Hallo,hab eine Frage zu dem Thema Mietrecht - Kündigung Eigenbedarf Schadensersatzansprüche?

Also mein Mann und ich sind zum 1.11.2018 in eine Wohnung gezogen mit unserem Kind. Unbefristeter Mietvertrag und es wurde von einem langfristigen Mietverhältnis gesprochen. Wir hatten einiges an Geld in die Wohnung gesteckt. Ein Bd im Bad abgebaut für 150 Euro und im Mietvertrag wurde vermerkt,dass wenn wir ausziehen,wir wieder 150 € für den Einbau des Bds zahlen müssten.Wir hatten gestrichen,Farbe gekauft ,Bordüren,alles eben schön eingerichtet. Jetzt bekamen wir die Tage die Kündigung wegen Eigenbedarf(Tochter des Vermieters lässt sich scheiden und er bräuchte die Wohnung). Na toll.

Wir sind gerade erst heiraten gegangen, ich kann aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten und mein Mann kommt halt für uns auf. Das Geld reicht grade so zum leben. Dann kommt jetzt der Geburtstag unseres Kindes wo wir schon gebucht haben, und Weihnachten ja auch noch.Also finanziell sehr eng.Und dann 1 Tag vor unsere Hochzeit kam die Kündigung. Die Kaution für die neue Wohnung könnte mein Mann noch von seinem Urlaubsgeld ja stemmen. Nun die Frage, steht uns Schadensersatz zu? Es wurde von einem langfristigen Mietverhältnis ausgegangen und auf einmal nach einem Jahr gekündigt und wieder die ganzen Umzugskosten. Wie sieht das mit dem Bd aus? Ich weiß,es steht im Mietvertrag,aber hätten wir vorher gewusst,dass wir bald wieder ausziehen,hätten wir das ja nicht ausbauen gelassen,wir sprachen ja von einem langfristigen Mietverhältnis. Müssen wir die Ausbaukosten trotzdem zahlen? Im Mietvertrag steht auch nur Wohnung muss besenrein übergeben werden. Heißt das wir müssen es nicht wieder weiß streichen und die Bordüren abmachen?

Wenn wir die Wohnung so hinterlassen könnten (also nicht wieder streichen,Bordüren abmachen usw,und er auf die Kosten für das Bd verzichten würde, dann würden wir auch auf einen eventuellen Schadensersatz verzichten,nur zweifeln wir dran,dass der Vermieter sich drauf einlässt.Kennt sich jemand da rechtlich aus?

Rechtsanwalt, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mieterbund
Wer muss kosten für Dachrinnenreinigung tragen?

Hallo,

Wir wohnen seit 1 1/2 Jahren in einer Dachgeschosswohnung, der Vermieter wohnt direkt neben uns und sonst noch 2 andere Mieter.

Wir haben schnell gemerkt, dass wir nicht ganz grün werden mit dem Vermieter und waren ca. 1 Jahr auf Wohnungssuche. Ein Hauptthema ist, dass ich Schwanger war als wir eingezogen sind und natürlich nicht Raucher war! Aber nach der Schwangerschaft hab ich doofweise wieder angefangen... ich Rauche auf unserem Mini Balkon mit geschlossener Tür, also es zieht kein Rauch in die Wohnung. Nun hatte der Vermieter mich wohl mal gesehen, seitdem hat er mich auf dem Kiecker...er wollte mir verbieten auf dem Balkon zu rauchen und auf dem Grundstück... ich habe mich aber belesen und ihm ruhig erklärt, dass er sowas nicht verbieten kann, wenn es ihn so sehr stört würde ich sonst auch vor die Haustür gehen, aber das wollte er auch nicht. Auf meinem Balkon hab ich einen Aschenbecher, den ich jeden Tag leer mache, einmal waren aber Freunde bei uns und die haben die Zigaretten Runtergeschnipst... als ich das bemerkt habe, hab ich natürlich gleich gesagt das wir einen Aschenbecher haben und die Kippen darein gehören! Nun ist die Wohnung zum 31.12.19 gekündigt und der Vermieter hat heute die Regenrinne sauber gemacht, dort hat er 4 Kippen gefunden... er meint nun er lässt eine Reinigungsfirma kommen und die müssen die Rinne UND das Dach auf unsere Kosten sauber machen. Müssen tatsächlich wir für die Reinigung aufkommen? Es ist haufenweise Laub und schmodder in der Rinne lediglich die 4 Kippen von unseren Freunden! Ich hatte ihm auch angeboten, dass wir sonst die Rinne reinigen... aber das will er nicht!

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mietkaution, Mietvertrag, Mietrecht Kündigung
Sollte ich meine Wohnung selber streichen?

Hallo!

Bin vor 3 Wochen in meine erste eigene Wohnung eingezogen und kenne mich diesbezüglich nicht so gut aus, und diese Frage wird deswegen auch bisschen länger sein. Die Wohnung wurde vorher nicht geputzt und die Wände wurden auch nicht gestrichen. Wir haben Bilder von allem geschossen und uns geeinigt, dass wir die Wohnung so zurückgeben werden, wie wir sie erhalten haben. Das Ding ist nun, die Wände stören sehr und ich möchte sie gerne streichen. Ich weiss jedoch nicht, ob ich das übernehmen sollte oder der Vermieter. Laut Mietvertrag, darf ich auch keine bauliche Veränderungen oder Investitionen ohne Zustimmung vornehmen, was meiner Meinung nach auch nicht der Fall ist.

Dabei 2 Knackpunkte:

-Der Vermieter war in den letzten paar Wochen sehr oft zu besuch, um einige Kleinigkeiten auszubessern, was eigentlich i.O wäre, wenn er A) nicht viel zu lange bräuchte (er kommt vorbei für Sachen, die in max. 30 Min zu erledigen sein sollten, geht jedoch erst nach 4-6 Stunden wieder), und B) nicht stinken würde. Ich übertreibe nicht, wenn ich euch sage, dass meine Wohnung immer noch stinkt, wenn er sie verlässt.

-Ich möchte die Kosten und den Aufwand für das Streichen nicht übernehmen. Da ich ein Doppelstudium angefangen habe, bin ich zeitlich und finanziell sehr knapp.

Ich weiss jetzt nicht, was ich genau machen sollte. Der Vermieter an sich ist sehr nett und offeriert auch, mir zu helfen, wo immer er kann. Natürlich stehe ich auch deswegen in einem moralischen Dilemma. Er ist so nett zu mir und wird deswegen auch sehr wahrscheinlich anbieten, die Wohnung zu streichen. Dies möchte ich jedoch nicht, da sein häufiges Erscheinen mich unwohl fühlen lässt und ich mich deshalb bis jetzt nicht richtig einnisten konnte. Am liebsten würde ich die Wohnung selber streichen und es so belassen, frage mich jedoch die ganze Zeit, ob ich irgendetwas beanspruchen könnte. Könntet ihr mir hier behilflich sein?

Ach ja, mein Beweggrund für diese Frage ist auch, dass mein Vermieter heute um 15:00 vorbeigekommen ist und jetzt (20:30) immer noch hier ist. Konnte nicht mal duschen oder Abendbrot essen. Bin auch viel zu schüchtern, um ihn rauszubitten und möchte auch das er seine Sache erledigt und morgen nicht wieder kommen muss. Hab dieses ständige besuchen echt satt, habe aber auch Schuldgefühle, da er ja nur behilflich ist. Weiss echt nie, was ich tun sollte. Ist das normal?

Wohnung, streichen, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Moral, Dilemma
Klausel im Mietvertrag wirksam?

Hallo Mietrechtsexperten,

habe gerade Ärger mit einer Mieterin die gekündigt hat. Die will sich um die Renovierung drücken usw.

Ihr Exmann regelt die Dinge für sie und hat als Erstes behauptet, sie könne vorzeitig aus dem Mietvertrag, wenn sie solvente Nachmieter stelle. Diesen Zahn habe ich ihr schon gezogen, denn es gibt keine Nachmieterklausel und auch keiner der drei anerkannten Gründe um bei Nachmieterstellung raus zu kommen hat sie auch nicht.

Sie zieht nicht berufsbedingt um, zieht nicht ins Altersheim/Pflegeheim und heiratet auch nicht.

Bezüglich Renovierung hat mir Herr ... folgendes mitgeteilt.

Das ist soweit richtig... allerdings sollte man die „starre Klausel“ in § 24 des Mietvertrages berücksichtigen... dort steht: „Die Erneuerung der Anstriche von Fenster, Türen usw. ist regelmäßig nach 6 Jahren erforderlich."
Weil beide Klauseln sich mit der Renovierungspflicht der Mieterin befassen, müssen sie ihrer gemeinsamen Bestimmung gemäß als zusammengehörig betrachtet werden. Eine Aufrechterhaltung der für sich genommenen wirksamen Verpflichtung zur Durchführung der laufenden Schönheitsreparaturen ist daher nicht möglich, so das beide Klauseln unwirksam sind.

Ist das wirklich so, hat er recht?

Normalerweise ist die starre Frist durch "im allgemeinen" aufgeweicht aber ich bin mir nicht sicher ob die gesamte Klausel nun unwirksam ist durch:

Die Erneuerung der Anstriche von Fenster, Türen usw. ist regelmäßig nach 6 Jahren erforderlich

Als Bild habe die die gesamte Klausel eingestellt.

Hat Jemand entsprechende Links oder Urteile vom BGH wo ich das nachlesen kann?

Sollte die Klausel unwirksam sein, dann muss ich für meine Schwiegermutter wohl neue Mietverträge mit wirksamen Klauseln kaufen

Vielen Dank im Voraus

Bild zum Beitrag
Wohnung, Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Mietvertrag, Mieterrecht
Wohnzimmer als Durchgangszimmer zum Schlafzimmer: Muss in einer Mietwohnung dort ein Rauchmelder hin?

Hallo zusammen!

Ich bin Anfang Oktober von zu Hause ausgezogen und wohne jetzt in einer neu gegründeten WG in NRW. Wir (mein Mitbewohner und ich) haben die Mietwohnung komplett leer bekommen. Jetzt sind wir mit der Einrichtung fertig und unser Vermieter hat uns Rauchmelder zum Anbringen gebracht: drei Stück. Einer für den Flur, einer für das Zimmer meines Mitbewohners und einer für mein Zimmer.

Meine Eltern vermieten selber eine Wohnung und ich weiß, dass die beiden in jedem Zimmer (außer Bad und Küche) einen Rauchmelder angebracht haben - also auch im Wohnzimmer. Ich habe einmal auf Google nachgesehen: Tatsächlich ist es in NRW nicht verpflichtend, einen Rauchmelder im Wohnzimmer einer Mietwohnung anzubringen. Jedoch handelte es sich bei den Beispielen, die ich im Internet gefunden habe, immer um Wohnungen, bei denen jeder Raum eine Tür zum Flur hat.

Das Wohnzimmer in unserer Mietwohnung dient als Durchgangszimmer zu meinem Schlafzimmer. Sollte dort also tatsächlich ein Feuer ausbrechen und ich befinde mich in meinem Zimmer, würde ich das Feuer natürlich zu spät bemerken, da die nächsten Rauchmelder nun mal im Flur und in meinem Zimmer sind. Ich hätte also keine Chance zu entkommen.

Ich habe bereits mit dem Vermieter gesprochen und er sieht es nicht ein, einen weiteren Rauchmelder zu besorgen. Vielleicht überreagiere ich etwas, aber bei meinen Eltern im Haus hat es vor ein paar Jahren nachts mal gebrannt. Wir hatten glücklicherweise einige Monate zuvor Rauchmelder installiert und konnten alle rechtzeitig und unbeschadet aus dem Haus entkommen. Ich glaube, dass mich das Erlebnis vielleicht etwas paranoid gemacht haben könnte, was dieses Thema betrifft.

Falls wirklich keine Chance besteht, dass unser Vermieter dort einen Rauchmelder anbringen muss - okay. Den einen Rauchmelder kaufe ich dann halt selber, daran soll es nicht scheitern. Allerdings ist doch das Wohnzimmer mein Fluchtweg, oder nicht?

Deshalb: Muss unser Vermieter einen Rauchmelder im Wohnzimmer, welches als Durchgangszimmer zu meinem Schlafzimmer dient, anbringen?

Ich danke euch schon mal im Voraus!

Mietwohnung, Recht
Mobbing unter Nachbarn?(Ernstgemeint!)?

Hallo,

Danke das ihr bis hier hin gelesen habt, viele belächeln nur den Titel.

Es ist so, ich und meine Familie wurden und werden immer noch von unserem Nachbarn und seinem 18 Jährigen Sohn gemobbt. Das geht tief unter die Haut. Beim Mobbing handelt es sich um verbales Mobbing und körperliche Machtdemonstartionen, jedoch noch ohne Körper Kontakt zu uns. Sie mobben uns jetzt schon ein Jahr.

Wir leben mit Ihnen zusammen in einem Mietshaus. Warum ich mich an euch/dich wende und nicht an den Vermieter? Sie haben uns so sehr Angst gemacht, dass wir die befürchtung haben, dass wenn wir uns an den Vermieter wenden, WIR dann unsere Wohnung verlieren, da wir die Erfahrung gemacht haben, dass wenn wir uns währen (mit ihnen sprechen), das dann alles nur noch schlimmer wird und sie uns noch mehr mobben.

Außerdem gibt es auch kein Amt für Nachbarschafts Mobbing, deswegen wende ich mich an euch/dich.

Was ich brauche, um wir atmen zu können, ist die Aufforderung unsers Vermieters an die Nachbarn sich bei uns zu entschulidgen, obwohl sie danach wahrscheinlich weiter machen werden. Aber mir geht es darum, das man in der heutigen Welt, einen Menschen dermaßen fertig machen kann und nichts passiert. Manchmal Weine ich Stundenlang, wenn sie uns mal wieder mobben und keiner im Haus kriegt es mit.

Was sagt ihr dazu, was würdet ihr machen, wie würdet ihr dem Vermieter die Situation schildern (ohne das ich und meine Familie die Wohnung verliert)? Und ist ein "Entschuldigung" für ein ganzes Jahr Mobbing genug?

Mobbing, Menschen, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Psychologie, Medien, Meinung
Shisha im Keller rauchen?

Servus Leute!

Ich habe folgendes Problem:

Meine Kumpanen und ich haben immer im Keller Shisha geraucht. Wir haben es uns dort richtig gemütlich gemacht und uns fast täglich nach der Arbeit zum Shisha rauchen verabredet, da es für uns der perfekte Ort zum Runterkommen war.

Soweit so gut, nun machen uns unsre Nachbarn aber einen Strich durch die Rechnung. Sie kommen wirklich jedes mal (ohne Klopfen oder jegliches Ankündigen) in den Keller rein. An dieser Stelle bekommen wir immer das gleiche gehört: ,,Es kann ja sein, dass jemand einen Rauchmelder im Keller installiert hat blablabla...Lasst das lieber..." Nun ja, dass diese Nachbarn (Ich sags mal so: Sie sind nicht gerade kompetent und so ziemlich die unbeliebtesten im Dorf, da sie ÜBERALL ihre Nase reinstecken und ihren Senf dazu geben müssen ) ständig reinplatzen nervt auch gewaltig, aber ich mein, wir passen doch auf, dass nichts passiert (Kohle etc ist unter ständiger Aufsicht), wir wissen, dass sich in den Kellerräumen kein einziger Rauchmelder befindet, außerdem benehmen wir uns und schauen, dass wir keinen Anwohner belästigen (Was bei jenen Nachbarn nicht gerade der Fall ist).

Es hat also keiner ein Problem mit dem Shishakeller bis auf diese eine Nachbarspaar.

Können sie uns das Shisharauchen im Keller verbieten, obwohl wir stets aufpassen dass nichts passiert? Ich mein es ist unser Ort, wo wir chillen können und rausgehen wird zur kälteren Jahreszeit auch schwer.

Ich hoffe auf eure Hilfe und bedanke mich im Vorraus!

Shisha, Mietwohnung, Keller, Nachbarn
Was kann ich tun wenn das Kind der Nachbarn nur schreit und rumtrampelt?

Ich wohne und arbeite in meiner Wohnung. Die Mieter über mir haben ein kleines Kind. Die einzige Form der Fortbewegung die dieses Kind kennt ist herumrennen. Oft rennt es von einer Ecke in die nächste und das einfach den ganzen Tag lang. Es beginnt schon morgens. Da werde ich vom Trampeln über uns geweckt. Den ganzen Tag über geht es weiter. Oft kommen laute Schreie dazu. Hin und wieder weil es weint, was ja ok ist aber manchmal merkt man dass das Kind gerade spielt und einfach extrem laut dabei ist. Ich finde in einer Mietwohnung muss auch das Kind lernen, dass es nicht aus Jux und Tollerei rumschreien darf/soll. Ich bin in einem Mehrgenerationenhaus aufgewachsen. Unter uns wohnte meine Großmutter. Wir durften auch nicht durch die Wohnung laufen, da wurden wir sofort ermahnt.

Mein Vermieter hat mich erst mal angesprochen, und gefragt ob die Mieter über uns recht laut sind, weil sie sie manchmal auch hören wenn sie vorbei gehen.(Vermieter wohnen im Haus daneben) Ich meinte daraufhin nur, dass es wohl normaler Kinderlärm wäre und man dagegen ja nichts sagen dürfte. Aber in Wirklichkeit stört es mich sehr. Die Familie ist sehr nett aber das Getrampel geht mir echt auf den Geist.

Kann man darum bitten, dass das Kind nicht herumrennen soll in der Wohnung? Was denkt ihr? Wie würdet ihr das machen?

Kinder, Familie, Wohnung, Mietwohnung, Lärm, Kinder und Erziehung, Lärmbelästigung, Nachbarn
Nachbarhund uriniert regelmäßig in Gemeinschaftsaufzug, was nun?

Ich bin vor einigen Monaten in ein Mehrfamilienhaus gezogen, in dem sich ein Gemeinschaftsaufzug befindet. Seit Beginn sind mir immer wieder Pfützen im Aufzug aufgefallen. Anfangs dachte ich es wären Wasserlachen, heute habe ich jedoch einen der Hunde meiner Nachbarn dabei erwischt, wie er in den Aufzug urinierte. Die Besitzer, welche noch 5 weitere Hunde besitzen, gingen aus dem Aufzug als wäre nichts passiert. Es scheint für sie schon Routine geworden zu sein. Die, lieb gesagt, Pipipfützchen werden im Aufzug gelassen bis sie trocknen, keiner macht sie weg. Es ist dezent unangenehm. Der Aufzug riecht konstant nach Hund.

Hierzu möchte ich anmerken, dass ich ein Hundeliebhaber bin und an sich nichts gegen die Hunde habe, lediglich die Haltung von Besitzer Seite aus ist in meinen Augen nicht in Ordnung.

Ich habe die Besitzer auch darauf angesprochen, Sie tuen jedoch so als wären es Wasserlachen. Nun bin ich am überlegen die Angelegenheit zu melden.

Wäre es besser sich an die Hausverwaltung zu wenden oder an meinen Vermieter?

Die Hundebesitzer wohnen in drei Generationen mit vier Erwachsenen und zwei Kindern in einer 3-Zimmerwohnung. Die Kinder sind noch recht klein. Aufgrund dessen und der Tatsache, dass die Hunde ständig bellen, habe ich auch überlegt mich direkt an das Veterinäramt zu wenden.

Meine Frage nun, welchen Schritt soll ich nun machen? Ich bin mir unsicher was zu viel wäre und wenn ich mich an die Hausverwaltung wenden würde, die Hundebesitzer nicht auf eine eventuelle Abmahnung reagieren würden.

Hund, Mietwohnung, Recht, Aufzug, Hundeurin
Rohrreinigung Mietersache?

Ich streite zur Zeit leider mit meinem Vermieter darüber,ob er mir die kosten für den freigemachten verstopften Abfluss aufdrücken kann.

Ich habe meinen Waschtisch immer pfleglich und Vertragsgemäß genutzt und es lässt sich natürlich bei aller pingeligkeit nicht verhindern,dass durch normales Haarewaschen Haare in den Abfluss gelangen.

Jetzt wohne ich seit 4 einhalb Jahren hier und ich weiss nicht,wann das Rohr mal das letzte mal gereinigt wurden ist und es verstopfte "Ursache Haare" wo der Klempner mir nichteinmal den Stopfen zeigen konnte,der alles verstopft hatte sondern nur einen ganz kleinen Klumpen Haare.

Hätte ich gewusst,dass der mit die Rechnung zuschickt,hätte ich mir wahrscheinlich eine Rohrspirale gekauft,die deutlich billiger ist als so eine Firma.

Zweitens steht im Internet auf zahlreichen Anwaltsseiten,dass der Mieter für sowas natürliches,was über die Jahre schonmal vorkommen kann,nicht verschuldet werden kann und unter "Vertragsgemäße Nutzung" fällt.

Der Vermieter bleibt auf seinem Standpunkt und meinte,für die Rohrreinigung ist jeder Mieter selbst verantwortlich und wäre mit einer Klausel im Mietvertrag geregelt.

Im Internet steht,dass solche Klauseln vor Gericht nicht gelten würden und hier der Paragraph 538 BGB greifen würde.

Kann mir jemand helfen?

Ich sehe es nicht sein schon Miete zu bezahlen und dann auch noch für ganz normale Verbrauchsspuren zu zahlen die auch mit Sieben dauerhaft kaum zu verhindern sind.

Abgesehen hafte ich auch dafür,wenn etwas passiert,sollte ich die Rohre selbst reinigen und ich müsse für ein Mietobjekt selbst überteuerte Firmen beauftragen.

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Anwalt, Rohrreinigung
Vermieter verbietet Müllbeutel für den Restmüll, ist das rechtens?

Hallo.
Wir haben leider ein Problem mit unserem Vermieter.
Und zwar geht es um den Restmüll.
Wir leben in einem Mehrfamilienhaus mit 3 Parteien und 7 Personen. Von diesen 3 Parteien sind es zwei Eigentumswohnungen und wir sind die einzigen Mieter in diesem Haus.
Es steht eine große Restmülltonne zur Verfügung. Nun kommt es ab und an vor dass diese eine Tonne nicht ausreicht. Eine zweite Tonne möchte der Vermieter nicht zahlen. Das müssten wir als Mieter übernehmen.
Unser Vermieter ist der Meinung, dass Müllsäcke nicht in die Restmülltonne gehören. Wir sollen die Müllsäcke ausleeren, also den Müll lose in die Tonne packen.
Nun waren wir komplett fassungslos, als heute Morgen unsere Mülltüten wieder vor unserer Haustür standen! Der Vermieter hat die Mülltüten aus der Restmülltonne wieder raus geholt und vor unsere Tür gestellt! Wir sollen den Müll gefälligst ausleeren!
Das ist doch wohl die Höhe! Er hat versucht uns klar zu machen dass es doch normal sei dass man Müllsäcke über der Tonne ausleert, da so Platz gespart wird. Sowas habe ich NOCH NIE gehört.

Das ist doch widerlich?! Wir weigern uns den Restmüll auszukippen... das grenzt doch an Menschenverachtung sowas zu verlangen. Man macht Restmüll doch nicht umsonst in Müllbeutel!
Wir haben sogar mal mitbekommen wie der Vermieter an der Restmülltonne Säcke wieder raus geholt und selber ausgeleert hat... also auch in gegammeltem Küchenmüll und benutzten Hygieneartikeln (Binden und Co) gewühlt hat, damit die Sachen nicht in Müllbeuteln in der Tonne sind!! Aber das war ja soweit erstmal sein Problem. Nun verlangt er es aber von uns auch.

Zumindest kommt das noch dazu: Laut ihm gehören Taschentücher und Küchentücher auch noch in die Papiertonne. Und meiner Information nach, auch wie ich es an der Arbeit zur Mülltrennung gelernt habe; gehören benutzte Taschentücher sehr wohl in die Restmülltonne. Allein weils um die Hygiene geht.

Wir sind schon so am verzweifeln dass wir angeboten haben eine zweite Tonne zu finanzieren, da wir diese Diskussionen leid sind.
Darf ein Vermieter sowas verlangen, können wir irgendwas dagegen tun außer eine zweite Tonne zu bezahlen?
Sowas skurriles hab ich noch nie gehört...

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