Wir sind 2006 eingezogen und haben einen mündlichen Mietvertrag. Es ist damals nichts besprochen worden, wie die Wohnung hinterlassen werden muss. Es handelte sich um einen Erstbezug und wir haben durch einen Maler die Wände und Decken mit Raufaser tapezieren lassen und durch einen Handwerker in zwei Räumen hochwertigen Korkboden und in weiteren zwei Räumen Tredfordteppich verlegt. Wie müssen wir die Wohnung hinterlassen, reicht besenrein, ohne weitere Renovierung, oder sind wir verpflichtet die Tapeten und die Bodenbeläge wieder zu entfernen?