schaltzeituhr kann ich auch nicht davorhängen, weil das Gerät nicht an einer Steckdose hängt sondern ein Stromkabel aus der Wand direkt in das Gerät führt.... Welche Möglichkeiten habe ich denn jetzt um der Hausverwaltung Druck zu machen? Ich will ja nicht gleich zum Anwalt rennen :-) Aber ganz ehrlich sind die ja von Anfang an nicht gewesen. Habe ich die Möglichkeit die Miete, um den Betrag der in etwa den monatlichen Stromkosten für den Warmwasserspeicherenspricht, zu mindern? Schließlich bezahle ich das Warmwasser ja angeblich mit den Nebenkosten....

Vielen Dank für schnelle Hilfe :-)

Mietwohnung, Vermieter, Stromverbrauch, Mietvertrag, Nebenkosten
Wasserschaden wer haftet oder wer muss Zahlen?

Hallo es ist so, wir wohnen im Dachgeschoss eines altbaus. Uns ist am Dienstag ein Wasserschlauch geplazt, der von der Heisswasserleitung. Jetzt hatte ich das Problem das ich nicht unter der Spüle das Wasser abstellen konnte weil es einfach zu heiss war. Ich bin dann in den Keller gelaufen und musste feststellen das der Raum in dem sich der Hauptabsperrhahn befindet mit einen Vorhängeschloss verriegelt war. Es Dauerte ganze 10 minuten bis jemand da war, der den Raum aufschliessen konnte und ich endlich das Wasser abstellen konnte. In den 10 min ist richtig viel Wasser in die Wohnung unter uns gelaufen fazit: riesen loch in der Decke, sofa, Teppich, Laminat alles richtig nass. Schaden ca. 1500 € jetzt zu meiner frage.

Darf der Vermieter, um, wie er behauptet "Manipulationen an der Heizung zu verhindern", den Heizungsraum, in dem sich der Hauptabsperrhahn sowie die Wasseruhr befindet, unter Verschluß halten??????

Laut meinem Vermieter muss ich für den gesammten Schaden aufkommen weils mein Wasserhahn an der Spüle war an dem der Schlauch geplatzt ist . Aber ich sag mal so wäre der Kellerraum nich verschlossen gewessen hätte ich inerhalb von max. 1 min das Wasser abstellen können und der Schaden wäre gering. Muss da nicht die Hausversicherung Haften ??????? gibts da nicht einen § ?????

Bin dankbar für jede antwort die mir hilft

Gruß, Frank

Versicherung, Mietwohnung, Vermieter, Wasserschaden

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