Wohnungssuche - wie feststellen ob Wände Geräuschdämmend sind? (Nachbarn, Straßengeräuchte etc.)

7 Antworten

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Die generelle Differenzierung Altbau sei schlecht und Neubau sei gut, ist zwar tendentiell richtig aber nicht allgemeingültig.

Um der Sache auf den Grund gehen zu können, musst du die physikalischen Grundlagen kennen.

Es gibt prinzipiell 2 Arten von Schallübertragung in Wohnräume.

Zum Ersten ist die Luftschallübertragung zu nennen. Wenn also jemand in der Nachbarwohnung laut Musik hört oder laut redet. Die Übertragung von Luftschall wird durch die Masse der Wand gedämpft. Es kommt also auf das Flächengewicht der Wände und Decken an, das möglichst gross sein sollte.

Zum Zweiten ist der Körperschall zu nennen. Hierunter versteht man die Übertragung von Schall über die Gebäudesubstanz. An oberster Stelle ist der Trittschall zu nennen, der beim Laufen in der Wohnung oder in Fluren und Treppenhäusern entsteht.

Eine Sonderform des Körperschalls stellen Geräusche aus Rohrleitungen (Wasser, Abwasser, Heizung) dar, die ebenfalls störend sein können. Sie möchten ja nicht unbedingt jedesmal hören, wenn der Nachbar über ihnen aufs Klo geht.

Beurteilen kann man diese Punkte nur anhand der Planunterlagen vom Bau des Hauses.


HolKlaus 
Beitragsersteller
 08.03.2014, 12:16

Hi und danke für die Infos. Stichwort "Planuterlagen" - kann man sowas vom Vermieter immer anfordern? Und wenn ich sowas kriegen würde, könnte ich als Ahnungsloser damit überhaupt was anfangen? ;)

Was sucht man dort auf dem Plan genau? Einfach wie dick die Wände sind? Was sind "dicke" Wände?

Danke und Gruß

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Interesierter  08.03.2014, 12:29
@HolKlaus

Hallo HolKlaus,

es geht nicht nur um die Dicke der Wände sondern vor allem aus welchem Material sie gefertigt sind. Aus Rohdichte (to/m³) und Stärke kannst du das Flächengewicht und daraus die Luftschalldämmung ermitteln.

Beim Körperschall ist das schon etwas schwieriger.

Du solltest dich einfach mal etwas in das Thema einlesen. Zum Starten schau einfach mal hier rein.

http://www.baunetzwissen.de/standardartikel/Mauerwerk_Schallschutz-einschaliger-Bauteile_162868.html

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Seehausen  08.03.2014, 12:28

Theoretisch richtig, aber praxisfremd. Es gelten immer die Schallschutzvorschriften, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes in der jeweiligen Landesbauordnung vorgeschrieben waren; auf mehr hat ein Mieter keinen Rechtsanspruch. Dabei sind die Werte des passiven und aktiven Schallschutzes unterschiedlich.

Auf die Baumaterialien und die Ausführungsplanung kommt es dabei weniger an; wichtig ist die Bauweise und die Vermeidung von Schallbrücken.

Nur bei der Abwehr des Lärms von außen kannst Du prüfen, ob die Fenster den einschlägigen Normen entsprechen; ob sie aber dann richtig ins Mauerwerk eingebunden sind kann man schon wieder optisch nicht erkennen.

Genaues kann nur ein Gutachter in aufwendigen Messverfahren feststellen; optisch kann man das nicht überprüfen. In lauten Innenstadtlagen und unter Einflugschneisen gibt es bei Neubauten manchmal Gutachten eines Sachverständigen oder "Nachweisberechtigten für Wärmeschutz", aus dem die Einhaltung der gesetzlich geforderten Schallschutzwerte hervorgehen.

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Interesierter  08.03.2014, 12:35
@Seehausen

Auf die Baumaterialien und die Ausführungsplanung kommt es dabei weniger an; wichtig ist die Bauweise und die Vermeidung von Schallbrücken.

Das stimmt nicht. Das Einzige, was gegen die Übertragung von Luftschall hilft, ist Masse. Eine 14er Ytong-Wand wird eben immer hellhöriger sein als eine 24 Kalksandstein-Mauer.

Deine sog. Schallbrücken betreffen ausschliesslich die Übertragung von Körperschall. Eben diese Entkoppelung speziell der Treppenhäuser von den Geschossdecken kannst du nur aus den Planunterlagen entnehmen.

Auch die Schalldämmung von Abflussrohren kannst du der Planung entnehmen.

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Es gelten immer die Schallschutzvorschriften, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes in der jeweiligen Landesbauordnung vorgeschrieben waren; auf mehr hat ein Mieter keinen Rechtsanspruch. Dabei sind die Werte des passiven und aktiven Schallschutzes unterschiedlich. Auf die Baumaterialien kommt es dabei wenig an; wichtig ist die Bauweise und die Vermeidung von Schallbrücken.

Nur bei der Abwehr des Lärms von außen kannst Du prüfen, ob die Fenster den einschlägigen Normen entsprechen; ob sie aber dann richtig ins Mauerwerk eingebunden sind kann man schon wieder optisch nicht erkennen.

Genaues kann nur ein Gutachter in aufwendigen Messverfahren feststellen; optisch kann man das nicht überprüfen.

Geh zu zweit hin. Einer bleibt draussen und macht Lärm (telefonieren und autofahren), der andere geht rein und sperrt die Lauscher auf...

Alles was ein hohes Flächengewicht hat ist gut für den Schallschutz. Also, alte Häuser mit den dicken Bruchsteinen sind ideal, aber umso schlechter für den Wärmeschutz. Schall- und Wärmeschutz sind 2 Eigenschaften die sich (zumindest bei den meisten Steinarten) beißen.

Ein Altbau ist grundsätzlich geeigneter als ein Neubau. Da in dem Fall die Materialien für dünne Wände gar nicht vorhanden waren und diese dann so große Höhen 2.60 -3.,00 m bestehen würden Gegenden Straßenlärm wäre nach geeigneten Fester zu schauen Doppel/Dreifachverglasung oder das der Altbau komplett saniert wäre.

Neubau hingegen wäre wohl nur nach Luxusklassen zu schauen. Aber selten wird im Siedlungsbau diese Klasse verwendet.


Seehausen  08.03.2014, 12:24

Es gelten immer die Schallschutzvorschriften, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes in der jeweiligen Landesbauordnung vorgeschrieben waren; auf mehr hat ein Mieter keinen Rechtsanspruch.

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