Mieten von Wohnung bei Genossenschaft - Übertragung Anteil des Vormieters?

Hallo ich bräuchte mal dringend eine Rückmeldung, wie der Ablauf bei Anmietung von einer Genossenschafts-Wohnung abgewickelt wird.

Normalerweise muss der Mieter 2 Jahre nach Auszug warten, bis er den eingezahlten Anteil wiederbekommt. Es wird hier häufig entgegenkommenderweise so gehandhabt, dass bei der Genossenschaft eine Umschreibung auf den Folgemieter durchgeführt wird, sodass der neue Mieter dann den Anteil direkt an den Noch-Mieter zahlt. Dieser Genossenschafts-Anteil ist Voraussetzung, dass man die Wohnung überhaupt bekommt. Erst dann gibt es den Mietvertrag, der dann ca. 4 Wochen vor Einzug geschickt wird.

Ich habe vom Vermieter ein Schreiben erhalten, was sich "Wohnungsannahme" nennt. Die Wohnung wurde mir mündlich zugesagt. Voraussetzung sei aber die Zahlung dieses Anteils. Da gestern Kündigungstermin war, habe ich meine Wohnung gekündigt zum 31.7.2017

Ebenfalls steht, dass das Wohnungsangebot vorbehaltlich einer Kündigungsrücknahme des Vormieters erfolgt.

Die Vormieterin wollte machte mir gestern gewaltig Druck und wollte gleich unter uns Beiden das schriftlich klären. Das geht nur über die Genossenschaft, sodass Beide dort für eine Änderung erscheinen müssen. Das wird heute der Fall sein. Aber sie will das Geld von mir sofort und auch noch in bar haben.

Auch will sie unbedingt, dass ich ihr unterschreibe, den von ihr verlegten Boden zu übernehmen, weil sie diesen ansonsten rausreissen muss. Der Boden wäre so o.k. Aber es gäbe schon ein paar Löcher, die man nicht sähe. Das ist hier auch so üblich. Dann müsste ich selbst einen neuen Boden reinlegen lassen.

Die Frau hat nicht viel Geld.

Mir ist irgendwie ganz mulmig und ich fühle mich verunsichert, weil ich ja selbst meine Wohnung schon gekündigt habe und keinen Mietvertrag in Händen habe.

Wie würdet Ihr heute bei der Vermietung das Handhaben bei der Änderung des Genossenschaftsanteils usw. ? Vielen Dank für Eure Hilfe im voraus.

Mietwohnung
Selbstverursachter Schaden in einer Mietwohnung, wer trägt bei der Reparatur den Zeitwert?

Hallo zusammen, wir benötigen eure Hilfe.

In der Nacht zum 01.01.2017 hat mein Untermieter in der Badewanne versucht, Kohle für meine Shisha in der Badewanne anzuzünden. Leider war das Resultat ein Loch in der Acrylbadewanne. Wir haben den Schaden schon bei der Versicherung gemeldet und am 20.02.2017 haben wir bzw. die Hausverwaltung die Bestätigung für die Kostenübernahme erhalten, allerdings unter Abzug eines Zeitwerts von 20%. Der Kostenvoranschlag beträgt 1.307,81€, also sind es 261,56€, die noch offen stehen. Der Sachbearbeiter der Hausverwaltung teilte uns dies am 01.03.2017 via E-Mail mit, mit der Frage, wer den Abzug von 20% ersetzt, da dem Vermieter ein entsprechender Schaden entsteht.

Ich habe dem Sachbearbeiter daraufhin am 02.03.2017 geantwortet, dass laut meiner Auskunft der Versicherung, die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert vom Vermieter zu tragen ist, da er durch die Schadensregulierung den Vorteil hat, dass er eine neue Badewanne bekommt und dadurch eine Wertverbesserung entsteht.

Da ich bis zum 20.03.2017 noch keine Antwort auf diese Mail erhalten habe und auf meine Anrufe, nie einen Rückruf kam, habe ich via Mail nochmal um einen Zwischenstand gebeten, mit der Bitte ob es etwas zügiger vorangehen könnte, da wir die Badewanne/Dusche schon seit fast 3 Monaten nicht benutzen können und das unzumutbare Umstände sind.

Nachdem ich darauf wieder keine Antwort erhielt, rief ich letzte Woche nochmal an. Leider war der zuständige Sachbearbeiter im Urlaub und die Vertretung wusste von der ganzen Sache nicht bescheid. Heute startete ich meinen letzten Versuch den Herrn ans Telefon zu bekommen, ansonsten hätte ich heute direkt den Eigentümer kontaktiert. Ich bekam ihn ans Telefon und erfuhr, dass er schon vor seinem Urlaub mit dem Eigentümer telefoniert hatte. Der Eigentümer teilte ihm mit, dass er die 20% nicht tragen wird, da er der Meinung ist, dass es keine Wertsteigerung wäre, da die Badewanne im Einwandfreien Zustand war.

Wir finden es eine Frechheit, dass wir 4 Wochen auf einen Zwischenstand warten müssen, wir keinen erreichen können und der zuständige Sachbearbeiter es nicht für nötig hielt, uns vor seinen Urlaub uns über diese Entscheidung des Eigentümers zu informieren. Nun ist unsere Frage wer im Recht ist und wer die 20% laut der Gesetzeslage tragen muss? Steht uns eine Mietminderung oder Vergleichbares zu? Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass dies nun alles etwas schneller vorangehen könnte oder müssen wir uns das weiterhin gefallen lassen?

Wir hoffen um schnellen Rat

Liebe Grüße

Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Zeitwert, Mietschaden
Muss ich eine Handwerkerrechnung auf fremden Namen über die Nebenkostenabrechnung bezahlen?

Durch ein Malheur bin ich mit dem Einkaufskarton durch die geschlossene Wohnungshaustüre gestolpert, hierbei ging die Türzarge zu Bruch.

Der Hausverwalter bot mir an die Reparatur durch eines seiner Subunternehmen durchführen zu lassen und den Schaden in meinem Auftrag bei meiner Haftpflichtversicherung abzuwickeln. Ich erteilte ihm den Auftrag, die Türe wurde repariert.

Zwischenzeitlich erhielt ich eine Rechnungskopie der Reparaturkosten die aber nicht an mich sondern an ein anderes seiner Unternehmen adressiert war. Gleichzeitig wurde die Schadensabwicklung bestätigt, sofern ich ich meine Versicherungsunterlagen zur verfügung stelle, (dem kam ich nach) anderenfalls würde die Reparatur mit der nächsten Jahresabrechnung erfolgen.

Februar kam dann die Nebenkostenabrechnung mit einer Position: Rechnung Galabau (Sein Subunternehmen) RG Nr xxx Betrag xxx in einer Summe - und sonst nix.

Ich schrieb die Verwaltung nochmals an, mit der Bitte mir eine ordentliche Rechnung auf MEINEN Namen auszustellen, damit ich wenigstens dieLohnkosten steuerlich absetzen kann. Die Versicherung habe ich schon innerlich abgehakt, da der Schaden schon über ein Jahr zurückliegt.

Vorgestern kam eine erneute Mahnung mit Inkassoandrohung, wieder keine Rechnungsänderung, nur Ignoranz.

Meine Frage also:

Auch wenn ich den Schaden an meiner Mietwohnung verursacht habe, habe ich doch als Auftraggeber das Recht auf eine ordentliche Rechnung die auf meinen Namen lautet und nicht über die Nebenkostenabrechnung eingetrieben werden soll, oder liege ich da falsch? Letztendlich möchte ich ja nur die Lohnkosten steuerlich gelten machen, was mit einer Drittrechnung aber nicht geht. Vermutlich ist die Rechnung ja schon beim Finanzamt abgerechnet worden...

Mietwohnung, Handwerker, Nebenkostenabrechnung
Schaden am Fahrrad nach Parken im Fahrradkeller - Anezeige - Versicherungsfall?

Hallo liebe Communtiy, ich könnte euren Rat gebrauchen. Hier erstmal zum Fall:

Ich stelle mein Fahrrad für gewöhnlich immer im hauseigenen Fahrradkeller ab (Mehrparteienhaus, ca 18). Wie auch zuletzt am 09.03.2017. Gestern (16.03.2017) Abend gegen 20.20 Uhr wollte ich mein Fahrrad erneut benutzen. Zuerst fiel mir nur auf, dass es nich stand, wie beim Abstellen vor einer Woche, sondern eher halb lag. Leider musste ich beim Losfahren feststellen, dass das Zahnrad, welches die Kette führt (Kettenblätter?), verbogen ist. In diesem Zustand ist das Fahrrad nicht mehr zu fahren. Der Schaden ist mir unerklärlich, da das genannte Zahnrad aus robustem Stahl gefertigt ist. Meiner Ansicht nach kann dies nicht bei z.B. versehentlichem Hinfallen des Rads passiert sein. So steht die Frage im Raum,ob es sich um mutwillige oder aber anderweitige, nicht gemeldete Beschädigung handelt.

Wie würdet ihr in meinem Fall handeln bzw. womit ist zu rechnen? Ich habe nun meine Hausratsversicherung angeschrieben, den Fall geschildert und um Prüfung gebeten. Was meint ihr, greift in diesem Fall die HR-Versicherung? Meinem Vermieter (für das ganze Haus zuständig) habe ich den Fall kurz geschidlert. Sollte ich Anzeige gegen Unbekannt aufgeben? Oder erstmal einen Zettel im Haus aufhängen?

Besten Dank im Vorraus

Haus, Fahrrad, Versicherung, Mietwohnung, Anzeige, beschaedigung, Vandalismus
Was kann man bei Schikanen von Vermieter unternehmen?

Hallo Leute, weiter geht es mit den Schikanen unseres Vermieters… Wir haben seit Juli 2016 einen neuen Hauseigentümer. Ohne das er sich einmal vorstellte, bekamen meinen Nachbarn (beide 70 und krank) und ich im Juli den Mietvertrag wegen Eigenbedarf gekündigt. Da Vermieter aber noch nicht im Grundbuch eingetragen war, musste er die Kündigung zurückziehen. Im September 2016 hat der Vermieter sein noch bestehendes altes Haus zum Verkauf angeboten. Seit Dezember 2016 soll nun sein bisheriges Haus verkauft sein. Vermieter kann aber noch nicht mit seiner Familie (Eltern und Bruder) in unser Haus einziehen weil zwei der vier Wohnungen ja noch von uns bewohnt sind. Zum 1. Dezember 16 kam dann ein Schreiben von seinem Rechtsanwalt, mit einer ordentlichen Eigenbedarfskündigung zum 28.02.17. (bis hierhin im 5. Jahr wohnhaft…3 Monate Kündigungsfrist). Ich hatte bis zum 31.12. Widerspruch eingelegt. Mein Mietvertrag datiert vom 29.02.2012. FRAGE: Wenn jetzt in den nächsten 14 Tagen kein Schreiben vom Vermieter erhalte, bedeutet das dann eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses (BGB §545)? Und ab dem 1. März 17 bin ich ja schon im sechsten Jahr des Mietverhältnisses! FRAGE: Wenn Vermieter die 14 tagesfrist nicht einhält, wird er neue Kündigung aufsetzen müssen, dann mit 6 Monate Kündigungsfrist? Ich möchte erwähnen, dass ich nicht die Absicht habe diese Wohnung zu besetzen. Ich suche schon seit Juli 2016 nach neuer Wohnung, nur gibt es ständig absagen. Pro angebotene Wohnung ca. 90 Bewerber!

Unser Haus wird seit November 2016 von Handwerkern umgebaut. Handwerksunternehmer ist Freund vom Vermieter. Beide versuchen schon seit geraumer Zeit uns mit Schikanen mürbe zu machen. Vor kurzem sind meine Nachbarn vom Unternehmer so dermaßen angeschnauzt worden, (zieht endlich aus damit wir weiter arbeiten können), das sich die alten Herrschaften nicht mehr aus der Wohnung trauen. Ich selbst stehe kurz davor diesem Typen zu erwürgen! Ständig werden uns die Kabel (TV, Telefon und Internet) von diesen Handwerkern im Keller „versehentlich“ gezogen. Zudem wird oft Heizung abgestellt. Zwei Tage vor Weihnachten wurden meinen Nachbarn eine weiße Plane, am Baugerüst, vor allen fenstern gehängt… Nur, von Weihnachten bis 6. Februar 17 war kein Handwerker vor Ort!! FRAGE: Kann man was gegen diesen Unternehmer unternehmen, ohne dass man gleich ein Gerichtsverfahren durchführen muss? (Hausverbot würde ja nur für meine Wohnung gelten). Zumindest habe ich alles einmal fotografiert…

Danke für Antwort

Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter
Ist meine Wohnung hellhörig oder ich mittlerweile verrückt?

Seit Frühsommer 2015 bin ich in meiner aktuellen Stadt nun (seit Herbst letzten Jahres) in meiner 4. Wohnung angekommen.

Meine erste war extrem hellhörig und mit Nachbarn unten und links, die wegen Schwerhörigkeit und Kind extrem laut waren - ich bin nach einem halben Jahr ausgezogen, obwohl ich einiges an Geld in die Sanierung gesteckt hatte.

Meine 2. Wohnung war ein Baumangel - feuchte Wände und zur Sanierung musste ich raus (obwohl sie nicht saniert wurde, einfach neu vermietet), dort war ich 4 Monate.

Meine 3. Wohnung wurde zu schnell ausgesucht, weil ich raus musste und war mir dann obwohl zwar saniert und mit Tiefgarage zu schlecht geschnitten und vor Allem direkt an einer stark befahrenen Straße gelegen, im Erdgeschosse (viel Dreck, Haustür und Treppenhauslärm) und vor allem hellhörig - ich hörte meine Nachbarn nebenan rumpeln und jeden Tag lautstark telefonieren. Vor Allem aber meinen Nachbarn über mir, der offenbar Schichtarbeiter war, alle paar Tage mitten in der Nacht (2 Uhr, 3 Uhr...) rumpeln und laufen und vor Allem reden und TV, seine Freundin war dann immer da und die hat man auch laut lachen gehört... Keine Einsicht, keine Redebereitschaft.

Nun wohne ich in einer Ende der 90er erbauten DG Wohnung, extrem ruhiges Umfeld. Hochwertig saniert, auch recht teuer. Ich habe links und rechts sowie unter mir Nachbarn, unter mir eine schwerhörige Frau, deren TV ich anfangs immer so laut hörte, dass ich das Programm erraten konnte. Nach einem Gespräch nutzt sie jetzt aber Kopfhörer, von ihr höre ich absolut nichts mehr.

Sicher auch weil man hier in der Gegend absolut nichts hört und ich alleine bin sowie die Wände gespachtelt und Laminat verlegt sind, höre ich jetzt aber verstärkt die anderen Nachbarn. Jeweils berufstätige Ehepaare 40-50 Jahre, keine Kinder.

Von rechts vor Allem trampeln (dumpf) und frühs 6-7 Uhr diverses Gerumpel und kurz auch mal leise Stimmen. Von links im Wohnzimmer vor Allem leise die Gespräche, die Frau lacht gern, das hört man dann auch lauter. Auch manchmal Stühlerücken, das ist sehr laut. Und Geschirrklirren kann man ebenso wahrnehmen.

Nun bin ich allein und sehr ruhig, laufe auch so dass es nicht trampelt und frage mich vor Allem, wieso man so laut leben muss, das getrampel und vor Allem das gerumpel, ich sehe es ja bei mir - da rumpelt nichts, was machen die nur dass man ständig was klopfen oder rumpeln hört....

Die Wahrnehmungen sind jeweils, wenn ich ruhig und ohne eigene Geräuschquellen in der Wohnung bin...

Ich habe nun schon einige Möbel gekauft und in ein paar Tagen kommt ein riesen Kleiderschrank - wenn ich nochmal umziehe, wird das teurer, überlege schon ob ich den Kleiderschrank nochmal abbestellen soll...

Ich hätte damals einfach ein Haus bauen sollen - jetzt habe ich einen anderen großen Kredit und das geht nichtmehr so einfach... mache mir immer Vorwürfe und Gedanken, was ich nur falsch gemacht habe und wo das hinführen soll... : (

Wohnung, Miete, wohnen, Mieter, Mietwohnung, Mietminderung, Lärm, Nachbarn, Nachbarschaft
Mein Vermieter erpresst mich. Was kann ich dagegen tun?

Hallo miteinander,

ich habe ein Problem mit meinem Vermieter. Ich teilte ihm Anfang Januar telefonisch mit, dass ich umziehen möchte, dass ich einen Nachmieter hätte und ob es daher bereits zum 31.1. möglich sei. Der Nachmieter würde gerne auch zum 1.2. einziehen - es wäre also kein Mietausfall oder Ähnliches.

Mein Vermieter meinte, dass er auch einen Bekannten hat, welcher in diesem Zuge gerne in meine Wohnung ziehen würde. Für diesen entschied mein Vermieter sich nun auch.

Ich habe eine eigene voll funktionsfähige Einbauküche, welche perfekt in die Wohnung passt. Ich sagte seit meines Einzugs 2011 von Anfang an, dass diese Küche bei meinem Auszug gerne entgeltlich übernommen werden kann. Dies empfand mein Vermieter natürlich positiv und freute sich.

Also fragte ich ihn nun, ob er die Küche für 500,- € übernehmen wolle und er sagte, dass er entschieden hat, dass der Nachmieter die Küche kaufen muss.

Auf diese Aussage verließ ich mich also und begann mit meinem Umzug, meldete alle laufenden Verträge um bzw. kündigte Strom, Internet, Telefon, ... zum 31.1.

Vor ein paar Tagen bei einem Treffen mit dem Vermieter, bestand der Vermieter nun plötzlich darauf, dass ich ihm die Küche umsonst überlassen soll. Ich ging noch mit dem Preis herunter. Aber er wollte 0,- € zahlen. Also sagte ich ihm, dass ich nichts zu verschenken habe und die Küche ausbaue und mitnehme. Heute Morgen schreibt er mir, dass ich nun doch nicht zum 31.1. raus darf und meine 3 Monate Kündigungsfrist einhalten muss. Es sei denn ich schenke ihm die Küche...

Das grenzt doch an Erpressung. Er kommt mir, jetzt wo alles gekündigt und bereits umgezogen habe, und setzt mir das Messer auf die Brust. Er nutzt in meinen Augen meine Lage aus und erpresst sich somit die Küche. Weil er weiß dass es für mich fast kein Zurück mehr gibt.

Hätte er von Anfang an gesagt, dass ich nicht zum 31.1. ausziehen kann, sondern 3 Monate Kündigungsfrist einhalten muss, dann wäre das ja i.O. gewesen. Aber jetzt 4 Tage vor Monatsende, ist das doch nicht richtig...

Ich weiß dass ich eine 3 monatige Kündigungsfrist habe und nur Whatsapp Nachrichten, aber sitzt der Vermieter hier echt am längeren Hebel?

Ich würde mich über einen Rat sehr freuen...

Vielen Dank!

Miete, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Erpressung, Kündigungsfrist
Wie kann man die trampelnden Übermieter ebenfalls stören?

Hi Leute, vor einigen Monaten sind wir in einen Neubau gezogen. Nach 2-3 Monaten fingen die mieter über uns an, von früh bis spät (7:00Uhr bis 23:30Uhr) zu trampeln oder Basketball zu spielen, ich weiß es nicht. Ich habe mehrfach mit denen geredet, dass das nicht okay ist. Wir arbeiten in Schichten (teilweise 25h) und müssen auch mal tagsüber schlafen. Als Antwort kam "Unsere Kinder müssen spielen usw. Hol doch den Anwalt, ihr könnt eh nichts machen" Deswegen werden keine weiteren Gespräche mit ihm stattfinden. Mit der Stadt (Vermieter) habe ich danach sofort Kontakt aufgenommen. Es wurde kurz besser aber naja. Dieses Wochenende hatte ich Samstag und Sonntag gerade mal 5h Schlaf und heute wurde ich auch vor meinem Wecker geweckt. Die Lautstärke kann man sich so vorstellen, als würde man auf seinen Fersen auf der Stelle springen, manchmal wackeln die Gläser im Schrank so heftig scheppert das. Wirklich keine Übertreibung! Jetzt meine Frage, was kann man machen, um denen eine Lektion zu erteilen. - Mit einem Besen gegen die Decke hämmern ist glaube ich nicht sonderlich laut. - Kann ich dort einfach ständig an der Tür klopfen gehen? AUCH nach 22 Uhr!? - Oder sturmklingeln? - Gibt es Möglichkeiten mit Bässen zu arbeiten, oder extrem hohen Tönen. So nach dem Motto Lautsprecher an der Decke anbringen und Feuer frei?

Ich bin der Meinung sobald die dass einmal selbst erleben wie das ist, wenn man erschrickt und nicht mehr einschlafen kann, hört das auf. Leide ist es als Untermieter nicht so einfach die zu stören.

Grüße

Mietwohnung, Lärm
Tausch des Cerankochfeldes gegen Gaskochfeld (Mietwohnung)?

Hallo,

meine Frau und ich haben uns zum Camping einen Campingkocher gekauft. Hierbei haben wir festgestellt, dass es (zumindest für uns) viel angenehmer ist, mit Gas zu kochen. Nun wollen wir uns ein Gaskochfeld anschaffen und gegen das bisherige Cerankochfeld tauschen. Küche ist eine Einbauküche vom Vermieter. Bauliche Veränderungen müssten nicht vorgenommen werden. Ich habe mich beim Fachhändler beraten lassen, der hat mir erklärt, wie ich den Gasherd anschließen muss, damit es zugelassen ist. Die Gasflasche (Propan) würde unten im Küchenschrank stehen. Das ist soweit ich richtig informiert bin zulässig (Gasflaschen bis 11 kg dürfen in privaten Innenräumen gelagert werden, wenn sie aktiv genutzt werden?) Die Düsen des Kochfeldes sind bereits auf Propan umgerüstet. Das Kochfeld hat einen elektrischen Zündmechanismus, der an 230V Wechselstrom betrieben werden kann.

Nun ist meine Frage: Bedarf es einer Zustimmung des Vermieters (im Mietvertrag ist ein solcher Umbau nicht erwähnt)? Darf ich das Kochfeld nach den Instruktionen des Gasfachhändlers auch selbst installieren (er hat mich auch auf die Dichtheitsprüfung hingewiesen)? Darf ich den Elektrozünder selbst anschließen. Elektrotechnische Kenntnisse sind vorhanden, jedoch habe ich keine Prüfung abgelegt oder eine Zulassung erhalten. Mein Vater hat Elektrotechnik studiert, inwieweit kann bzw. darf er mir weiterhelfen.

Dann noch eine generelle Frage: Es steht ja immer und überall, dass XY-Anlagen (seien es technische Anlagen, Gasanlagen oder sanitäre) immer nur von einem Fachmann installiert werden dürfen. Wie weit geht denn das Ganze? Darf ich rein theoretisch nicht mal eine Glühbirne wechseln, meine Waschmaschine anschließen oder eine Lampe aufhängen und anschließen, wenn ich dafür keine Zulassung habe (auch wenn ich durch den Physikunterricht, viel Lektüre und viel Erfahrung von meinem Vater sehr gute Kenntnisse erfahren habe)?

Danke schonmal für die Antworten! Grüße Ketanest

kochen, Küche, Gas, Mietwohnung, Mietrecht, Anschluss, Herd, umbauen
Muss ich als Vormieter die Heizungswartung noch zahlen obwohl Nachmieterin zum Prüftermin schon in der Wohnung wohnt?

Ich habe heute eine Rechnung zur Wartung & CO-Messung der Heizung meiner alten Wohnung bekommen.

Aus der betreffenden Wohnung bin ich am 01.10.2016 ausgezogen. Taggleich zog auch meine Nachmieterin ein.

Scheinbar war die Wartung der Heizung 10/16 fällig. Muss ich die Rechnung nun zahlen, obwohl ich gar nicht mehr in der Wohnung wohne und die Wartung auch nicht in Auftrag gegeben habe? Die Rechnung wurde von meiner Nachmieterin mit Unterschrift abgenommen.

[Falls relevant: Ich bin einen Monat vor Kündigungsfrist ausgezogen jedoch hat meine Vermieterin mir die Kündigung zum 01.10.2016 bestätigt. Der neue Mietvertrag meiner Nachmieterin begann wohl am 01.11.2016

Auszug aus meinem alten Mietvertrag: § 24 Vereinbarungen über besondere Einrichtungen Als besondere Einrichtungen gelten: Zentrale Heizungsanlagen, Etagenheizungen [...] II. Etagenheizung Die Etagenheizung dient ausschließlich der Versorgung einer Wohnung mit Wärme. Sie wird vom Mieter eigenverantwortlich auf dessen Kosten betrieben. Der Mieter trägt die Kosten der Reinigung und Wartung der Etagenheizung als Betriebskosten gemäß § 4 Ziffer 2 des Mietvertrages. Die Beauftragungen dieser Arbeiten ist Sache des Vermieters. Hierzu gehören die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und der Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch einen Fachmann sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundesimmissonsschutzgesetz.]

Rechnung, Mietwohnung, Mietrecht, Heizung, Auszug, Nachmieter
Bodenbeläge vom Vormieter übernehmen vs. im Mietvertrag aufnehmen?

Hallo Community,

es geht um eine potentielle Mietwohnung, in der aber Veränderungen vom Vormieter vorgenommen wurden. Urspünglich war die Wohnung wohl teilweise mit Teppichboden, alten Fliesen (kein guter Zustand) und vorrangig mit PVC-Boden ausgelegt, und jetzt mit Laminat, Parkett und Fliesen. Es gibt die Option die Bodenbeläge zu übernehmen, allerdings stellt sich die Frage, ob man nicht die Aufnahme im Mietvertrag erreichen könnte, da die Wohnung hochwertiger geworden ist. Es ist auch nicht klar, wie beispielsweise die ursprüngl. Böden unter dem Laminat, Fliesen etc. aussehen. Es geht im Grunde darum zu verhindern, dass man als neuer Mieter später, aus welchen Gründen auch immer das verlangt wird, dazu verpflichtet ist bzw. werden kann, die Böden alle rauszureißen bzw. einen Ursprungszustand zu erstellen, der dem Mieter nicht bekannt ist. Welche Vereinbarung Vormieter und Vermieter getroffen hatten ist auch noch nicht bekannt. Welchen Spielraum hat man für Verhandlungen? Es werden ja oft beispielsweise Bodenbeläge vom Vormieter übernommen, ist es daher unüblich, dass dies eventuell auch einfach in die Mietsache übergeht und somit Eigentum dem Vermieters wird? Könnte eine Vereinbarung, wenn Übernahme obligatorisch sein sollte, auch so gestaltet sein, dass man den Fremdboden entfernen lässt, aber den Ursprungszustand nicht herstellen muss, da unbekannt und seitens des Vormieters entfernt wurde (wenn zb. das Laminat / Parkett nicht auf dem PVC aufliegt bzw. damalige Fliesen wurden ja vermutlich auch rausgeklopft)? Vielen Dank!

Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag, bodenbelaege, Bodenbelag, Mietsache, Übernahme, Rückbau, Vormieter
Mitbewohner zieht nicht aus was kann ich tun?

Also es ist so der Mitbewohner meines Freundes hat die Wohnung bis zum 1.1.17 gekündigt (da läuft die künfigungsfrist aus). Ich und mein Freund wollten sowieso zusammen ziehen, deswegen haben wir entschieden die Wohnung zu übernehmen und haben am 1.1 Termin zum unterschreiben des Mietvertrags. Nun ist es so das der VorMieter wenn man so sagen will ( also Mitbewohner) auf einmal keine Lust mehr hat auszuziehen und einfach bleiben will, was er aber nicht darf weil die Wohnung ab 1.1 uns gehört. Ich will diesen Menschen nicht länger als nötig in der Wohnung haben ( ich selbst wohne schon ein paar Wochen mit in der Wohnung was mit den Vermietern abgeklärt ist und zahle auch Strom und Miete). Dieser Mann macht nichts im Haushalt er verdreckt alles und läsSt es dann so, aufräumen oder abspülen sieht er gar nicht ein das können ja wir machen (seine worte). Außerdem ist er Dauerkiffer und feiert am Wochenende regelmäßig DrogenPartys bei denen immer jemand in die Bude kotzt, was ich und mein Freund wegmachen dürfen weil die zu faul dafür sind. Also ich hoffe das dies nachvollziehbare Gründe sind warum ich diesen Menschen nach Ablauf der Kündigungsfrist ( 1.1.17 ) auf jedenfalls draußen haben will. Er hat kein Recht mehr auf die Wohnung dann, will aber bleiben und nicht gehen, was wir nicht wollen. Was können wir tun damit er so schnell wie möglich raus geht, ohne uns strafbar zu machen ?

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Anwalt, Kündigungsfrist, Nachmieter, Vormieter
Einzug auf einer Baustelle statt sanierter Mietwohnung?

Hallo, leider hatten wir das Glück als Mieter anstatt einer sanierten Wohnung, die zum Bezugsdatum fertig gestellt sein sollte, eine Baustelle als Wohnung zu übernehmen. Seit nun anderthalb Monaten sind über mehrere Tage verteilt Handwerker in unserer Wohnung und stellen sehr sporadisch die restlichen Bauarbeiten fertig, überwiegend muss ich auf Arbeit Urlaubstage dafür nehmen. Unser Vermieter reagiert kaum auf Mängelanzeigen und Anrufe, wodurch sich die Arbeiten immer weiter hinauszögern. Meine Frage ist nun, ob ich die Urlaubstage bzw. mein Stundenlohn als Mietminderung geltend machen kann und ob aufgrund der unten stehenden Gründen eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrags, trotz Mindestlaufzeit von 2 Jahren durchsetzbar ist oder ob wir zumindest Anspruch auf eine umfassende Mietminderung haben.

  • kleine braune Schimmel / Stockflecken an fast allen Wänden in der Wohnung, die sich auch sofort wieder auf neuer Farbe absetzen.
  • bei Besichtigung wurde uns eine „hervorragend gedämmte Wohnung“ versprochen
  • Den Energieausweis haben wir erst auf Nachfrage nach dem unterzeichneten Mietvertrag bekommen (natürlich Energieklasse F) wodurch hohe Heizkosten anfallen, um 20C° in der Wohnung halten zu können.
  • Luftzug an Türen und Fenstern
  • Wir haben erst im Mietvertrag von der Staffelmiete erfahren, im Inserat und zur Besichtigung wurde darüber kein Wort verloren
  • Heizkörper und Fenster waren extrem verschmutzt, vergilbt und verfettet und wurden durch uns gereinigt sowie gemalert
  • erst nach 3 Tagen wurden Toilette, Dusche und Waschbecken eingebaut
  • Bad Waschbeckenabfluss war fast 2 Wochen durch die Baurückstände verstopft
  • Die versprochene „umfassende Sanierung“ bestand nur aus teilw. erneuerter Elektroanlage, teilw. erneuerten Fußböden und neu gefliesten Bad mit neuen Sanitäreinrichtungen
  • Der Dachzwischenboden wird im Mietvertrag als Wohnfläche angerechnet obwohl der Vermieter bei der Besichtigung zugesagt hatte, die Fläche bei der Berechnung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen
Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Vertrag, Sanierung, Vertragsrecht, Vertragsbruch
Wasserschaden (nicht meine Schuld) an im Keller gelagerten Wohnungstüren (Eigentum des Vermieters) der Mietwohnung. Welche Versicherung ist zuständig?

Ich habe zwei Türen und einen Küchenschrank (gehört zum Inventar der gemieteten Wohnung, nicht mein Eigentum) im Keller zwischengelagert, da ich diese in der Wohnung nicht brauche. Jetzt gab es vor dem Mietshaus einen Wasserrohrbruch, das Wasser ist in den Keller eingedrungen und kurz gesagt die Türen und der Schrank sind Schrott. Habe dies auch meinem Vermieter gleich gemeldet, doch jetzt ist die Frage wer übernimmt den Schaden:

  • Wohngebäudeversicherung des Vermieters? (diese sagt nein und verweist auf Hausratversicherung. Hausverwaltung stellt sich stur)
  • Hausratversicherung? (habe ich nicht und es ist ja auch nicht mein Eigentum das beschädigt wurde und auch nicht meine Schuld dass ein Schaden entstand)
  • Meine Haftpflicht? (weil ich die Türen/Schrank nicht im Keller hätte lagern dürfen?)

Eigtl ist es die Schuld der Stadtwerke, lag auch nicht an höheren Umständen, Hochwasser o.ä., sondern war ein Bruch eines Leitungswasserrohrs, also müssten die/deren Versicherung doch letztendlich zahlen oder?

Interessant anzumerken ist noch, dass die Versicherungsgesellschaft der Gebäuderversicherung (Generali) auch der Vermieter ist. Schon klar warum die Gebäudesicherung den Schaden nicht begleichen will oder?

Wer sollte hier haften und wie sollte man am besten Vorgehen?

Danke für die Antworten

Versicherung, Mietwohnung, Wasserschaden
Verpflichtung zum Tapezieren eines Raumes bei Einzug = Rechtens?

Hallo!

Ich brauche eure Expertise!

Wir ziehen in eine unrenovierte Wohnung ein. So oder so werden wir die derzeit hellgelben Wände weiß überstreichen und Schönheitsreperaturen ausführen um uns wohl zu fühlen.

Der Vermieter hat dem Mietvertrag, handschriftlich hinzugefügt, dass wir zusätzlich zur regulären Kaution, bei Wohnungsübergabe eine Kaution von 450 Euro leisten, die wir zurück bekommen soabld wir einen Raum der Wohnung fachgerecht renovieren, d.h. bei Einzug sollen wir in einem Raum neu tapezieren und co. Er besteht auf eine bestimmte Art von Farbe und Raufasertapete, die er wohl uns in die Wohnung stellt, wir aber bezahlen. (Er empfiehlt uns auch einen Handwerker aber wir sagten, wir würden es eher selbst machen..)

Ist das rechtens? Darf er uns bei Einzug in eine unrenovierte Wohnung dazu verpflichten einen Raum komplett neu zu tapezieren und dabei die Farbe und Tapete seiner Wahl benutzen? Oder ist es gesetzlich ausreichend wenn wir überall neu streichen ? Die Wohnung wäre ja in jedem Falle in einem besseren Zustand als zuvor.

  • Er möchte dies für alle zukünftigen Mieter verpflichten machen damit reihum alle Räume renoviert werden.

Den Vertrag + Kautionszahlung haben wir bereits unterschrieben + geleistet und möchten aufjeden fall dort einziehen. Den Raum neu zu tapezieren und Gefahr zu laufen, dass wir die 450 Euro (noch nicht gezahlt) nicht wieder bekommen da es nicht seinem Geschmack entspricht-würden wir gerne entgehen und stattdessen nach unserem Geschmack einfach überall weiß streichen.

Danke im Vorraus!

Mietwohnung, Renovierung
Vermieter meldet, dass Fahrrad im Laubengang stehe, kein ordentlicher alternativer Abstellplatz, was tun mit Fahrrad ?

Hey Leute,

wir haben heute Post vom Vermieter bekommen, in der er schreibt, dass mein Fahrrad den Laubengang zustellt. Wir wohnen seit über 10 Jahren hier (in 6.Etage) und meine Fahrräder waren auch seit ich hier wohne, am gleichen Platz. Es wurde nie was bemängelt und da niemand anderes oder wir selber auch nicht behindert werden (in Bezug auf Fluchtwege), haben wir das Rad immer dort gelassen. Bei uns gibt es auch Fahrradkeller, welche der Vermieter hier auch als alternativer Abstellplatz empfiehlt, aber 1. dauert es lange, bis ich die vom 6.Stock erreiche - 2. habe ich kein Auge mehr auf meinem Rad (hier wohnen keine normalen Menschen mehr -.-) - 3. Habe ich mir kurz mal angeschaut wie es dort ausschaut und die Fahrräder liegen einfach so rum und manche liegen mit dem Vorderrad auf der Fensterbank (das ist nur so ein normaler Abstellraum ohne diese Halter, welche an der Decke montiert sind und man die Räder dran hängt). Was soll ich eurer Meinung nach mit meinem Rad tun? Da wo ich es abstelle, ist auch kein Warnzeichen, dass es ein Laubengang ist, falls das relevant ist. Ich brauch das Fahrrad auch selten, aber wenn ich so nach nem Monat schaue, ist das Ding weg oder demoliert. Unser eigener Keller ist viel zu klein. Neben den Abstellräumen, hab ich mir den Platz vor dem Parkplatz unseres Autos in der Tiefgarage vorgestellt, da kommt niemand so leicht rein (keine Einzelgarage sondern für jeden zugänglich, wobei man einen Schlüssel braucht und nur mit monatlichem zahlen einen Platz bekommt). Und außerdem wäre es vielleicht weiter entfernt, aber ich hätte wenigstens ein wenig Ruhe. Es ist kein besonderes Fahrrad, aber trotzdem ist es eins und ich könnte es immer wieder brauchen.

Ich muss das Fahrrad bis zum 16.12 von dort wegschaffen, sonst machen die das und berechnen das mit in die Betriebskosten hinein.

Vielen dank an alle Antworten und die die das gelesen haben!!!

Fahrrad, wohnen, Mietwohnung
Hallo wie erkennt man in einer neuen renovierten Wohnung das Schimmel vorhanden ist/war?

Ich wohne seit 06/2015 in einer Mietwohnung und die Wohnung war auf den 1.Blick eigentlich Top. Nur kam dann alles nach und nach an Mängeln in der Wohnung zum Vorschein. Ich fange einfach mal ganz von vorne an. Am 1. Tag des Einzuges wollte ich die Wohnung sauber machen (Fenster putzen etc.). Als ich dann ins Badezimmer wollte, stand da eine Flasche Schimmel-Entferner auf dem Waschbecken,ich hätte gerne als Beweis ein Foto davon gemacht aber hatte kein Handy mit.. Ich war geschockt bin in meine vorherige Wohnung um meinem Lebensgefährten davon zu erzählen und er beschloss dann das er den nächsten Tag mitkomme. Den Tag darauf war auf einmal diese Flasche weg..Na toll! Ich bin trotzdem dann mit meinem Freund zum Vermieter um ihn mit zur Rede zu stellen. Er meinte nur, das ich mich versehen haben muss...Hallo?! Ich bin doch nicht blöd und hab Augen im Kopf. Na ja wir haben dann die Sache auf sich beruhen lassen,da Schimmel,wenn er da war und nicht richtig beseitigt wurde,eh wieder durchkomme. Eine Woche später wollte ich dann die Wohnung streichen.Was ich auch tat, dann hab ich die Farbe im Flur und Kinderzimmer trocknen lassen. Ich hab darauf das Abklebeband entfernt,auf einmal sehen ich das mir die trockene Farbe von der Wand abblättert.Überall blätterte die Farbe ab. Der Vermieter sagte dazu das er "Kalkfarbe" benutzt hatte zum Weiß Streichen,und das darauf keine normale Farbe hält...ich meine das hätte man doch erwähnen können zur Wohnungsbesichtigung. Ich bin dann in Baumarkt da meine Schwiegermutter dort arbeitet und sprach sie auf diese Kalkfarbe an, sie meinte, diese nimmt man auch um Schimmel zu entfernen,da sie alkalisch ist. Oft genügt es, die alte Tapete zu entfernen und die Wand mit stark basischer Kalkfarbe zu streichen. Ich war Ratlos und fasste zusammen,erst Schimmelentferner und dann Kalkfarbe,beides hilft gegen Schimmel.

Kann ich irgendwie überprüfen ob der Schimmel wirklich entfernt wurde oder nur "vertuscht" wurde?

MfG Tanja

Schimmel, Mietwohnung
Hellhörigkeit des Hauses macht mich langsam fertig - muss ich das akzeptieren?

Hallo,

Ich habe ein fürchterliches Wochenende hinter mir. Ich wohne seit 1,5 Jahren leider in einem schrecklich hellhörigen Haus. Es ist so schlecht gebaut, ich kann z.B. Nachbarn niesen, husten hören oder teilweise wörtlich verstehen, was sie am Telefon sagen.

Jetzt habe ich mehrere Nachbarn, die ich schon oft gebeten habe, doch bitte die Nachtruhe einzuhalten. Es bringt aber nichts. ;( Der eine Nachbar von gegenüber, bei dem ist es so: Wenn ich im Bett liege und versuche zu schlafen, höre ich oft noch leise die Musik und vor allem öfters den Bass, also so ein "bumm bumm..". Ich kann aber wirklich nur schlafen, wenn es leise ist. Wenn ich dann auf den Flur zwischen den Wohnungen gehe, höre ich die Musik deutlich. Das gilt doch nicht als Nachtruhe? Ich weiß, ich habe sehr gute Ohren, aber wenn ich im Flur stehe und durch seine Wohnungstür die Musik höre, ist das doch zu laut oder?

Ich habe mich das ganze WE über aufgeregt. Samstag hörte ich um 1uhr morgens noch die Musik. :( Es kann doch nicht sein, dass ich in meiner eigenen Wohnung nur Ruhe habe, wenn ich Ohropax drin habe? ;( Vor allem geht mein Puls auf 180, wenn ich die Musik höre und dann regt mich das so sehr auf, dass ich mich auf nichts mehr konzentrieren kann...

Und ich habe Angst, mit Ohropax den Wecker nicht zu hören... ;(

Das geht doch so nicht .... Aber man erzählt mir auch immer, ich sei einfach zu empfindlich. ;(

Mietwohnung, Lärmbelästigung, Musikhören, Nachbarn, Nachbarschaft, Nachtruhe, Ruhestörung, Lautstärke, Hellhörigkeit
Schimmelbildung in verschiedenen Räumen und Wänden, mögl Ursache Plissees?

Hey, entschuldigung schon mal für den Roman hier. Aber ich weiß echt nicht mehr weiter. Wir wohnen jetzt seit einigen Jahren in unserer Wohnung und immer zur Herbst/Winter zeit bildet sich Schimmel. Erst war "nur" das Schlafzimmerfenster betroffen. Nicht nur das Fenstersilikon sondern auch die kleinen Fensterwände rings um das Fenster. Mittlerweile sind ganze Teile an der Aussenwand betroffen. Das einzige was an dieser Wand steht (und das mit 10 cm Abstand,) ist eine kleine Truhe. Natürlich haben wir auch Vorhänge, die hängen aber auch ein gutes Stück von der Wand weg. Zu diesem Zimmer ganz kurz: die Heizung funktioniert zwar, aber das Zimmer hat erst wirklich zimmertemperatur, wenn die Heizung non Stop auf 4 stand. Sobald man runterdreht, wird das Zimmer echt a**kalt. Auch das die Esszimmer ist mittlerweile am Schimmeln. Erst wieder das Fenster, gleiche Stellen wie im SZ, dann aber auch an einer Wand, an der nichts steht oder hängt (auch kein Fenster, aber Aussenwand) ist jetzt Schimmel.
Meine Küche scheint nun auch betroffen zu sein, selbe Aussenwand wie Esszimmer, es sind nur kleine Flecken am Fenster, aber in meinen Küchenschränken an dieser Wand scheint es feucht zu sein (keine Wasserquelle in der Nähe, Spüle liegt auf der anderen Seite), da meine Kartonverpackungen alle aufgequollen sind. Ausser in der Küche, sind dünne (&relativ billige, da wir ein teures verschimmeltes schon entsorgen mussten) Plissees mit 1-2 cm Abstand zum Fenster vor dem Fenster. befestigt. Ich lüfte ca 3x täglich quer (morgens,nachmittags, vorm schlafen gehn) für ca 10-15 Minuten. Der Hausmeister gibt uns die Schuld (natürlich) falsches Lüften und Fenster sind "ja quasi zugemauert, durch die Plissees und Vorhänge (sind transparent, also wirklich dünn)" und die "Luftfeuchtigkeit erschlägt einen ja fast, wenn man die Wohnung betritt". Zur "Wärme" im Schlafzimmer meinte er nur, da verläuft ein Eisenträger direkt hinter der Heizung und wir wohnen direkt übern Keller, da ist das normal, dass wir mehr heizen müssen- ahja, warum dann nur im Schlafzimmer? Dazu konnte er mir nix entgegenbringen. Sei normal, dass Wohnungen häufiger schimmeln. Denke ich nicht, das ist meine erste Wohnung mit Schimmel und ich bin schon häufig umgezogen. Hat den Schimmel, wie die letzten Jahre entfernt und ist gegangen. Oh und mittlerweile kommt die Tapete am Esszimmerfenster runter, da ist aber kein Schimmel drunter zu sehen. Mein nächster Schritt wäre nun den Vermieter (Genossenschaft/Stiftung) direkt anzuschreiben und ihnen Fotos zu schicken.

Habt ihr noch n paar Tips für mich für mögliche Ursachen oder weitere Vorgehensweisen? Bin für jede Hilfe dankbar Liebe Grüße und sorry nochmal für den Roman

Schimmel, Mietwohnung, Lüften
Schimmel in der Wohnung - und schwanger ?

Hallo . Ich bin im Mai 2016 in eine Altbauwohnung gezogen . Ich hab ganz normal gelüftet und Vorallem im Sommer die Terrassen Tür oft mal aufgehabt . Kein Schimmel gesehen . Jetzt hab ich gestern aufeinmal Schimmel entdeckt . Mein kompletter Schrank ist damit sogar befallen (hat sich durchgefressen und einige Sachen erwischt ) . Alle meine Möbel stehen von der Wand Ca 10 cm entfernt . Komischerweise ist der Schimmel im Schlafzimmer und im kleinen Stück vom Flur das direkt am Schlafzimmer liegt .. Der Rest ist schimmelfrei . Dazu muss ich sagen über den Räumen ist vom Nachbar über mir eine dachterasse . Ich hab natürlich meine Vermieter darüber informiert, aber wie ich mir schon dachte heißt es "ich Lüfte ja nie , was Fenster haben die noch nie auf gesehen ... Ich trockne Wäsche in der Wohnung (habe ein Trockner und im Sommer hing es auf der Wäscheleine im garten ) ... Also im Prinzip das was man von einem Vermieter erwartet der nur das sehen will was er sehen möchte . Ich habe am Montag ein Termin beim Anwalt (ein Hoch auf Rechtsschutz ) .. Wollte dennoch im Voraus fragen ob jemand auch sowas änliches hatte und mir eventuell sagen kann wie es bei ihm ausgegangen ist . Muss dazu sagen ich bin schwanger und bekomme in 2 Monaten mein Kind . Kann man die Wohnung eventuell da durch früher abgeben .. Danke schon mal im Voraus :)

*ich muss noch dazu sagen das die Wände im Schlafzimmer wo der Schrank stand , komplett feucht sind (die raufasertapete fliegt sogesehen von allein ab ) 

Wohnung, Schimmel, Schwangerschaft, Mietwohnung, Anwalt

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