Wasserschaden seit drei Wochen - was jetzt?

Hallo zusammen, so langsam platzt mir der Kragen. Am 17.6. entdeckte ich einen großen Wasserfleck in meiner Wohnung. Habe Vermieter, Hausmeister und Hausverwaltung sofort informiert. Bis jetzt hat es nur eine Leckageortung am 03. 07. gegeben.

Rohr hinter einer Badezimmerwand ist undicht. Es treten etwa 400 Liter pro Tag aus, so der Mitarbeiter der Firma. Die betroffene Wand schimmelt. In Küche und im Wohnzimmer habe ich mittlerweile auch Flecken an der Wand. Auch in der Küche sieht man langsam schwarze Schimmelflecken. Das Wasser gelangt schon bis in den Keller des Hochhauses (wohne in der 1 Etage). Und kleine Pfützenbildung im Bad habe ich auch bereits. Wird täglich schlimmer und es stinkt modrig, wie in einem Keller. Man sagte mir ich solle einfach das kalte Wasser zur Sicherheit abstellen.

Vermieter hat die Zuständigkeit an die Hausverwaltung geschoben. Die hat es an die Firma weitergeschoben, die die Leckageortung durchgeführt hat. Doch die ist nach eigenen Aussagen nur für die technische Trocknung zuständig. So, meinen Vermieter erreiche ich irgendwie auch nicht mehr. Termin beim Mieterverein habe ich erst am 15.07.

Im Moment gibt es keinen Auftrag für eine Reparatur. Und hier kann man zusehen wie es täglich schlimmer wird.

Kann ich selbst eine Firma für die Reparatur anrufen? Und die Kosten mit Miete verrechnen?

Danke und beste Grüße

Miete, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Installateur, Klempner, Wasserschaden
Gas, Wasser und Strom anmelden neue Wohnung - Wo müssen wir da hin?

Das ist meine zweite Wohnung. ich versteh immer noch nicht ganz, wie das alles abläuft.

In der letzten Wohnung war es einfacher, wir müssten nur Strom bei einem Anbieter unserer Wahl anmelden und haben monatlich gezahlt. Wasser und Gas wurden in den Nebenkosten abgerechnet, die wir an den Vermieter gezahlt haben. Im Mietvertrag stand auch nochmal alles deutlich aufgelistet, 60€ hauspflege und Co. und 60€ Wasser und Gas.

So jetzt sind wir aus der alten ausgezogen und Strom wurde gekündigt und gut ist. Wohnen grad in Übergangswohnung. In 7 Tagen ziehen wir in die neue Wohnung und jetzt kommen die Probleme. Wir wollen die Vermieter auch nicht nochmal Fragen, da die schon blöde Blicke machen. Im Mietvertrag steht 60€ für hauspflege und Co. und Wasserversorgung wurde durchgestrichen, dh. So wie wir auch verstanden hatten, dass wir Gas Wasser Strom selber anmelden müssen.

Mit Strom ist ja alles klar. Wissen wir wie es läuft aber Wasser und Gas??? Wo müssen wir da hin? Der Mietvertrag läuft ab dem 15.juli Heute ist der 08.juli Wann müssen wir uns darum kümmern Strom und Wasser und Gas jeweils anzumelden?

Aber die wichtigste Frage ist WO müssen wir Wasser und Gas anmelden?? Bin echt am verzweifeln.

Achso das ist ein neues Haus und unten wohnen die Vermieter und oben sind zwei Wohnungen. Jede Wohnung hat einen eigenen Zähler in der Wohnung auch für Wasser so wie wir verstanden haben.

Mietwohnung
Vermieter terrorisiert uns seit der Kündigung! Hilfe?

Vor 3 Monaten haben wir unsere Wohnung gekündigt, angekündigt war dies seit 4 Monaten, um in unser eigenes Haus zu ziehen! Das Bis dahin gute Verhältnis zu unserem Vermieter zerbrach, er redete nicht mehr mit uns und hat sich seitdem allerlei Mist einfallen lassen um uns das Leben schwer zu machen! Beispiel: Auf seinen Wunsch haben wir in der Küche einen Fliesenspiegel angebracht! Der sollte wieder runter, Meinung wurde geändert als ich ihn daran erinnerte das er auf seinen Wunsch angebracht wurde! Nun sind wir extra einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist ausgezogen, damit wir für die Renovierung Zeit haben (Anm.: wir haben die Wohnung unrenoviert bekommen), da wir beide arbeitstätig sind und mein Mann über der Woche auch noch auf Montage ist. Nun wurde angefangen zu drängeln, so daß wir die Wohnung letztes Wochenende komplett renoviert haben (2 Wochen vor Ende der Kündigungsfrist). Es muss nur noch sauber gemacht werden! Heute nun wieder ein Anruf (total pampiger Tonfall), wann wir denn mal was machen würden! Er habe Interessenten für die Wohnung und niemand ist da. Meine Antwort, er hätte mich jeder Zeit anrufen können um einen Besichtigungstermin zu ermöglichen, was er nicht gemacht hat. Begründung, er wisse nicht ob er jemanden in die Wohnung lassen könne! Und als ich sagte wir könnten nächste Woche Samstag die Übergabe machen, meinte er, wenn er da nicht mal hinten über kippt! Ich bin total am Ende und hab tierischen Schiss vor der Übergabe! Ich erwarte das er sich da noch ganz tolle Sachen einfallen lässt um uns das Leben schwer zu machen!

Hab ich in dem Punkt irgendeine Handhabe? Oder muss ich mir alles gefallen lassen?

Danke im Voraus für Antworten und sorry für den langen Text!

Mietwohnung, Vermieter
Glasbruch an Balkontür in Mietwohnung - wer kommt für den Schaden auf?

Hallo,

zunächst ist das passiert: Die Balkontür ist gesprungen (also das äußere Glas vond er Doppelverglasung), ohne dass da etwas gegen gekommen ist oder ich dagegen gestoßen wäre. Ich vermute das hängt mit den Fassadenarbeiten zusammen, da waren zeitweise Vibrationen in der gesamten Wohnung zu spüren. Über dem Rahmen der Balkontür sind auch etwas wie Setzrisse, zumindest ein aufgerissener Spalt zwischen Fassade und Rahmen, aber das war schon vor den Arbeiten.

Ich habe meinen Vermieter angerufen, der meint, Glasbruch sei mein Problem, ich solle doch den Mietvertrag mal lesen. Dann war ich beim Mieterbund, die das nicht so gesehen haben und so wie ich nichts entsprechendes im Mietvertrag gefunden hatten. Die haben dann auch einen Brief an den VM geschrieben, der aber unbeantwortet blieb, seit mitte Mai, genauso wie der zweite, der jetzt kürzlich raus ging. Und jetzt erst habe ich Dämel im Mietvertrag unter dem Punkt Betriebskosten entdeckt: "Glasbruchversicherung - Mietersache".

Jetzt bin ich vollkommen verwirrt. Ich dachte bisher ganz einfach, ich könne durch mich verursachte Schäden oder eben "mein Hab und Gut" versichern. Aber die Balkontür gehört mir ja nicht und ich habe sie auch nicht beschädigt. Das ist in meinen Augen halt so, als würde ich eine Gebäudeversicherung für die Mietwohnung oder eine Krankenversicherung für wen anderes abschließen. Wenn ich mich irre, hab ich immerhin was gelernt.

Also, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen kann - vielen Dank! :)

Versicherung, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Wie laut darf ich als Mieter sein?

Ich wohnen zur Miete in einem Mehrfamilienhaus. Meine Wohnung ist im Dachgeschoss. Auf jeder Etage sind 2 Parteien (außer EG), die Wohnungen gehen vom EG bis zum 3 OG. Ich wohne hier seit über 2 Jahren, es gab NIE Probleme.

Ich habe vor 4-5 Wochen ein Gespräch mit meinem Vermieter gehabt. Meine direkte Nachbarin, welche vielleicht vor einem halben Jahr eingezogen ist, hat sich über mich "beschwert". Sie ist nicht direkt zu mir gekommen, sondern hat Ihren Vermieter angesprochen, welcher dann auf meinen zuging (Eigentümergemeinschaft).

Die Probleme: Ich putze den Flur nicht, meine Musik, und mein Sexleben...

Putzen: Das Themawar sofort erledigt. Hier gab es ein Missverständnis, da mir mein Vermieter den Putzplan für den Flur vor 2 Jahren beim Einzug ganz anders erklärt hatte als er gemeint ist. Hat er mir selbst auch so gesagt und seit dem putze ich, wie es sich gehört und abgemacht ist.

Zur Musik: Ich höre sehr sehr sehr selten Musik mit meiner Anlage oder sonst was. Da ich ohnehin unter der Woche erst Abends vielleicht ab 20 Uhr zu Hause bin und halt am Wochenende, brauche ich das nicht wirklich. Allerdings höre ich Musik über mein Handy, wenn ich mich z. B. im Bad oder der Küche aufhalte. Außerdem ist mein TV an eine Anlage angeschlossen. Aber die Nachbarn sprachen von Musik... Ich bitte euch, also wenn man meine Handymusik durch das Haus hört, sind die Wände dann aus Pappe oder was? Das kann die Nachbarin doch nicht ernst meinen... Ich höre seit ich eingezogen bin so Musik, früher auch über die Anlage noch lauter. Und ich habe früher gezockt, da war ich um einiges lauter. Nie gab es Probleme, nur jetzt macht sie Stress.

Sexleben: Ich habe Anfangs mit meiner damalige Freundin ein halbes Jahr in der Wohnung gewohnt - keine Beschwerden (na gut, worüber auch, Beziehung war ja am Ende....). Dann hatte ich ein Jahr lang eine Affäre welche regelmäßig bei mir war. Keiner hat sich beschwert. Jetzt habe ich seit kurzem eine neue Freundin. Gut, sie ist etwas laut. Dies habe ich auch im ersten Gespräch mit dem Vermieter eingesehen. Allerdings haben wir dies seit dem drastisch runtergefahren. Wir haben Sex mit Normallautstärke / Zimmerlautstärke. Wir hauen keine Möbel dabei um oder sonst was. In der Regel achten wir jetzt sogar darauf, das ganze möglichst vor 22 Uhr zu machen wenn wir bei mir sind.... Also wirklich Normal, ich erzähle keinen Mist um mich gut darstehen zu lassen.

Ich habe all dies dem Vermieter jetzt auch so mitgeteilt, weil meine Nachbarin sich erneut beschwert hat und er mir jetzt mitteilte er müsse andere Wege einleiten, was er schade findet. Habe ihn heute getroffen und wir haben vereinbart, dass ich persönlich mit der Nachbarin spreche.

Was darf ich denn? Ist das Schikane? Vielleicht regt sie sich auf, weil sie selbst (davon gehe ich fest aus), kein Sexleben hat... Ich will ihr natürlich entgegenkommen, aber auch nicht komplett einknicken. Ich verhalte mich schließlich normal...

Miete, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Nachbarn, Lautstärke
Bau - und Umgestaltungsarbeiten im Mietergarten, Mitteilungspflicht?

Hallo,

ich hab schon wieder Ärger mit ... ja, mit wem eigentlich genau? Ich kann nicht mal sagen, wer verantwortlich ist.

Für Februar wurden uns Bau - und Umbauarbeiten bzgl. Terrasse und Garten unserer Mietwohnung angekündigt. Hierzu mussten wir die Terrasse komplett leeren und auch Kübelpflanzen und unsere Kaninchen aus dem Garten entfernen.

Nach mehreren (unangekündigten) Verzögerungen bis letzte Woche (Baubeginn), haben wir die Terrasse mittlerweile 3 x leergeräumt. schließlioch wollten wir sie ja auch bei gutem Wetter nutzen (Mietgegenstand).

Gestern spätestens sollte die Terrasse fertig sein, endlich, denn Gartenmöbel lagern seit Wochen bereits im Wohnzimmer, da der Keller dafür einfach zu klein ist. Auch das Wohnzimmer ist also seitdem nur eingeschränkt zu nutzen....

Trotz anderslautender Verabredung wurde aber die Terrasse wieder nicht fertig, stattdessen fing man bereits mit Erdarbeiten im Garten an (furchtbare verwüastung!).

Meine Frage: Kann der Vermieter eigentlich verpflichtet werden, einen Ablaufplan der Arbeiten an die Mieter weiter zu geben?

Wir fühlen uns mittlerweile echt ziemlich eingeschränkt (Terrasse und Garten nicht benutzbar, Gehölze und Pflanzen entgegen der Verabredung stark beschädigt / zerstört, Beetumrandung aus Natursteinen kaputt, Wohnzimmer steht voller Gartenmöbel) und glauben, wenn man uns näher informiert hätte, hätten wir mehr "retten" können. So hatten wir aber keinerlei Gelegenheit.

Der Vermieter hat zwar die Bau- und Umgestaltungsabreiten mehr als rechtzeitig angekündigt, allerdings sich weder dran gehalte, noch weiter, inhaltliche angaben gemacht, trotzdem ist für uns irgendwie weder ein Ende absehbar, noch irgendetwas planbar, weil wir das Gefühl haben, stets ansprechbar blieben zu müssen.

Ich habe schon freundlich mit diversen mir genannten Ansprechpartnern (Baufirmen) bzgl. der Planung gesprochen, aber da mehrere Firmen (Baufirma, Gartenbau - und Landschaftsbaufirma) da dran hängen, kriege ich nie eine definitive Aussage.

Garten, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Terrasse, Bauarbeiten, Umbauarbeiten
Beschwerde richtig schriftlich formulieren

Hallo!

Ich hoffe ihr könnt mir hier weiter helfen. Wir haben hier im Haus (Miethaus mit 8 Wohnungen, plus 2 weitere Häuser die zum Wohnungsblock gehören) schon lange das Problem mit Wasserschäden. Ständig kommt bei einem von uns von irgendwo Wasser aus der Wand, wir haben enorme Schäden, es wird, wenn überhaupt, nur optisch behoben und dann tritt das Problem wieder an anderer Stelle auf. Die Verwaltung reagiert nicht, der Vermieter, Privatperson, hat seit den letzten fünf Jahren, in dem ihm das alles gehört, nichts aber auch gar nichts gemacht, und kümmert sich einfach um nichts.

Heute klingelte meine Tür und drei meiner Nachbarn standen vor mir. In der Wohnung über uns ist übler Schimmel in der Küche, obwohl sie grad erst neu eingezogen sind und alles frisch renoviert wurde. Ihre Küchenwand teile ich mir... in meinem Schlafzimmer. Wir haben schnell nachgeschaut und tatsächlich, genau an der Stelle, wo bei ihm Schimmel ist, wölbt sich bei mir bereits die Tapete und die Decke hat dunkle Flecken - Feuchtigkeit kommt durch. Es ist nur eine Frage der Zeit bis ich auch Schimmel habe - direkt über meinem Bett! -.- Und auch die Nachbarin, die wiederum unter mir wohnt, hat an der gleichen Stelle bereits Schimmel. Wir haben uns noch mit weiteren Mietern abgesprochen und haben die Schnauze gelinde gesagt voll.

Da weder die Verwaltung noch der Vermieter uns ernst nehmen (übrigens auch immer gefluteter Keller) möchten wir jetzt eine Unterschriftenaktion starten und diese Baumängel (es sind ganz offenbar welche) dem Bauamt melden als auch dem Gesundheitsamt. Wir hoffen so, den Vermieter endlich zum reagieren zu bewegen.

Aber wie genau formulieren jetzt am besten so eine offizelle Beschwerde an das Bau- und Gesundheitsamt? Hat jemand schon Erfahrungen damit? Irgendwelche Tipps?

Danke!

Schimmel, Mietwohnung, Mietrecht, Bauamt, Beschwerde, Wasserschaden, Gesundheitsamt
Hafte ich für nachträglich genannte Mängel trotz Übergabeprotokoll?

Hallo Leute,

ich habe ein wenig Ärger mit meinem Ex-Vermieter, der mir nachträglich eine Menge Mängel reinwürgen will. Ich versuche mich kurz und übersichtlich zu halten:

  • Bei Einzug vor ca 4 Jahren gab es kein Übergabeprotokoll, Wohnung ist Altbau, war im unrenovierten Zustand mit kleineren Sachen und der Vermieter meinte er mache das ganz unkompliziert und wenn wir die Wohnung wieder unrenoviert übergeben, wäre das schon ok.

  • Übergabe war am 30.4. mit einer Vertreterin vom Vermieter. Es wurden keine Mängel festgestellt und das ganze in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Ich bin am nächsten morgen ausgezogen und habe die Schlüssel meinem Nachmieter übergeben (war vorher eine WG und eigentlich unkompliziert)

  • Heute rufe ich den Vermieter an, ob alles ok war und er sagt, der Nachmieter übernimmt die Wohnung so nicht. Er nennt plötzlich massive Mängel, die meiner Meinung nach bei der Übergabe hätten auffallen müssen (Sprung im Waschbecken, ganze Küchenzeile hätte sich voll Wasser gesaugt und sowas).

  • Vermieter meint, ich solle mich mit dem Nachmieter nochmal kurzschließen, müsste aber den Bärenanteil übernehmen.

Meiner Ansicht nach sind alle Mängel normale Gebrauchsspuren (das mit dem Waschbecken mal außen vor, das war schon immer da und wurde beim Einzug nicht festgehalten). Dass zB die ganze Küche sich mit Wasser vollgesaugt haben soll, sehe ich so nicht und wenn, liegt es vielleicht da dran, dass die Dichtungen zur Wand undicht waren oder dergleichen.

Wie viel ist in meinem Fall das Übergabeprotokoll wert und wie wirkt sich der Umstand aus, dass wir bei Einzug kein Protokoll hatten? Wird rechtlich eher davon ausgegangen, dass die Wohnung perfekt, oder im guten Zustand, oder in irgendeinem (möglicherweise auch schlechten) Zustand befindet? Also wer trägt da das Risiko? Sollte ich mich rechtlich irgendwie wappnen? Er hat ja noch meine Kaution und damit momentan den längeren Hebel.

Bin wirklich geschockt und würde mich über ein bisschen Hilfe freuen :) Vielen Dank im Voraus!

Mietwohnung, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Wohnungsübergabe
Bei Stromversorger angemeldet vor Mietbeginn (Abschlag, Grundgebühren)

Hallo zusammen,

zunächst einmal ist Folgendes geschehen:

Am 28.03.2015 habe ich einen Mietvertrag für eine Mietwohnung unterschrieben, mit Mietbeginn 01.05.2015. Im Vorfeld wurde mir bereits zugesagt, dass ich z. B. zum Ausmessen und auch zum Aufstellen der ersten Möbel bereits in die Wohnung kann, da diese unbewohnt war. Demnach hat auch auch bereits vor Mietbeginn eine Übergabe stattgefunden, genauer gesagt am 25.04.2015. Im Rahmen der Übergabe fiel auch die Aussage "Wir melden Sie dann auch beim Grundversorger für Strom an." Da dies meine erste Wohnung ist, war die Aussage erstmal positiv für mich: Ich hab zum Einzugsdatum Strom und muss mich offensichtlich nicht kümmern.

Doch heute kam ein Schreiben meines Grundversorgers, dass ich doch bitte 116 € für den Posten Abschlag Hochrechnung" überweisen möchte. Dass man eine monatliche Vorauszahlung tätigt, ist mir soweit bewusst, doch 116 € erschien mir viel. Nach Rücksprache mit dem Grundversorger erhielt ich die Information, dass ich bereits zum 31.03.2015 angemeldet wurde. Dass ich zum 25.04.2015, zum Zeitpunkt der Übergabe, tatsächlich angemeldet werde, würde ich nachvollziehen können - ab da hätte ich Zugriff auf die Wohnung und auch die Möglichkeit Strom zu verbrauchen.

Nun meine Frage: Darf es sein, dass ich bereits zum 31.03.2015 beim Stromversorger angemeldet werde? Fallen da nicht auch schon die monatlichen Grundgebühren für März UND April rein? Müsste die Zählerstanddifferenz zwischen 31.03.2015 bis 25.04.2015 nicht vom Vermieter gezahlt werden, in diesem Zeitraum habe ich ja keine "Möglichkeit" gehabt Strom zu verbrauchen.

Da dies meine erste Wohnung ist, bitte ich um ein wenig Nachsicht. Generell habe ich ein rechtliches Verständnis, würde mich dennoch über detaillierte Erläuterungen sehr freuen (...eventuell auch um meinem Vermieter das genau zu erläutern).

Viele Grüße und danke im Voraus! Jan

Miete, Strom, Mietwohnung, Vermieter, Nebenkosten, Stromkosten, Stromversorger, Abschlag, Grundversorger
Vermieter schreibt Termine vor

Guten Abend,

mein Vermieter hat eine Firma damit beauftragt die Rauchwarnmelder bei allen Mietern auszutauschen. Dazu wurde erst einmal ein Termin für alle Mieter einer Etage (ist ein riesen Wohngebäude) festgelegt, was ja auch Sinn macht. Da die Mieter aber recht kurzfristig darüber bescheid bekommen haben (2-3 Wochen vorher) war natürlich nicht jeder Mieter anwesend. Nun haben manche, darunter auch ich, eine Nachricht bekommen wo ein weiterer Termin vorgegeben ist. Sollte man diesen Termin nicht einhalten, würde eine, das in Rechnung gestellt. Sachlage: Ich wohne alleine und habe auch keine Vertrauensperson im Umkreis von 100 KM der ich den Schlüssel anvertrauen würde, dazu bin ich beruflich sehr gebunden (habe schon Wochen im Vorraus mehrere festgelegte Kundentermine am Tag, die ich nicht für einen Rauchmelderaustausch absagen kann. Ich habe dem Vermieter mehrmals mitgeteilt, dass der Termin doch bitte mit mir abgesprochen werden soll, damit ich mir rechtzeitig Zeit einräumen kann. Doch darauf will man sich anscheinend nicht einlassen und verharrt darauf das der Termin am 11 Mai in der Mittagazeit stattfindet, wofür man sich 3 Stunden Zeit nehmen soll. Das bedeutet für mich mein ganzer Arbeitstag würde ausfallen und ich könnte ggf. viel Geld verlieren. Mehrmals schon habe ich angeboten den Termin aufgrund meiner beruflichen Bindungen mit mir abzusprechen und mich nicht ohne Alternative auf einen Zeitpunkt festzunageln. Wer ist im Recht?

Miete, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mietvertrag
Mietbeginn ab heute, jedoch hat Vormieter noch die Schlüssel... was kann ich tun?

Hallo, gestern sollte eigentlich die Schlüsselübergabe von statten gehen, jedoch ist diese Abgebrochen worden, da der Vormieter keinerlei Aufgaben verrichtet hat, welche das Wohnungsunternehmen wollte. (tapeten abreißen, heizung Streichen, Fensterrahmen von innen streichen, Wänge zurückbauen etc.) Der Herr vom Wohnungsunternehmen fragte immer, ob wir es so übernehmen wollen, worauf wir mit Nein Antworteten. Denn so würd man ja sagen, dass wir alles so übernommen hätten und wir selber für die Arbeiten und Kosten aufkommen müssten. Jedoch hat der Vormieter einen Vertrag der vor 30 Jahren abgeschlossen wurde, darin sind dann natürlich noch die alten klauseln usw. drin, die das BGH heutzutage nichttich gemacht hat. Somit hat der Vormieter ja eigentlich recht und er braucht die Wohnung nur Besenrein verlassen. Schönheitsreparaturen fallen ja dann eigentlich dem Wohnungsunternehmen an oder? Das Wohnungsunternehmen will selbst die Wohnung so nicht übernehmen, wenn dann müssten wir sagen, dass wir die Wohnung so vom Vormieter übernehmen. Also hat der Vormieter jetzt die Schlüssel behalten, damit keiner eine Firma zur Schadensbeseitigung in die Wohnung lässt. Heute ist der 01. und unsere Mietzeit beginnt. Jetzt wollten wir uns nochmal mit dem Vormieter zusammen setzen und ein schriftstück aufsetzen, dass wir nun die Tapten mit abmachen um renovieren zu können und dafür auch einen Schlüssel erhalten und alle anderen Schönheitsreparaturen, wie Heizung, Fenster oder Rückbau der Wand nebenbei vom Vormieter mit der Wohnungsgesellschaft geklärt werden. Würde dass denn nun Ärger oder Probleme geben? Denn nun ist ja langes Wochenende und kein Wohnungsunternehmen zu erreichen.

Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Mietwohnung, Über- und Unterspannung, Geräte kaputt, wer zahlt?

Hallo,

wer nicht alles lesen möchte, hier kurz formuliert: Kabelbrand im zentralen Sicherungskasten im Neubau-Eingang; Alle Mietwohnungen waren großen Stromschwankungen ausgesetzt, so dass viele Geräte kaputt gegangen sind. Muss der Vermieter die entstandenen Schäden bei den vielen Mietern beheben/bezahlen ?

Längere Fassung:

vorweg, ich weiß, dass es diese Frage durchaus schon gab. Da sich aber sicherlich auch das Mietrecht hin und wieder ändert, möchte ich nochmal gezielt nachfragen.

Ich wohne in einem Neubau. Im Keller befindet sich ein zentraler Sicherungskasten. Dort hat es gestern einige Kabel durchgeschmort. Folge war, dass plötzlich der Strom stark schwanken tat. Die Schwankungen lagen wohl bei 10 - 400 Volt (So hat es uns ein Nachbar berichtet). Das hat man auch an der Beleuchtung gesehen. Teilweise schien es so dunkel wie Kerzen, ein paar Sekunden später war es wie die Flutbeleuchtung im Stadion. Wir haben natürlich schnell alles ausgemacht und uns nur gewundert, warum die Sicherung nicht raus geflogen ist. Die eigentliche Ursache haben wir natürlich erst später herausgefunden.

Durch den Defekt, der den kompletten Eingang betraf, sind einige Geräte kaputt gegangen. In meiner Wohnung z.B. Mikrowelle, Subwoofer, Videorekorder (ja wirklich) und diverse Netzteile. Bei den Nachbarn sind einige Fernseher kaputt gegangen.

Zwei Leute haben auch noch einen durchaus spürbaren Stromschlag an der Metall-Kante unseres E-Herds bekommen. Mit dem Phasenprüfer haben wir tatsächlich Strom dort messen können. Auch bei den Steckdosen leuchtete der Phasenprüfer an jedem möglichen Kontakt.

Ein Elektriker hat gestern Nacht die entsprechenden Teile noch repariert.

Meine Frage nun: Muss der Vermieter nun die entstandenen Schäden an unseren Geräten reparieren bzw. die Schäden bezahlen?

Mietwohnung, Mietrecht
Ist ein Mietanbot auch für den Vermieter bindend?

Hallo, habe eine Frage. Wir (4 Leute die in eine WG ziehen wollen) haben eine Wohnung gefunden, über eine Marklerin, und auch schon mit der Vermieterin geredet und ein Mietanbot unterschrieben (also beide Parteien) Mietanbot hänge ich dann wo an. Morgen (20.3.2015) soll die Wohnungsübergabe und das unterzeichnen des eigentlich Mietvertrages erfolgen. Soweit so gut. Ich bin jedoch am Montag darauf gekommen das die Marklerin zuviel Provision verlangt und zwar 2 Bruttomiete obwohl die Wohnung auf 3 Jahre befristet ist und sie somit höchstens 1 Bruttomiete verlangen darf. Am Anfang dachte ich es sei vielleicht ein Fehler weil ganz am Anfang wie sie uns de Wohnung vorgeschlagen hat, stand in ihrem System 4 Jahre (hab ich noch aufs gute in der Frau gehofft, da sie sehr freundlich war). Also dachte ich vll war das Angebot einfoch falsch eingeordnet und nicht ihre Schuld. Jetzt haben wir ihr eine Email geschickt um sie zu fragen ob dass vll ein Fehler ist (Weil seit wir mit der Vermieterin in Verbindung sind, ist immer nur von 3 Jahren gesprochen worden, auch der Mietvertrag den uns die Marklerin geschickt hat damit wir uns den durchlesen können war für 3 Jahre ausgelegt und natürlich auch das Mietanbot) Nun hatte diese Bitc* von Marklerin (sorry für den Ausdruck aber hier ziemlich passend) nicht ihren Fehler korrigiert, sondern sie setzt sich gerade mit der Vermieterin in Verbindung und will das auf 4 Jahre umschreiben lassen., damit sie mehr Provision kassieren kann. Jetzt hat aber die Vermieterin schon das Mietanbot (heißt wirklich so und nicht angebot) unterschrieben, wo genau 3 Jahre oben steht. Können wir jetzt darauf beharren, dass auch im Mietvertrag 3 Jahre stehen soll ?

Bitte schnell antworten weil der Termin schon morgen (20.3.2015) um 18:00 Uhr ist. Wäre glücklich wenn mir wer mit seinem Wissen weiterhelfen könnte :) Mfg Thomas

Ach und hier noch das Mietanbot. http://bridgeurl.com/mietanbot (Ist ein Kombi-Link, also mann kann links und rechts dann auf Pfeile klicken um zu den anderen Seiten zu kommen, da hier bloß ein Link erlaubt ist aber es sind ja 3 Seiten Mietanbot)

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Österreich
Wie lange auf schriftliche Wohnungszusage warten

Hallo Ihr Lieben!

Mein Mann und ich suchen aktuell eine zweit Wohnung in Deutschland (Leben in der Schweiz), wir haben uns dann viele Wohnungen im Internet angesehen und einige Vermieter angeschrieben.

Wir haben dann viele Rückmeldungen bekommen, eine Wohnung sollte direkt zum 1. April vermietet werden, wobei wir erst wieder am 11. April vor Ort wären.

Aufjedenfall haben wir dann mit einem der Vermieter Telefoniert und Email Kontakt gehalten, die Wohnung ist in der Stadt wo auch meine Eltern jetzt leben.

Nach Rücksprache durfte mein Vater sich die Wohnung gestern in unserem Namen ansehen, es waren wohl noch mehr Bewerber da. Seine Kollegin die, die Wohnungsbesichtung mit gemacht hat, meinte wir müssen uns schnell entscheiden.

Die wollen Pünktlich Vermieten und der erste der 90% zusagt bekommt die Wohnung dann auch. Aufjedenfall habe ich dann den Herren mit dem ich bereits gesprochen hatte wenige Minuten später angerufen, die Kosten haben gestimmt, die größe, unser Hund ist erlaubt und von den Fotos her ist die Wohnung absolut Perfekt. Wie mein Vater gestern am Telefon sagte "Die Wohnung ist der Hammer, mega geil wie die Kids heute sagen."

Der Herr hatte am Telefon auch direkt gesagt er macht dann alle Unterlagen fertig weil wir die ja hin und her schicken müssen, er hat ein sehr gutes Bauchgefühl bei uns und würde sich freuen das wir uns so schnell und vor allem Positiv Entschieden haben. Er bespricht das noch mit seiner Kollegin weil er wollte keine Unterlagen haben, aber fals sie noch etwas haben möchte würde er mir schreiben.

Das tat er gestern Abend auch recht schnell, er wollte die Lohnabrechnungen für Dez und die aktuelle. Ich habe ihm umgehend die Lohnabrechnungen für Dez. Jan und Feb geschickt. Hatte ich ehe schon eingescannt.

Naja bis zum 1. April ist nicht mehr so lange. Normalerweise schreibt der Vermieter direkt zurück (habe ja schon viel mit geschrieben) nur diesmal lässt die Antwort auf sich warten.

Ich bin vllt. auch ein wenig zu hibbelig, aber wie lange dauert es denn eben auf die Lohnabrechnung zu schauen und festzustellen das, es komplett ausreichen sollte. Unsere jetzte Wohnung wird vom Betrieb bezahlt, daher haben wir unser Komplettes gehalt für uns. Okay die Wohnung ist ein wenig teuer, aber die KM + NK + HK beanspruchen grade mal 20 % unseres Einkommen.

Sollte ich besser noch ein paar Tage warten? Oder ist es schon ein schlechtes Zeichen das er diesmal nicht direkt zurück schreibt?

Liebe Grüße

Mietwohnung, Mietvertrag
Wohnungskündigung wegen Polizeilich gesucht

ich habe einen Mieter dessen Miete von Sozialamt gezahlt wird. bevor das Sozialamt die Miete zahlte musste ich ihn 2x Abmahnen. nun kommt diese regelmässig. Eine weitere Abmahnung bekam er wegen Ruhestörung und weil wir durch sein Verschulden eine Rohrverstofung am Wochenende hatten ( er hatte eine Windel in die Toilette geworfen) An seiner Schließanlage ist der Motor defekt. Wir hatten es überprüft und seiner Mutter mitgeteilt den Rolladen auf keinen Fall runter zu lassen das die Gefahr bestehe das der Rolladen dann nicht mehr hoch ginge.( Er selber ist nie erreichbar für mich. läuft alles über seine Mutter) ich muss erhlich gestehen das ich den Motor der Schließanlage nicht reparieren wollte, weil er die verschuldete Rohrverstopfung ( 650,00 €) immer noch nicht gezahlt hat (von was auch) Telefonisch ist er nicht erreichbar...wohnt auch seit mehreren Monaten nicht mehr in der Wohnung. Schickt immer seine Mutter vor die alles für Ihn abwickelt. Was ich noch erwähnen muss ist das er Polizeilich gesucht wird. Die Polizei kommt in regelmässigen Abständen vorbei und schaut nach ob er da ist. Meine Schwester hat in diesem Haus einen Friseursalon in dem die Polizisten sich oft kundig machen ob man Ihn gesehen hat. Was in einem 2000 Seelendorf geschäftsschädigend ist. Ich habe seiner Mutter nun gesagt das ich am kommenden Montag Ihren Sohn um 10:00 h erwarte da wir nicht mit Ihr sondern mit ihrem Sohn einen Mietvertrag haben. Sie ist ausfallend geworden sodas ich einfach aufgelegt habe. Nach dem Gepräch habe ich die Polizei verständigt über den bevorstehenden Termin. Die Mutter schütz Ihren Sohn wo Sie nur kann. Das Sozialamt war vergangen Woche da,da er auf Briefe nicht antwortet. Auch zu diesem Termin war seine Mutter wieder anwesend, die erklärete das er oft bei Ihr bzw. seine Freundin sei. Ich Frage mich jetzt ob ich Ihn kündigen kann?

Kündigung, Polizei, Mietwohnung, Recht
Können wir uns gegen Nachbarn wehren, der uns wg. Kinderlärm terrorisiert?

Hallo zusammen,

Zur Situation: wir wohnen seit 3,5 Jahren zusammen mit unserem 3-jährigen Sohn in einer Mietswohnung im Stadtzentrum. Leider sind die gesamten Reihenhäuser der Straße sehr hellhörig und wir sind auch weit und breit die einzige Familie mit Kind.

Seit ca. einem Jahr haben Ärger mit dem Mieter, der über uns wohnt (alleinstehend, von zuhause aus arbeitend). Er hat sich schon mehrmals bei der Vermieterin beschwert (erst anonym, dann offen), dass unser Sohn zu laut sei. Es folgten weitere Beschwerden, ständiges Klopfen von oben und auch ein persönliches Vorsprechen seinerseits, in dem er uns u.a. sagte: - Wenn Ihr Kind hyperaktiv ist, dann dürfen Sie nicht in so einer Wohnung wohnen - Ab 2 Jahren sollten Kinder hören, es gibt auch noch andere Methoden - Wir sollten den Tag draußen verbringen, dann wäre er auch ausgelastet, etc.

Anfangs haben wir Rücksicht genommen, aber extrem einschränken lassen wollten wir uns auch nicht. Mittlerweile ist die Situation eskaliert: er hat der Vermieterin mit Mietminderung gedroht und gesagt, dass die Situation unerträglich sei. Nachdem haben wir uns extrem Mühe gegeben, die Wogen zu glätten und Rücksicht zu nehmen (Bobby-Car, Ball, etc. hatten wir sowieso nie i.d. Whg., unser Sohn ist von morgens bis spät nachmittags in der Kita und schreien, trampeln, springen ist auch verboten). Es geht also um lauteres Lachen und normalem Alltagslärm. Nachdem er neulich meine Mutter verbal sehr aggressiv angegangen ist, reißt mir langsam der Geduldsfaden.

Ich fühle mich nicht mehr so wohl und unbefangen in der Wohnung, habe Probleme, den Nachbarn einzuschätzen und die Stimmung ist diesbzgl. oft getrübt. Andererseits möchten wir uns nicht "raus ekeln" lassen, denn wir wohnen sehr gerne in der Wohnung/Umgebung.

ich weiß, dass er uns rechtlich nichts anhaben kann und dass man sich ein dickeres Fell zulegen sollte,- aber nichtsdestotrotz möchte ich mich nicht weiter von ihm derart "terrosisieren" lassen. Die Situation ist einfach nur total ungerecht und unser ganzer Bekanntenkreis ist einfach nur baff bzw. sind schon selber Zeuge von solchen Situationen geworden.

Was kann ich tun? Soll ich mit Aufzeichnungen anfangen? Kann ich ihn anzeigen wg. Nötigung oder Belästigung? Unsere Vermieterin hat bereits mehrmals vermittelt, aber sie steht zwischen den Stühlen, will "Frieden im Haus" und weiß, dass man gg. Kinderlärm nicht gekündigt werden kann. Die Situation ist festgefahren.

Ich würde mich über Eure Tipps und Antworten freuen bzgl. wenn man sich Beschwerden wg. Kinderlärm nicht länger gefallen lassen möchte und diese eine gewisse Grenze überschreiten.

Mietwohnung, Anzeige, Belästigung, Kinderlärm, Nachbarn
Nachbarn hören basslastige Musik - nervig!

Es ist 23:25 und ich höre seit mindestens einer halben Stunde einen rhythmischen, nervigen Bass, der eindeutig von Musik herrührt, oft auch noch gröhlende, laute Stimmen von Menschen. Ich wohne in einer Mietwohnung und erlebe das öfter, seitdem ich hier wohne und leider auch oft nach 22:00, geschätzt so jede zweite Woche einmal, vielleicht auch mehr. Ich habe das jetzt immer erduldet, weil ich keinen Stress und Ärger mit den Nachbarn will. Noch dazu scheinen es mehrere Mietwohnungen zu sein, die solche Partys veranstalten, vor allem einer meiner direkten Nachbarn neben mir, zu dem ich sogar schon einmal gegangen bin, nachdem nach 23:00 immer noch EXTREM laute Musik an war (vielleicht fast so laut wie in einer Disko, man hat den Bass direkt gespürt, was mir natürlich noch viel mehr auf die Nerven ging). Dieser hat zwar gemeint, er schalte die Musik gleich aus, hat es aber erst nach ca. einer Dreiviertelstunde getan. Dieser tut das öfter, praktisch wann und wie laut er will.

Ich muss aber auch noch erwähnen, dass ich an Tinnitus (Ohrgeräusche) und Hyperakusis (Geräuscheüberempfindlichkeit) leide, wodurch das alles noch schlimmer wird, weil meine Beschwerden dadurch zunehmen. Manchmal hatte ich sogar Kopfschmerzen. Es ist genau genommen oft eine Qual für mich.

Meine Fragen sind nun:

Wie gehe ich am besten vor? Polizei will ich vermeiden. Was soll ich tun, wenn ich gegen die regelmäßigen Nachtruhestörungen vorgegangen bin und die Nachbarn sozusagen aus "Rache" am Tag um so lauter und um so öfter Party machen, wogegen ich dann ja nichts machen kann? Vielleicht ist die Angst unbegründet, aber ich kenne die Nachbarn nicht und mit meiner Krankheit bin ich in gewisser Weise angreifbar.

Außerdem würde ich gern wissen, wie man überhaupt auf die, pardon, absolut hirnrissige Idee kommt, nach 22:00 mehr oder weniger regelmäßig mehr oder weniger laut Party zu machen, obwohl das im Mietvertrag und am schwarzen Brett der Mietwohnung ausdrücklich untersagt ist? Und auch so... Ich meine, wenn man Kopfschmerzen bekommt ist das meiner Meinung nach selbst am Tag grenzwertig.

Ich danke im Voraus für das Lesen dieses langen Textes und für hilfreiche Antworten.

Musik, Mietwohnung, Bass, Ruhestörung
Was kann der Makler alles verlangen?

Wir haben eine neue Wohnung gefunden über einen Makler. Mein Partner hat den Auftrag gegeben. Der Besitzer hat sich für uns als Mieter entschieden. Nun will der Makler aber immer mehr und mehr Auskünfte von uns.

Zu Anfang hatte mein Partner schon einmal eine Selbstauskunft ausgefüllt. Nun nachdem der Besitzer sich für uns entschieden hat sollten wir die noch einmal ausfüllen, Kopie von Personalausweis oder Reisepass, Einwilligung zur Schufaabfrage unterschreiben und Arbeitsvertrag schicken. In der Mieterselbstauskunft haben wir die Daten von meinem Partner eingetragen, Kopien unsere beiden Ausweise mitgeschickt, ich habe meine Schufaselbstauskunft (positiv) gleich mit geschickt und auch den Arbeitsvertrag meines Partners. Nun soll ich die Selbstauskunft auch ausfüllen und meinen Arbeitsvertrag mitschicken. Selbstauskunft ausgefüllt und auch Schufaeinwilligung gegeben und abgeschickt.

Da ich gerade dabei bin mich selbstständig zu machen habe ich natürlich keinen Arbeitsvertrag. Nun verlangt der Makler eine Bonitätsbescheinigung von meinem Steuerberater oder eine Bankauskunft. Da ich aber erst gerade dabei bin mich selbstständig zu machen kann ich das nicht vorweisen und was eine Bankauskunft ist habe ich jetzt noch nicht so richtig verstanden. Die Bankauskunft scheint mir auch etwas zu privat, darf er das überhaupt verlangen?

Mein Partner wollte alleine im Mietvertrag stehen und könnte ohne weiteres das doppelte der Miete von seinem Gehalt zahlen. Warum will der Makler soviel von mir wissen? Unsere Schufa ist positiv, mein Partner könnte die Miete auch locker alleine zahlen hat einen festen Arbeitsvertrag. Muss ich jetzt eine Bankauskunft erteilen? Was ist das genau, was steht drin? Warum reichen die Angaben nicht aus die er schon von uns erhalten hat?

Ich bin jetzt voller Panik das wir die Wohnung doch nicht kriegen. Bin für jeden Tipp und Rat dankbar.

Miete, Mietwohnung, Mietvertrag, Makler
Mietrückstände, Vermieter blockiert Türschloss

Guten Abend,

ich habe ein relativ großes Problem, heute Abend wollte ich nachhause in meine Wohnung, sie ist Eigentum einer Genossenschaft in unserer Stadt. Leider bin ich aufgrund einer kuriosen Geschichte mit dem Amt 3 Monatsmieten im Rückstand. Ich habe am 02.02.2015 eine fristlose Kündigung erhalten, die am 13.01.2015 losgeschickt worden ist aber erst durch den Gerichtsvollzieher abgesegnet wurde und deshalb erst dann ankam. In dem Brief sollte ich am 01.02.2015 spätestens raus, was ja praktisch schonmal unmöglich ist. Als ich dann heute die Tür öffnen wollte, konnte ich den Schlüssel nicht einstecken, es war dasselbe Schloss aber irgendjemand scheint in das Schloss eine Art Blockade eingebaut zu haben, sodass ich die Tür nicht öffnen kann. Der Vermieter war nicht mehr anzutreffen und ich musste bei Freunden unterkommen. Ich habe im Internet schon oft gelesen das der Vermieter das Schloss nicht einfach dicht machen darf und es sich dann um eine Straftat handelt, nur leider glaube ich hat mein Vermieter ein Ass im Ärmel, ich hatte sehr viel Stress mit den Nachbarn und könnte das vielleicht ein Grund sein, weshalb der Vermieter sich das Recht nehmen kann, meine Wohnung OHNE wohl bemerkt jegliche Drohung oder Ankündigung zu blockieren ?

Bitte schnell um Rat, möchte morgen früh zum Vermieter gehen und will mich vorbereiten und mich nicht totreden lassen. Als Bemerkung sage ich vorweg, ich habe vor alles zu bezahlen und das Geld kommt jetzt auch bald, aber ohne eine aktuelle Unterkunft kann ich leider nicht ausziehen.

Lieben Gruß!

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Heizkosten Mietwohnung zu hohe Grundkosten

Hallo zusammen, wir wohnen nun seit März 2014 in einer 130qm-Wohnung (3-Familienhaus, wir in der Mitte, mit Kachelofen im Wohnzimmer) in einem Haus von ca 1980 mit einer Heizungsanlage aus 1994. Warmwasser machen wir separat mit Durchlauferhitzer.

Da im Haus regelmäßig hohe Nachzahlungen in den letzten vier Jahren aufgetaucht waren, wollten wir der Sache einmal auf den Grund gehen. Im DG wird seither nur durch einen Schwedenofen geheizt, im EG seit Januar 2014 ebenso. Keiner traut sich mehr die Heizung zu verwenden. Nun haben wir aber eine kleine Tochter und hätten es gerne warm bzw. angenehm. Durch unsere Betrachtung der Abrechnungen der letzten Jahre ergibt sich, dass die Heizungsanlage schon im Standby rund 4000l Heizöl braucht! Man sieht dass, dass die Heizleistung die abgerufen wurde durch Einheiten von 10000 bei knapp 5000l Heizöl) auf 1600 (bei 4000l Heizöl) runtergegangen ist. Letzten Winter war das deutlich, weil unserere Wohnung leer stand, die oben garnicht heizten und die unten nur bis Ende Dezember und nur Bad und Wohnzimmer (dass sie dort immer noch frieren mussten mal außen vor). Da wir dieses Jahr nun die sind, die ein wenig mit den Einheiten experimentiert haben und mal auf Stufe 2 oder 5 laufen liesen und trotzdem NIE über 19° kamen, wird uns wohl die Nachzahlung treffen. Wie können wir denn damit umgehen? Wir haben in den meisten Zimmern ungeheizt so etwa 16-17°. Wenn wir heizen, schaffen wir es auf 18,5 oder mal 18,8 aber mehr ist nicht möglich, zumal wir auch dann nicht in der Situation sein wollen, dass wir viele Einheiten haben, niedrige Temperaturen und der Vermieter uns nachher die 4000l als Rechnung sendet. Daher sind wir jetzt in der Zwickmühle. Fakt ist aber doch, dass diese 4000l Basis doch enorm sind, oder? Wenn man die Verrechnung von techem nimmt, mit 30/70% dann dürften doch rechnerisch 30% Standby-Kosten sein und 70% Verbrauch. Wenn wir den Wirkungsgrad unserer Heizung ausrechnen ist sie net bei 66% sondern eben eher bei 1%. Wie können wir da dagegen vorgehen? Hat jemand einen Tipp? Sorry für den Roman aber ich will euch alle notwendigen Infos geben.

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Kündigung des Mietvertrages vor Beginn des Mietverhältnisses - wie ist das mit der Kündigungsfrist?

Ich habe eine Frage zum Mietrecht, speziell zur Kündigung eines Mietvertrages.

Angenommen es besteht folgende Situation: Man unterschreibt jetzt (Januar 2015) einen Mietvertrag für eine Wohnung mit der üblichen Kündigungfrist von 3 Monaten. Das Mietverhältnis beginnt laut Mietvertag am 1. Juni 2015 (in 4 Monaten also).

Wie verhält es sich nun mit der Kündigung (oder Vertragsaufhebung?) in dem Fall, dass man noch vor Beginn des Mietverhältnisses feststellt, dass man - aus welchem Grund auch immer - die Wohnung doch nicht beziehen möchte/kann?

Bedarf das einer regulären Kündigung? Und wenn ja, muss die Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden? Falls ja - läuft die Kündigungsfrist ab dem Moment der Kündigung (Fall 1) oder erst ab dem Beginn des Mietverhältnisses (Fall 2)?

Im ersten Fall könnte man ja zum Beispiel im Februar die Kündigung aufsetzen, die drei Monate später, also zu Ende Mai 2015 in Kraft treten würde, so dass man keinen Cent an Miete bezahlen müsste. Im zweiten Fall hieße es aber, dass man auf jeden Fall die ersten drei Monate Miete bezahlen muss (auch wenn man jetzt schon kündigt), da die Kündigungsfrist am 1. Juni beginnt.

Oder kann man der Vertrag, solange das Mietverhältnis noch nicht begonnen hat, ganz ohne Kündigungsfrist auflösen?

Danke im Voraus!

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