Waschbecken beschädigt Mietwohnung

Hallo zusammen,

ich habe in meiner Wohnung das Waschbecken im Bad beschädigt. Mir ist etwas vom Badschrank aufs Waschbecken gefallen, wodurch ein Riss entstanden ist. Es ist noch benutzbar aber man könnte sich natürlich schneiden wenn man nicht aufpasst.

Der Schaden beträgt ungefähr 350 EUR. Meine Versicherung würde den Zeitwert ersetzen ( 210,00 EUR + MwSt) Beim Austausch muss das Waschbecken + Amatur ausgetauscht werden. Beides ist geschätzt 12 Jahre alt. Ich wohne seit 4 Jahren in der Wohnung.

Also an sich hat meine Vermieterin hier schon Glück wie ich finde. Per Mail teilte Sie mir mit, dass sie die Reparatur aber nur durchführen lässt, wenn ich den Restbetrag (140 Euro nach ihrer Rechnung - die Mehrwertsteuer hat sie hier wohl übersehen...) Ich habe mit Ihr schon vorher am Telefeon gestritten und argumentiert, dass Sie doch schon Glück hat da meine Versicherung schon einen recht hohen Betrag auszahlt, sie eine Aufwertung Ihrer Immobilie bekommt wobei Sie fast nichts dazuzahlen muss, Sie keinen Anspruch auf eine komplette Kostenerstattung hat. Nix hat geholfen Sie ist stur und meint: Du hasts kaputt gemacht, du bezahlst mir die Reparatur. Leider bin ich hier etwas ratlos wie ich weiter vorgehen soll...

Die 100 Euro bezahlen? Was schon sehr unfair ist, da die Abnutzung der Wohnung ja auch in der Miete beinhaltet ist. Nochmal die Versicherung fragen, ob sie im Einzelfall nicht doch den kompletten Betrag zahlen? Oder androhen die Miete zu kürzen. Nebenbei sollte ich erwähnen, dass die Miete vor 2 Jahren erhöt wurde aber noch recht viel Platz nach oben wäre. (Mietspiegel) Eine Rechtschutz habe ich leider nicht.

Also nachgeben oder doch streiten? :/

Waschbecken, Mietwohnung, Schaden
Fehlende Lampe und andere Mängel in der Wohnung

Hallo. Ich wohne in einer WG, das Zimmer habe ich von meiner Uni gemietet (kein Wohnheim, eine ordentliche Wohnung, die eben als WG an 2 Studenten vermietet wird). Nun hatte ich einen Mitbewohnerwechsel vor einigen Monaten und mein Mitbewohner war etwa einen Monat vor mir eingezogen und hatte sich bereits breit gemacht. als er dann nach ablauf seines vertrags wieder auszog, nahm er einiges mit. darunter auch die Lampe im Badezimmer. Die wurde einfach abmontiert. Ob es seine war oder eigentum der wohnung, weis ich nicht. Ich war zum Zeitpunkt des Auszugs nicht anwesend.

Da mein Bad nun stockdunkel ist, hab ich beim Vermieter (dem Zuständigen an der Uni) gesprochen, ob er (da er auch Hausmeisterdienste übernahm) vorbeikommen und die orginallampe wieder anbringen könnte. Das blieb aus. Ich hakte nach und nun habe ich seit 5 Monaten ein Bad ohne Lampe! Im Winter bedeutet das, dass das Bad nach 17 Uhr mit Taschenlampe oder blind genutzt werden muss. Spiel wurde ebenfalls abmontiert. Dazu kommt noch eine Schimmelbildung in der Küche, die eindeutig nicht ich verschuldet haben kann.

Ich will inzwischen nur, dass das so schnell wie möglich gefixt wird. Kann mir jemand vielleicht helfen, ob es da im Mietrecht vielleicht etwas gibt? Dass ich die Miete teilweise oder komplett zurrückhalten kann, bis das ganze gefixt ist? oder den Vermieter anderweitig unter druck setzen kann? Klar, die Uni verwaltet sehr viele wohnungen und er allein ist für 80 verschiedene zuständig unter anderem, aber das ist doch wirklich langsam eine unverschämtheit.

Wohnung, Rechtsanwalt, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag, mieten
Neue Mieter wecken Kleinkind ständig auf, was tun?

Hi Leute,

folgende Problematik: Seit November 2014 Wohnt über uns (Wir/Hochparterre, 2-Etagen, Altbauwohnungen, 4-Familien-Haus) eine junge Frau mit ihrem ca. 1-Jährigen Sohn. Unsere kleine ist 11 Monate alt. Schläft seit dem sie ca. 6-7 Monate ist durch. Die Vormieterin, mit Kind war, bis auf den Umzug und die Räumerei relativ leise. Mir kommt es mittlerweile so vor, als wenn das Haus hellhöriger geworden ist, was schwachsinn ist. Sie ist schlank und es hört sich trotzdem so an, als würde eine 200-Kilogramm schwere Person da oben rumtrampeln. Wir hier unten, auch wenn unsere kleine wach ist, trampeln nicht annährend so extrem. Schön und gut, mittags ist es mir relativ egal. Unsere Maus macht ihr Mittagsschläfchen zwischen 12 - 15 Uhr. Soviel ich weiß ist dann auch Mittagsruhe? Und um spätestens 20 Uhr geht sie dann zu Bett. Im November war bei ihr alles ziemlich laut, durch Renovierung, Möbelaufbau etc., weshalb ich auch noch die Füße still hielt. Was mich nur stört ist, man macht dort oben den ganzen Tag nichts und rennt durch die Gegend, aber dann gegen Abend ging und geht es los mit dem Krach. Wenn das Kind von oben schreit, weint oder anderes macht auch nichts, da man dagegen nichts tun kann. Aber gegen getrampel oder rumräumerei in den Abend und Mittagsstunden. Kurz vor Weihnachten bekam sie dann Familienbesuch, welcher auch bis nach Neujahr blieb. 5 Personen. Trampelei im Treppenhaus(Holztreppen), in der Wohnung etc. Musik zum Teil nach 22:00, wahrscheinlich in Zimmerlautstärke, aber dennoch für uns unten hörbar. Zwischen Weihnachten und Neujahr bin ich dann um ca. 22:30 wegen dem Lärm nach oben und habe sie darauf hingewiesen, dass unser Kind ständig wach wird. Antwort: Ja, ist ok. Ca. 23:00 nochmal hoch, weil es keine Besserung gab und bekam die selbe Antwort. Anschließend wurde es immer noch nicht besser und ich bin ein letztes mal hoch, wo mir schon gar nicht mehr aufgemacht wurde. Der Kleine von ihr hat auch eine Holzkugel oder so, welche er auch immer wieder auf den Boden fallen lässt, was auch ziemlichen Lärm verursacht. Er geht übrigens mit seiner Mutter zusammen ins Bett, so gegen 22-23 Uhr. Wir haben ihr bereits 2-3x erklärt, dass wir von ihr alles mitbekommen und unsere Kleine deswegen nicht vernünftig schlafen kann. Als hätte sie die Schlafzeiten unserer Tochter raus, hat sie heute, kurz nachdem wir unsere Tochter zum Mittagsschlaf hingelegt haben, angefangen ihre Wohnung sauber zu machen(Staubsauger an, unter Möbel, gepolter etc). Schlussendlich hat unsere Kleine ca. 30 min geschlafen und wir haben hier ein "Knatschkind", was weder für die Eltern, noch für das Kind schön ist. Jetzt wo sie wach ist, ist ruhe dort oben. Seit November, seit dem Einzug von ihr kann man es an einer Hand abzählen, an denen unsere Tochter durchgeschlafen hat.

Es wurde jetzt sehr viel geschrieben, tut mir leid.

Was kann ich tun?

Kinder, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Eltern, Lärm
Wie lange darf meine Mitbewohnerin "Besuch" haben?

Hallo :)

Ich hab' mal wieder eine Frage. Ich lebe in einer ganz kleinen WG mit 3 Mädels zusammen. Wir haben ne kleine Küche, ein Bad, einen schmalen Flur und unsere 3 Zimmer, direkt nebeneinander. Seit über 2 Monaten ist der Freund der einen Mitbewohnerin bei uns, zwar hat sie uns Bescheid gesagt dass er da ist und für ne Weile auch da sein wird, aber langsam wird's uns echt zu viel. Aber egal wie oft wir ihr sagen, dass es uns stört dass er hier ist (24 am Tag, 7 Tage die Woche!) meint sie, sie habe das mit der Vermieterin abgeklärt. Selbst wenn wir der Vermieterin sagen, dass wir das doof finden, vor allem wegen Nebenkosten die anfallen könnten oder einfach nur dass ne 4. Person in dieser Wohnung einfach zu viel ist, meint sie nur, dass wir das untereinander abklären sollten und wir zwei die Nebenkosten nicht zahlen müssen. Ich verstehe jetzt gar nichts mehr. Gibt es nicht irgendein Gesetz von wegen "6-8 Wochen "darf" jemand Besuch haben, sonst gilt der Besuch als "Untermieter" der Miete bezahlen muss"? Schon, oder? Vor allem haben wir wahnsinnig viele Probleme mit ihr, sie singt bis nachts um 3:00 Uhr, kocht 2 bis 3 Stunden, hält sich nicht an den Putzplan und macht viele Faxen. Da sagen wir ihr immer wie doof wir das von ihr finden, und es stapeln sich alle Probleme zu einem riesengroßen Berg, dass selbst Kleinigkeiten uns völlig nerven. Dann denkt sie, wir gönnen ihr nicht dass ihr Freund da ist und sie versteht das völlig falsch.. Allgemein ist sie ziemlich rücksichtslos und eigensinnig (ich untertreibe jetzt sogar, das ist völlig ernst gemeint...) Ich bin völlig verzweifelt, ausziehen können wir nicht, aufgrund des Geldes und wir finden unsere Zimmer zu schön.. Gibt es irgendwelche Tips, Alternativen, etc. Aber vor allem geht es uns um die "Besuchsdauer" ... PS: Sie hat ihm verboten dass er putzt, bzw. Grundlegende Sachen wie Spülmittel, Tabs oder Klopapier kauft... Hoffentlich kann mir jemand helfen! <3

Grüße, Miez

Allgemeinwissen, Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Rechte, WG, Besuch
Alte Rechnung über Kleinreparaturen - gilt hier § 548?

Guten Tag,

mein ehemaliger Vermieter hat mir gestern eine alte Rechnung über Kleinreparaturen weitergeschickt, die aus dem Jahr 2011 stammt und die er jetzt beglichen haben möchte. Das Mietverhältnis wurde Mitte 2012 beendet. Ich bin mir nicht sicher, ob hier die 6 monatige Verjährung aus §548 gilt. Der Vermieter weist darauf hin, dass ich bis zum 15.12. überwiesen haben muss, weil sonst eine dreijährige Verjährungsfrist eintreten würde und er gezwungen wäre ein gerichtliches Mahnverfahren zu starten...

Ich zitiere: "Im Rahmen einer routinemäßigen intemen Überprüfung der Objektunterlagen mussten wir leider feststellen, dass die Kleinreparaturen des Jahres 2011 noch nicht vollständig an alle Mieter weiterberechnet wurden, was mit diesem Schreiben nachgeholt wird.

Dies vorausgeschickt übersenden wir Ihnen anbei in Kopie die Rechnung der Firma ... vom 16.10.2011 bezüglich der Erneuerung von Silikonfugen in o.g. Mieteinheit zu Ihrer Kenntnisnahme und weiteren Verwendung.

Gemäß der mietvertraglich vereinbarten Kleinreparaturenklausel bzw. gemäß vereinbarter Umlage der Gasdurchlauferhitzerwartung im Rahmen des mit Ihnen vereinbarten Mietvertrages sind Sie verpflichtet, derartige von den jeweiligen Mietvertragsklauseln gedeckte und vermieterseitig verauslagte Kosten zu tragen."

Anschließend folgt noch der Hinweis auf die Überweisungs- und Verjährungsfrist. Die Silokonfugen hatten nichts mit der "Gasdurchlauferhitzerwartung" zu tun, weshalb mir der Hinweis unbegründet erscheint, sondern mit Undichtigkeit der Dusche und folgendem Schimmel.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Besten Dank und viele Grüße!

Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Mietminderung bei Wasserschaden der 4 Monate anhält

Hallo zusammen,

bräuchte mal eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:

Wir haben seit dem wir in die Wohnung eingezogen sind ( 15. Juni 2014 ) einen Wasserschaden in der Küche. Der Schaden wurde angeblich in der darüber liegenden Wohnung repariert, sodass eine Trocknungsfirma beauftrag wurde. Die Trocknungen liefen dann 3 Wochen an, bis man festgestellt hat, das es weiterhin tropft und der Schaden doch noch nicht repariert wurde. Die Trocknungsgeräte wurden ausgestellt aber noch nicht von der Firma wieder abgeholt, sodass diese mit Schläuchen etc.. in der Wohnung verteilt waren. Anfang Oktober wurden diese dann abgeholt, da der Schaden immer noch nicht repariert worden wurde, sprich es tropfte weiter.. Nach einem langen hin und her und etlichen Eskalationsfällen und weiteren Schimmelflecken wurde der Schaden nun von unserer eigenen Hausverwaltung Anfang Dezember repariert. Am Montag kommt erneut eine Trocknungsfirma, die ihre Geräte wieder aufbauen soll. Ich vermute, das die Trocknung erneut 2-3 Wochen andauert.. Anfang Januar werden dann die Maler beauftragt.

Unsere Hausverwaltung hat uns empfohlen, eine Mietminderung einzureichen. Und uns versichert, das wir in diesem Fall bis zu 30 % ab August verlangen können. Desweiteren meint sie, dass durch ein neues Gesetz die Mietminderung von der Warmmiete genommen wird und nicht wie gehabt von der Kaltmiete, ist dies korrekt ?

Sind 30 % ok ? Hab in diesem Gebiet einfach keine Erfahrung.

Eckdaten:

Wohnungsfläche: 78 qm Warmmiete: 795 Euro

Mietwohnung, Mietminderung, Wasserschaden
Darf mein Vermieter mir vorschreiben wann ich in der Woche meine Wäsche wasche?

Hi,

ich bin vor kurzem mit meinem Freund in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Das Mehrfamilienhaus in dem wir wohnen hat einen gemeinsamen Waschkeller. Nun wollte ich heute eine Ladung Wäsche waschen und finde an der Waschkellertür einen Zettel mit der Aufschrift "Waschplan" wo sich entnehmen lässt das jede Partei 2 Tage die Woche seine Wäsche waschen darf. Ganz davon abgesehen das wir auf dieser Liste nicht mit drauf stehen, hing dieser Plan bei der Wohnungsbesichtigung nicht an der Kellertür geschweige denn wurden wir nicht davon in Kenntnis gesetzt das es so einen Plan gibt. Auch bei Mietvertragsunterschrift, als wir den Mietvertrag noch einmal durch gegangen sind (sprich Hausordnung usw.), war nicht davon die Rede das es einen Waschplan gibt. Uns wurde nur gesagt das es für jede Partei einen Wasser- und Stromanschluss gibt der dann auch über den jeweiligen Wasser-und Stromzähler läuft. Desweiteren arbeiten mein Freund und ich im Schichtdienst (alle 2 Wochen Schichtwechsel) und haben auch Arbeitskleidung die jeden Tag gewaschen werden muss. Wenn ich also nach diesem Plan gehen würde, könnte ich dann bei Spätschicht 2 Wochen lang meine Wäsche nicht waschen weil ich dann meine "Waschtage" nicht einhalten kann. An der Lautstärke kann es auch nicht liegen. Wenn eine Waschmaschine im Keller läuft, hört man das nur wenn man direkt vor der Kellertür steht.

Nun also zur Frage: darf mein Vermieter mir vorschreiben wann ich meine Wäsche wasche und wann nicht?

Danke im voraus für Antworten.

Waschmaschine, Mietwohnung
HILFE! Mieter beschwert sich ständig

Eine Mieterin hat sich bei mir darüber beschwert,dass eine Rinne über dem Balkon undicht sei und zudem verstopft ist. Es tropfte regelmäßig Wasser aus der undichten Stelle und das Wasser schwappte übermäßig auf den Balkon, so dass dieser unter Wasser stand (was aber schon immer ein Problem war und meiner Meinung nach bautechnische Gründe hat). Nun hatten wir vor ein paar Monaten die Dachdecker da, um die Rinne reinigen und reparieren zu lassen (aufgrund der Beschwerde). Heute stand dann die Mieterin erneut vor der Tür um sich zu beschweren, dass die Dachdecker einfach auf ihren Balkon gegangen sind (was aber schon Monate her war) und es müssten ja die Abflüsse vom Balkon gereinigt werden, weil das Wasser ja nicht abläuft... aber das soll dann bitte erst gemacht werden, wenn sie einen Aufpasser für ihre Wohnung da hat. Allerdings hatten die Dachdecker erst einen Tag vorher angerufen und morgens kamen sie bereits und die Mieterin ist berufstätitg, weshalb ich sie deswegen nicht damit belästigen wollte, nett gemeint gewesen, aber auch wieder nicht richtig.

Meine Fragen lauten wie folgt: 1. Ist sie nicht selbst für ihre Abflüsse zuständig und eigentlich auch für die Reinigung der Rinne über ihren Balkon? 2. Bin ich dafür verantwortlich, wenn die Dachdecker den Balkon betreten? 3. Muss ich überhaupt dafür einen Handwerker rufen, so lange ihre Wohnung nicht unter Wasser steht? 4. Was tun mit so einem stetigen Nörgelmieter?

Mich würde interessieren, wie das rechtlich so ausschaut. Danke schonmal für die Antworten.

Mietwohnung, Mietrecht, Handwerker
Mietstreit nach angebohrter Wasserleitung

Ich habe letzte Woche beim Einzug in eine neue Wohnung beim Anbringen der Hängeschränke für die Küche eine Wasserleitung angebohrt. Nun handelt es sich bei meiner neuen Wohnung um einen Altbau, das Wasserleitungen dort nicht immer notwendigerweise der Norm entsprechen ist mir bewusst. Allerdings befinden sich bei mir die Leitungen bei einer Deckenhöhe von 2,50m ziemlich genau auf 1,90m quer durch den Raum. Und auch alle Leitungen untereinander, Warmwasser, Kaltwasser und Heizung.

Nun hab ich die Leitung angebohrt und das Wasser begann zu spritzen. Ich lief zum Hauptwasserhahn der Wohnung, um dort mit erschrecken festzustellen, dass dieser nicht funktionstüchtig ist. Also rief ich den Hausverwalter an um zu fragen wo der Zentrale Abstellhahn für das Haus ist. Anstatt auf meine Frage zu antworten wollte dieser allerdings, das ich mich ihm gegenüber am Telefon rechtfertige wie dass alles denn passieren konnte. Und das während ich mit einer Hand telefonierte und mit dem Daumen der anderen Hand das Loch abdichtete. Einer meiner zukünftigen Mitbewohner konnte sich dann zum Glück doch erinnern wo der Haupthahn ist. Die Tür zu diesem befindet sich im Keller und war verschlossen. Ich hatte also keine andere Wahl als mein Telefonat zu unterbrechen und die Tür einzutreten um den Haupthahn für das ganze Haus abzudrehen.

Das Problem hätte innerhalb kürzester Zeit gelöst werden können, aber nun habe ich:

Kaputte Wasserleitung in der Küche (Mittlerweile durch den Notdienst) repariert. Die Mieter unter mir haben einen Wasserschaden in ihrer Küche, da das Wasser durch die Wand geflossen ist und dort das gesamte Laminat aufquoll. Einen defekten Haupthahn in meiner Wohnung, der aber am nächsten Tag durch einen vom Hausverwalter geholten Installateur ausgetauscht wurde. (Dies geschah ohne meine Anwesenheit) Und eine beschädigte Kellertür da ich diese eintreten musste.

Der Vermieter verlangt jetzt natürlich von mir das ich für den gesamten Schaden hafte. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher dass ich dafür nicht vollständig haftbar gemacht werden kann, denn hätte der Haupthahn in meiner Wohnung funktioniert, dann hätten dadurch alle anderen Schäden vermieden werden können. Und ich bin mir auch ziemlich sicher dass der Haupthahn des Hauses nicht hinter verschlossenen Türen sein darf, wenn der Vermieter / Hausverwalter der einzige mit Schlüssel ist. Zum Glück habe ich nachdem das Wasser abgestellt war von allem Fotos gemacht. Im Laufe der Woche habe ich auch noch einen Termin beim Mieterbund um mich dort dementsprechend beraten zu lassen. Aber der Vermieter macht jetzt natürlich Druck das alles schnell, und am besten von mir, bezahlt wird.

Ich möchte nun gerne von euch wissen innerhalb welcher rechtlichen Möglichkeiten ich mich hier argumentativ gegenüber meinem Vermieter / Hausverwalter bewegen kann ?

Rechtsanwalt, Mietwohnung, Mietrecht, Vermietung, Vermieter, mieten, Wasserschaden
Heizkörper wird nur heiß, wenn anderer Heizkörper angeschaltet, Abhängigkeit?

Hallo Leute,

gibt es hier Heizungsexperten?

Folgendes Problem:

Ich bin im Sommer in eine neue Wohnung gezogen (Mietwohnung, ca. 12 Parteien im Haus mit Öl-Zentralheizung). Ab September/Oktober habe ich gelegentlich die Heizung angeschaltet, es wurde aber im Wohnzimmer nur bedingt warm, während im Badezimmer die Heizung einwandfrei funktionierte. Ich dachte, nun gut, im Bad ist die Wärme vorerst wichtiger, vielleicht würde es ja bei sinkender Außentemperatur funktionieren.

Als es dann in den letzten Wochen kühler wurde, bin ich skeptisch geworden. Manchmal ging die Heizung im Wohnzimmer anstandslos, wurde also ganz heiß, manchmal wieder nicht, obwohl immer auf 5 aufgedreht.

Habe allerlei ausprobiert: Entlüften, Thermostatventil gecheckt, beim Hausmeister nachgefragt ob die Zentralheizung Probleme macht... alles war OK.

Nun habe ich zufällig festgestellt, dass die Wohnzimmerheizung nur dann funktioniert, wenn der Heizkörper des Badezimmers mit heißem Wasser durchflossen wird, d.h. auch 2 oder 3 reicht meistens nicht, da dann ja der Thermostat dicht macht, wenn im Badezimmer die gewünschte Temp. erreicht ist.

Habe es mehrmals getestet: Wohnzimmer ist immer auf 5 gestellt. Sobald ich im Bad hochstelle, wird es im Wohnzimmer warm. Sobald ich im Bad runterstelle, wird der Heizkörper im Wohnzimmer wieder kalt. usw....

Das Bad wurde im Sommer vor meinem Einzug renoviert, also auch ein neuer Heizkörper installiert. Kann da irgendwas schief gelaufen sein? Mein Vermieter sagt nämlich, dass an den Heizungsrohren nichts verändert wurde und er sich das nicht erklären kann und es auch bei den Vormietern keine Beschwerden gab.

Hat jemand von euch ne Idee? Sorry für den langen Text, ist halt ne komplizierte Sache :-)

Mietwohnung, Heizung, Heizkörper, Installateur, Sanitär
Wer zahlt "von selbst" abgefallenen Heizkörper?

In der Mietwohnung unserer Mutter (Mehrparteienhaus/Eigentümergemeinschaft mit professioneller Verwaltungsgesellschaft) ist plötzlich ohne zutun am WE ein Heizkörper von der Wand gekippt. Glück im Unglück: Die Rohre sind nicht geplatzt (kein Wasserschaden) und auch kein Schaden am umherstehenden Mobilar.

Da die Verwaltung (der Eigentümer/Vermieter sowieso auch nicht) erreichbar war, hat sie den Notfall-Installateur vom Aushang angerufen, der auch gleich die Sache begutachtete und befand, die Sache am Montag morgen zu reparieren genüge. Abgesehen vom Unbehagen der nunmehr kalten Wohnung stimmte sie dem trotzdem des guten Willens wegen zu. Wir rieten ihr aber (wohnen selbst Hunderte km entfernt), bevor die Handwerker anfangen unbedingt die Verwaltung zu informieren. Diese Dame war auch tatsächlich 7.30 vor Ort und dann wurde die Sache repariert.

Jetzt heißt es plötzlich seitens der Verwaltung!!! daß die Mieterin Auftraggeberin sei und die Rechnung zu begleichen hätte bzw. der Hausratversicherung einreichen söllte. So einen Schmarren haben wir noch nie gehört, bestenfalls die Haftpflichversicherung bei fahrlässiger Schädigung der Bausubstanz, allerdings ist hier ein bauseits funktionales Element ohne Einwirkung quasi abgebrochen (der Fachmann hat auch Materialermüdung der Halter festgestellt) und soetwas fällt unserer Meinung nach auch nicht unter Kleinreparaturen o.ä.

Wir bitte um Meinungen wer das vielleicht auch schon erlebt hat. Zahlen muß hier wohl ausschließlich der vermietende Eigentümer und die von ihm beauftragte Verwaltung hat das alles ordentlich zu organisieren oder haben wir da evtl. mögliche "Klauseln" übersehen ? Vielen Dank vorab........

Mietwohnung, Heizkörper
Erneuter Wasserschaden in Mietwohnung

Hallo,

vor etwa 1 Jahr kam es zu einem unverschuldetem Wasserrohrbruch in der Mietwohnung über uns. Dadurch bedingt schimmelte lange später unser Badezimmer und die anliegende Schlafzimmerwand. Die Behebung dauerte mehrere Monate, da die Fa. keine direkte Trocknung vornahm, sondern die Nässe im Laufe der zeit selbst abtrockenn sollte. Monatelang lebten wir mit einer aufgerissenen Wand, konnten die Badewanne nicht nutzen (wir haben zwei Kinder!). gefliest wurde nur die Wand um die Badewanne herum wo der schimmel sichtbar wurde. Bröckelnder Putz und andere Schadhafte Stellen wurden ignoriert. Zum Anwalt gingen wir leider etwas zu spät, so dass wir die Miete nicht mehr gemindert haben. Man sagte uns auch, rückwirkend sei das nicht möglich.

Seit etwa 1 Woche tropft es nun stetig im Flur unter der Duschtasse. (Wir haben eine zweigeschossige Wohnung). Wir haben eine alte Badematte drunter gelegt und wischen mehrmals täglich. Die Tapete löst sich ab. Putz bröckelt herunter. Sofort informierten wir den Vermieter, der auch heute eine Fa. rausschickte. Passiert ist heute noch nichts, ausser dass eine Feuchte von 100% festgestellt wurde und ein neuer Termin vereinbart wurde.

1 Woche lang dürfen wir nun die (einzige) Dusche nicht benutzen. Die Badewanne ist laut Aussage der Fa. und des Vermieters zum Duschen nicht geeignet, da die Wände feucht werden könnten und dies wiederum Schimmel begünstigt. Einen Vorhang vor der Badewanne haben wir nicht. Wollen wir eigentlich auch nicht bezahlen ...

Laut ersten Auskünften wird nun wohl die Duschtasche ausgetauscht. Zur Feuchtebehebung im Flur wurde nichts gesagt, ausser, dass wir nicht duschen dürfen.

Wir finden sehr ärgerlich, dass nun zum 2. Mal im Jahr nur eine Teilsanierung vorgenommen wird, wir erneut mehrere Termine wahrnehmen müssen (beide voll berufstätig), wenn doch alles bei einer Komplettsanierung hätte behoben werden können. Wir hatten auch schon beim ersten Schaden auch gemeldet, dass die Toiletten veraltet (Ersteinrichtung, Bau ca. 1970) und undicht sind, der Fussboden im Bad ebenfalss feucht sein und schimmeln könnte .... aber man sah nicht mal nach, sondern ignoriert das. Der Flur, aus dessen Decke es nun stetig tropft, soll ebenfalls nur "teilrenoviert werden". Also, 2 Bahnen Tapete werden ersetzt und gestrichen, dass wars.

In unseren Augen ist das Flickschusterei, die uns nur immer mehr Termine abringt, die wir von der Arbeit freinehmen müssten.

Müssen wir das wirklich hinnehmen? Haben wir eine Chance endlich eine Komplettsanierung der Bäder und des Flurs zu fordern?

Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Wasserschaden
Kaution noch vor Schlüsselübergabe bezahlt. wurde ich abzegockt?

servus,

ich war/bin auf Wohnungssuche. Als ich dann im internet auf eine Wohnungsanzeige stoß, rief ich da direkt an. Der Mieter und auch Eigentümer der Wohnung lud mich in die besagte Wohnung ein. Ich besichtigte Sie(13.09) und bekam auch direkt die mdl. zusage, dass ich sie bekäme und zum 1.10 einziehen könne. Die Kaution sollte ich in bar bezahlen, damit er sie direkt auf ein Sparbuch einzahlen kann. Dies habe ich dann 2 tage später also am 15.09 gemacht und ihm die Kation in bar bezahlt. Natürlich gegen quittung und auch der Mietvertrag wurde von beiden Parteien unterschrieben und ausgehändigt. Die Schlüsselübergabe sollte am 01.10 stattfinden, da er die Wohnung bis dato selbst benötige.

Eckdaten: 1.0 Zimmerwohnung mit terasse EG 44qm, 350 euro kalt + Nebenkosten 70euro(ohne strom) =420,-. Vollmöbliert.

Die möbel seien ihm egal, da er sowieso kurz vor der Rente sei, nach mexiko ziehe und der Transport seiner Möbel zu aufwendig und zu teuer sei. Dort habe er sich ein Haus gebaut. Allerdings wollte er ein Abschlag von 100,- für die Anlage und das 5.1 system.

Da Ich die Wohnung besichtigt , ihn persönlich kennengerlent und auch sein Autokennzeichen gesehen habe, schien mir die situation nicht suspekt.

Nun, da ich ihm ja noch die 100,,- abschlag für die anlage geben muss, habe ich ihn die letzten tage versucht zu erreichen. das telefon bimmelt zwar aber keiner nimmt ab nur die mailbox. auch bin ich mal spontan zu der wohnung aber rolladen alle unten.

Außerdem hat er gesagt (13.09) dass der Hausmeister mir die Schlüssel am 1.10 übergebe, da er morgens ja schnell schnell zum flughafen müsse. Am 15.09. sagte er dann er mache es selber und es könne evtll. bis 18uhr, 19uhr dauern.

Jetzt fange ich langsam an, die situation in frage zu stellen. Ich habe keine Perso von Ihm gesehen, kein grundbucheintrag gesehen.

Bin ich da jemandem auf den Leim gegangen? Zockt der mich ab? was meint ihr? ich drehe durch. ist alles neu für mich

Mietwohnung, Kaution, Vermieter, Mietvertrag
Meine Rechte & Pflichten bei Auszug aus WG?

Hallo an alle

da für mich demnächst der Auszug aus einer WG (5 Personen, davon gerade inkl. mir 3 wohnend, zwei Zimmer frei) ansteht, und sich aus den Gesprächen mit der Vermieterin und ehemaligen Mietern jetzt schon einiges an Konfliktpotential offenbart, würde ich mich gerne über einige Dinge informieren. Ich hoffe sehr, dass mir hier geholfen wird und bedanke mich schon im Voraus für jede Hilfe.

  1. Punkt: Reinigung Jeder Mieter hat einen eigenen Mietvertrag und selbst eine Kaution hinterlegt, es gibt somit keinen Hauptmieter. Im Mietvertrag wird mein Zimmer (20m²) als vermietet angeboten, und Küche, Bad, Flur etc zur Mitbenutzung. Nach eigener Recherchen im Internet glaube ich zu wissen, dass ich hier jedoch nur mein eigenes 20m²-Zimmer besenrein, sprich gefegt und von groben Flecken etc gesäubert, übergeben muss. Die Vermieterin verlangte jedoch bislang von jedem Mieter, der die WG verlässt, dass das gesamte Haus vom gemeinschaftlich genutzten Trockenspeicher bis in den Keller inkl. gemeinschaftlich genutzter Küche, Bad etc gereinigt, die Zimmerwände mit Wasserdampf abgedampft und die Vorhänge in die Reinigung gebracht werden - selbiges verlangte sie auch von mir. Wie kann/darf ich das Haus nun verlassen?

  2. Übergabeprotokoll & Schlüssel Hieran schließt die Frage nach einem Übergabeprotokoll und den Schlüsseln an. Ein von der Vermieterin erstelltes Protokoll umfasste bislang auch immer die o.g. Gemeinschaftsräume. Ein solches werde ich jedoch nicht unterschreiben, da ich - sofern nicht rechtlich verpflichtet - die Gemeinschaftsräume nicht blankgeputzt hinterlassen werde, sondern nur mein Zimmer in besenreinem Zustand hinterlassen möchte. Ein eigenes Protokoll, welches jedoch nur mein Zimmer umfasst, wird die Vermieterin jedoch nicht unterschreiben - wie sieht hier die Lage aus, auch bezgl. eventueller angeklagter Schäden durch die Vermieterin, in meinem sowie in den allgemeinen Zimmern? Ich würde mir gerne hierzu einen Mitbewohner als neutrale Person in mein Zimmer bitten, damit dieser dessen Zustand bestätigt.

Darf ich die Schlüssel, sofern das Protokoll nicht unterschieben wird, auch einfach in einem Umschlag in den Briefkasten der Vermieterin werfen? Was für Alternativen habe ich hierfür? Der Mietvertrag läuft bis 30.09., das Zimmer möchte ich jedoch spätestens am 28.09. verlassen und wenn möglich nicht mehr zurückkehren.

  1. Kaution Drei Mieter sind um März herum ausgezogen und haben, obwohl der Vermieterin laut eigener Aussage eine Abrechnung seit Mai vorliegt, bis heute ihre Kaution nicht bekommen. Wenn ich am 28.09. die Wohnung verlasse, wann und wie kann ich die Herausgabe der Kaution in welcher Höhe verlangen? Ich meine zu wissen (Internetrecherche), dass, sollte ein Protokoll unterzeichnet werden, ich sofort einen Teil der Kaution verlangen kann, wird keines unterzeichnet, hat die Vermieterin bis zu 12 Monate Zeit, um nach Mängeln zu suchen und auch eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

Dickes Danke

Miete, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Auszug, WG
Der Vermieter beleidigt

Ich hatte vor einigen Wochen hier bereits eine Frage bzgl. der nächtlichen Ruhezeiten gestellt und auch viele liebe Antworten und Hilfen bekommen. Leider ist das Thema immer noch nicht abgeschlossen. Die Wohnung hatte ich gekündigt und der Vermieter hat mir das auch schriftlich bestätigt, dass mein Vertrag am 30.09.2014 endet. Meine neue Wohnung konnte ich zum Glück schon bereits beziehen, es sind in der alten Wohnung allerdings noch Möbelstücke deponiert, die ich Mitte September dort rausholen möchte. Meine Miete habe ich auch ordnungsgemäß bezahlt. Die Vermieter haben sich selbst um eine Nachmieterin gekümmert, wie in meiner ersten Frage schon geschrieben, sollte ich bei der Besichtigung nicht dabei sein, darauf habe ich mich aber nicht eingelassen und bin den Kompromiss eingegangen und habe die Wohnung zur Besichtigung aufgeschlossen, an den Termin, den der Vermieter vorgegeben hat, dass war während meiner Arbeitszeit. Nun habe ich vor einer Woche die Wohnung außer den verbliebenen Restmöbeln geräumt und da ich noch Urlaub hatte, bin ich eine halbe Woche nicht mehr dort hingefahren. Gestern bekam ich einen Anruf von der Vermieterin, dass die Nachmieterin die wohnung betreten will, um etwas auszumessen. Ich habe als Termin das kommende Wochenende genannt, dass wollen die VM aber nicht, weil die dann nicht da sind und ich doch nicht dabei sein soll und ich sollte mich nicht so anstellen, es wären doch bestimmt keine Wertsachen mehr in der Wohnung. Auf meine Antwort, dass ich aber unter der Woche keine Zeit habe und ich es nicht möchte, dass die meine Wohnung betreten, wurde das Telefonat grusslos beendet. Mein Freund hat nochmal angerufen, um vielleicht doch noch einen Termin für die Nachmieterin für das Wochenende anzubieten, da wurde er vom Vermieter als "Korinthenkacker" beschimpft. Nun mal meine Fragen: Müssen wir denen überhaupt noch Zutritt geben, nach solchen Beleidigungen und müssen die VM beim Ausmessen für neue MÖbel der Nachmieterin dabei sein? Und muss ich mich bei den Vermietern abmelden, wenn ich für ein verlängertes Wochenende nicht da bin? Und was kann man gegen solche Beleidigungen machen? Die Wohnung habe ich ja noch bis Ende September gemietet und auch bereits bezahlt. Alternativtermine für Besichtigungen haben wir auch gegeben, was sollen wir denn noch tun? Vielleicht kann mir da ja jemand Tips geben, denn so langsam verliere ich in Nerven.

Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag

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