Mieterhöhung und Wohngungserweiterung? Darf mein Vermieter das einfach so?

Hallo folgendes Problem, 

Bei uns hat der Vermieter einen Anbau vorgenommen und aus einer 2 Zimmer Wohnung eine 4 Zimmer Wohnung gemacht. Von ca 50qm auf ca 85! Der Mietpreis lag bisher immer bei 435euro warm. Ob wir den Umbau wollten oder nicht, war egal, denn vorgenommen hatte er sich es sowieso. Es hieß anfangs an der Miete würde sich nichts ändern, natürlich haben wir kaum was schriftlich, bis auf ein paar Emails, was uns nun sehr Ärgert. Denn hieß es, was wir auf schriftlich haben, der Mietpreis würde nur auf Max 7€pro qm steigen. Nun ist der Anbau, nach 6 Monaten Verzögerung, extremen baulärm und etlichen zankereien endlich fertig und die miete hat sich auf das doppelte erhöht. Nun wird knapp 9€pro qm verlangt, mit der Begründung man habe ja nur den mietspiegel angepasst für unsere Ortschaft, wir seien vorher deutlich darunter gewesen. Mittlerweile hat auch ein Vermieter Wechsel stattgefunden, mein alter Vermieter hat die Wohnung nun an seinen Sohn übergeben. Auf jeden Fall verlangt dieser nun nochmal weiter 650€ Kaution aus dem nichts, von denen nicht mal ansatzweise vorher die Rede war, die Mieterhöhung und dass ich einen neuen Mietvertrag unterschreiben, in denen ich die anderen beiden Räume anbiete, die ich selber nie haben wollte! Ich weiger mich dies zu tun. Mittlerweile droht er mir, er würde meinen Lebenspartner Hausverbot erteilen und meinen kleinen Hund auch, der aber seit 1,5 Jahren schon hier leben darf und die anderen Parteien im Haus noch größere, lautere Hunde haben. Er setzt mich also unter Druck. Was ich Gott sei Dank auch schriftlich habe. Nun habe ich aber eine Fehler gemacht, und in der wir auf eine Email von ihm, mit der Kündigung geantwortet. Diese ist allerdings per email raus und nicht unterschrieben. Meine Frage nun, ist das alles überhaupt so rechtens wie er das handhabt?! Muss ich den neuen Vertrag wirklich unterschreiben? Darf er hausverbot verteilen? Lg aus hamburg  

Wohnung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Wie überrede ich meinen Vermieter von einem Hund?

Hallo erstmal 😁

Vorab - ich hatte immer Hunde und weiß, wie ich sie erziehen muss und sie sind einfach, in meinen Augen, die besten Tiere. Ich liebe sie einfach und wünsche mir schon so lange einen.

Jetzt wohne ich in einer Wohnung, wo Hunde EIGENTLICH verboten sind. Es ist wirklich schwierig hier in meiner Umgebung normale Wohnungen, die für „normale“ Leute zu bezahlen sind, immer ein Hundeverbot haben. Oder so eine komische Regelung, wie z.B. „Sie können einen Hund haben, sobald aber eine Beschwerde kommt, haben sie 72 Stunden Zeit den Hund abzuschaffen oder sie werden fristlos gekündigt“.

Nun ja, ich habe mich damit abgefunden und dachte mir „Egal, ich werde einfach paar Jahre warten, bis ich eine andere Wohnung habe und dann, wenn es zeitlich passt, hole ich einen.“ - Jetzt haben meine Lebensumstände sich aber so verändert, dass alles passen würde. Zeit, Geld, alles. Außer - Wohnung.

Jetzt kommen wir aber zum Eigentlich. Ich habe drei Nachbarn, die Hunde haben. Zweimal einen kleinen und einmal einen sehr großen Hund. Die einen sind direkt mit Hund eingezogen, die anderen haben ihn sich nachträglich angeschafft. Also würde ich eigentlich auch gerne einen Hund haben, da ich mir denke „ob nun einer mehr oder weniger, das fällt ja nicht auf.“ Ich würde auch keinen großen holen, höchsten Kniehoch. Und mit ihm intensiv trainieren, sowie eine Hundeschule besuchen, etc.

Hatte vielleicht jemand von euch schon einmal einen ähnlichen Vorfall ? Ich möchte nicht kindisch klingen, aber ich finde es etwas unfair. Zumal der eine von meinen Nachbarn ein kleiner Kleffer ist. Und kein Hund davon ist ein Therapiehund. Als ich noch bei meinen Eltern wohnte, hatte ich dort einen Hund und ich vermisse es einfach.

Ich habe schon überlegt den Hund einfach auf meine Eltern laufen zu lassen und zu sagen, dass er nur zu Besuch ist, wenn er bei mir ist. Aber die Idee habe ich wieder verworfen. Sowas ist ziemlich dumm und wenn das rauskommen würde, dann wäre ich wirklich am A. Hat jemand vielleicht eine Idee, welche Argumente ich bringen könnte ?

P.S. - Die Vermieter wohnen nicht im Haus, falls das etwas zur Sache tut.

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Evtl Bleirohre in der Mietwohnung, wie lange warten auf eine Antwort?

Wir haben im Sommer 2018 ein Schreiben der Wohnungsgesellschaft bekommen in dem uns mitgeteilt wird, das es evtl sein kann das wir noch in Bad und Küche Bleileitungen haben. 

"Sehr geehrte Mieter,

hiermit informieren wir Sie darüber, dass sich in Ihrer Wohnung noch Bleileitungen befinden können. Wir werden den Zustand durch die Firma ...... prüfen lassen. Sollten noch Bleileitungen vorhanden sein, werden wir Ihr Badezimmer innerhalb der nächsten Jahre, in Absprache mit Ihnen, sanieren. Im Zuge der Badsanierung werden ebenfalls die Küchenleitungen erneuert. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nicht sofort alle Bäder sanieren können. Eine Badezimmersanierung dauert pro Wohnung circa zwei Wochen. Wir sind dabei die entsprechenden Angebote für die Sanierung einzuholen. Sobald uns alle Angebote vorliegen und die Aufträge vergeben sind, werden wir die Ausführungszeiträume terminieren.

Von einer Gesundheitsgefahr ist in diesem Moment nicht auszugehen. Wir empfehlen Ihnen dennoch das Wasser bis nach der Badezimmersanierung nicht als Trinkwasser zu verwenden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass in Badezimmern die innerhalb der letzten Jahre von uns saniert wurden, keine Bleileitungen mehr vorhanden sind. Sollten Sie sich dennoch unsicher sein, setzten Sie sich gerne mit uns in Verbindung."

Zum einen tranken wir bis dahin immer viel Leitungswasser und zum anderen waren wir zu diesem Zeitpunkt in der Planung einer neuen Küche.

Ich habe dort angerufen (da wir seit gut 10 Jahren hier wohnen und nie etwas saniert wurde) und nachgefragt, da wir keine neue Küche einbauen lassen wollten, und diese dann in kurzer Zeit wieder raus muss, damit saniert wird...

Die Dame meinte das sie zu der Angelegenheit momentan nichts sagen könne, da die kompletten Unterlagen noch in der Chefetage legen würden. Wir sollten die Küche aber erstmal einbauen.

Das haben wir dann auch getan. Wir trinken das Wasser aus der Leitung nicht mehr und schleppen nun Flaschen...

Nun rief mein Mann erneut dort an und wieder konnte die Dame uns nichts sagen...

Wie lange kann eine Antwort dauern....diese Schlepperei der Flaschen ist nervig und ständig das Wasser abkochen nervt auch....

Mietwohnung, Recht, Mietwohnungen
Loch in Decke - wie vorgehen?

Hallo,

ich wohne in einer Mietwohnung. Mein Vermieter ist dabei über uns den Speicher als Wohnraum aufzurüsten. 1. Ist es ziemlich laut. 2. Habe ich jetzt in meinem Bad ein fast 10 cm großes Loch in der decke. Die haben ohne Ankündigung die Decke durchgebohrt von oben. Ich wurde am selben tag angerufen und der Handwerker hat mir mitgeteilt, dass sie da durchgebohrt haben, die wohnung über uns an die Abwasserleitung zu verbinden. Außerdem wurde ich vorgewahnt, dass ein „paar Steinchen und Krümmel“ in meinem Bad liegen. Als ich den Tag nach hause kam, war das ein viel größeres Ausmaß als ich gedacht habe. Der komplette Raum war voll mit staub und überall war Schutt. Sogar echt große Steine. Die sind natürlich auch auf die Toilette gefallen und der Deckel hat jetzt einen kleinen Riss. Wohne in einer WG.. was wäre passiert, wenn jemand genau in dem Moment auf Toilette gesessen hätte…

Hab dann nochmal den Handwerker angerufen und für den nächsten Tag einen Termin vereinbart, bei dem er den ganzen Dreck weggeräumt hat (wobei immer noch alles verstaubt war) und das Loch mit so einer Folie zugeklebt hat. Natürlich hat die Folie sich beim nächsten Duschen gelöst.

Jetzt werden sich die Handwerker nochmal melden, um das Loch wieder richtig zu zuspachteln.

Habe alles mit Fotos dokumentiert. Werde auf jeden Fall einen Beschwerdebrief an meinen Vermieter schreiben. Ist sonst noch was möglich bzw. wie würdet ihr vorgehen?

Mietwohnung, Mietrecht, Modernisierung, Vermieter, Reparatur, Handwerker
Darf der Vermieter meine Balkonpflanzen rasieren?

Ich werde (gottseidank) bald ausziehen.

Ich hatte in der alten Wohnung eine üppige Balkonbepflanzung, die weit herunterhing. Wurde von allen sehr bewundert. Da es noch sommerlich warm ist, habe ich sie immer noch gepflegt.

Mein Vermieter bestand darauf, vorzeitig die Pflanzen abzuschneiden, zumindest die überhängenden Teile. Das hat er heute getan, aber dabei meine Blumenkästen praktisch abrasiert. Pflanzen, die ihm nicht gefallen, hat er einfach ausgerissen und abgehackt, auch wenn sie noch geblüht haben. Es sind nur noch traurige Reste übrig, auch fehlt jetzt Erde in den Kästen.

Er wähnt sich natürlich im Recht. Schließlich hätten die Pflanzen auf seine Terrasse runtergebröselt. (Was er allerdings den ganzen Sommer und die Jahre davor akzeptiert hat).

Nun weiß ich, dass ein ...konservativ-bodenständig-selbstgerechter Schwabe eine andere Vorstellung von Ästhetik hat als ich. Aber kann er einfach so meine Blumen niederreißen, trotzdem ich noch mehrere Wochen hier wohne? Eigentlich ist das doch mein Hausrecht?

Der Mann hat nach meinem Verständnis vorsätzlich etwas zerstört, was mir gehört. Dafür will ich Ersatz in irgendeiner Form.

Fragt sich, was kann ich jetzt tun / verrechnen? Gibt es ein Gesetz, das ihn zu Schadensersatz verpflichtet? Und wo finde ich das?

Die letzte Miete ist leider schon gezahlt. Nebenkostenabrechnung gibt es keine mangels geeigneter Messeinrichtungen. (Hat den Vermieter immer gewurmt).

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Blumenkasten
Mietkautionskonto als Mieter anlegen? (auch bei 2 Mietern für die selbe Wohnung)?

Hallo, ich ziehe bald in eine 2-er WG. Die Kaution wurde von den Personen A und B als Kautionssparbuch, auf den Namen von Person A hinterlegt. Person A zieht nun aus und ich ein. Der Vermieter will, dass Person B und ich die Kaution wieder auf einem Kautionssparbuch hinterlegen. Person B meinte, ich sollte mich darum kümmern. Ein Vertrag wurde aufgrund von angeblichen Zeitmangel bei Person A noch nicht gemacht, da diese laut Vermieter vorher noch etwas unterschreiben muss.

Ehrlich gesagt weigere ich mich, auch nur irgendetwas ohne gültigem Vertrag zu überweisen oder irgendwo anzulegen, wo ich dann selbst vielleicht nicht mehr darauf zugreifen kann. Für mich ist das viel Geld und im Falle der Kaution müsste ich erst an die Hälfte des Betrags, der von Person B gezahlt werden muss, drankommen.

Wenn ich nun endlich unterschreiben kann, muss es aber schnell gehen. Nach meiner Arbeitszeit habe ich noch genau 15 Minuten Zeit, um zur Bank zu gehen und sie hat auch nur an einem Tag in der Woche so lange offen. Eigentlich will ich mit diesem ganzen Zeug auch gar keinen Aufwand haben. Person B sagt aber, sie hätte auch keine Zeit, um zur Bank zu gehen.

Ist es denn so unklug, die Kaution direkt an den Vermieter zu überweisen? Der Verwendungszweck "Mietkaution" und eventuell noch die Adresse ist doch auch schon ein Nachweis, oder? Mich überfordert dieses ganze "das musst du dort hin zahlen, das hier hin, ach da musst du die Hälfte von B holen" total. Ein bisschen habe ich auch Angst über den Tisch gezogen zu werden. Aber wenn sich die Unterzeichnung des Vertrags weiter verzögert, bin ich wohl schon bei der bzw. Den 1. Zahlungen im Verzug. Auch habe ich Angst vor Gebühren für Konten die ich wegen der Wohnung anlegen soll. Wie lief das bei eurer WG? Wenn ich das alles übernehme, bin ich wirklich der Dumme?

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Zwei Wohnungen zusagen- wie ist das rechtlich gesehen?

Hallo liebe Community,

mein Freund und ich waren am Montag für Wohnungsbesichtigungen in einer Stadt und haben, als wir eine Wohnung gefunden haben, die uns einigermaßen zusagte, dem Mieter Bescheid gegeben, dass wir der Vermieterin eine E-Mail schreiben werden, dass wir die Wohnung gerne nehmen würden. Dies haben wir direkt nach der Besichtigung getan. Zwei Stunden später haben wir jedoch noch eine Wohnung gesehen, die uns besser gefiel. Dieser haben wir gleich zugesagt, da wir dachten, wir könnten der ersten Wohnung ja einfach wieder absagen, da wir bis jetzt nur eine E-Mail an die Vermieterin geschrieben haben. Nun ist es aber so, dass sich die Unterzeichnung des Mietvertrags bei der gewünschten Wohnung als recht kompliziert herausstellt (Der Vermieter fordert Schufa-Auskünfte von uns und von unseren beiden Bürgen, die wir erst bestellen mussten. Sie werden per Post wohl erst in den nächsten Wochen ankommen). Gleichzeitig hat mir die Vermieterin von der ersten Wohnung geschrieben, dass sie die Schufa-Auskünfte für 12€ für uns einholen könnten, was die Unterzeichnung des Mietvertrags natürlich beschleunigen würde, da wir nicht noch mehrere Wochen auf die Schufa-Auskünfte warten müssen. Nun meine Frage: Könnten wir der Vermieterin von der ersten Wohnung einfach zusagen und dem Mieter der zweiten Wohnung, dem wir beim Besichtigungstermin eine Zusage erteilt haben, absagen? Er hat gesagt, dass er alle weiteren Besichtigungstermine absagt, daher erscheint es mir zusätzlich unfair, ihm jetzt abzusagen.

Schonmal im Voraus danke für Euren Rat.

LG

Wohnung, Mietwohnung, Recht
Fragen zu Schönheitsreperaturen Vermieter - Mieter?

Hallo meine Besten,

wir haben es ja alle medial mitbekommen. 1.) Zieht ein Mieter in eine unrenovierte Wohnung so muss er sie beim Auszug nicht streichen. 2.) Trifft neuer Mieter mit dem Vormieter die Vereinbarung um beispielsweise teuer Möbel etwas günstiger zu bekommen, die Renovierung zu übernehmen, so ist der neue Mieter beim Auszug auch frei von der Renovierungspflicht.

Alles klar verstanden. Aber wie sieht es bei folgenden Punkten aus???

1.) Mieter zieht in eine unrenovierte Wohnung mit normaler weißer sauberer Raufasertapete. Sein Kind bemalt und beschmiert die Wände wenn auch nur minimal. So kann er doch das nicht dem Vermieter zurückübergeben und mit dem Argument kommen "ich bin eine unrenovierte Wohnung eingezogen"". Fakt ist die Wände wurden beschmiert und vorher waren sie sauber. Das muss doch vom Mieter beim Auszug wieder gestrichen werden oder nicht??

2.) Wie sieht es bei Dübellöcher aus?

3.) Was ist wenn er einige Zimmer pink und lila gestrichen hat, so das einem die Augen schon fast schmerzen. Wie ist es wenn andere Zimmer angenehme Pastellfarben haben? Unter welcher Voraussetzung kann ich den Mieter zum Neuanstrich verpflichten?

4.) Was ist wenn er Rolläden, Türenrahmen und Holzhandläufe teils beschdäigt und teils zerkratzt hat?

5.) Was ist wenn einige Wände Risse aufeinmal haben die vorher aber nicht da waren?? Kann er hier sagen ""joar das nicht mein Problem. Es ist ein altes Haus und das arbeitet. Das ist einfach so passiert??""

Ps. habe beim Einzug mit dem Mieter ein Überabeprotokol gemacht

Würde jedem hier für ein paar Antworten und Meinungen danken

Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Mietvertrag, Mietverhältnis, Vermieterrecht, BGH Urteil
Anbringung eines Hangboards?

Hallo zusammen,

seit mehreren Tagen zerbreche ich mir nun den Kopf, wie ich ein Hangboard (Beastmaker 1000) über den Türrahmen in einer Mietwohnung befestigt bekomme.

Ich habe bereits nach einer Variante gesucht die ohne Bohren in den Türrahmen gehangen werden kann. Es gibt solche Vorrichtungen, leider nicht passend für den Türrahmen. In den Türrahmen selbst darf nicht gebohrt werden. Die Wand über der Tür ist aus Stein und bricht mir selbst beim vorsichtigen Bohren jedes mal ein Stück weg. Ich hatte 6 Löcher gebohrt, Schrauben waren mitgeliefert, Dübel habe ich Fischer Universaldübel genommen und das Hangboard befestigt - es schien alles bombenfest zu sitzen. Kurz, mit einem Bein noch auf dem Boden, dran gehangen und schon rutschte das Ganze, mit leisem Knirschen, nach und nach runter. Wenn ich mich mit den kompletten 85kg dran gehangen hätte, wäre ich wahrscheinlich samt dem Hangboard auf dem Boden gelandet, mit riesigen Ausbrüchen in der Wand.

Ich bin jetzt soweit, dass ich mit 4 Gewindestangen komplett durch die Wand will, mit Unterlegscheibe und Mutter auf beiden Seiten. Das Hangboard soll nochmal auf einem Holzbrett aufgeschraubt werden, welches dann per Gewindestange halten soll.

Meine Frage, welchen Durchmesser wählt man bei Gewindestangen normalerweise? 4 x M5 scheint mir nicht besonders sicher (die Stangen werden, egal welchen Durchmesser, auf 35cm gekürzt - da die Wand 29cm dick ist). Ich habe Angst, das sich diese verbiegen und ich die Löcher umsonst durch die Wand gebohrt habe. Ich habe aber auch ein wenig Respekt davor, gleich 4 x M14 zu nehmen. Schließlich muss alles nach einem Auszug wieder fachmännich verschlossen werden.

Habt ihr Tipps, welche Gewindestange für 85kg Zugkraft ausgelegt sind? Das Ganze x 4 (eventuell reicht hier auch schon 4 x M8, da sich das Gewicht verteilt). Gibt es vielleicht auch andere Varianten, ohne das ich 4 x komplett durch die Wand bohren muss. Ich wäre für jeden Tipp dankbar!

heimwerken, Mietwohnung, bohren

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