Rechtsfrage: Parzellenverkauf ungültig - Käufer hat schon umgebaut, muss dies erstattet werden?

Hallo alle zusammen,

ich habe eine etwas knifflige Rechtsfrage. Meine Schwiegermutter hat ihre Parzelle an einen Bekannten verkauft, und zwar ziemlich unter Wert. Sie selbst hatte die Parzelle für 7000€ erstanden und anschließend ein riesiges Klettergerüst aufgestellt, Beete gepflanzt und das Dach vom Häuschen komplett erneuert.
Da ihr Mann verstorben ist, wollte sie sich davon trennen - der Bekannte hat ihre Lage ausgenutzt und hat ihr 3000€ für die Parzelle geboten, viel zu wenig, aber sie wollte das Ganze schnell hinter sich bringen. Sie haben handschriftlich einen Vertrag gemacht.
Jetzt, nach einem Jahr, stellt sich jedoch heraus, dass der Vertrag ungültig ist, da der Parzellenverein nicht involviert war und der Verkauf über eben diesen laufen muss.
Nun haben wir uns überlegt, dass wir die Parzelle dann doch lieber behalten möchten. Der Bekannte besteht aber nun darauf, dass wir ihm nicht nur die von ihm gezahlten 3000€ erstatten, sondern auch noch das, was er in dem letzten Jahr in die Parzelle investiert hat.
Da er die Parzelle viel zu günstig bekommen hat, sehen wir das aber gar nicht ein und da es rechtlich gesehen weiterhin die Parzelle meiner Schwiegermutter ist, wäre es für uns nun interessant zu wissen, wie die Rechtslage aussieht.

Also: Er hat die Parzelle viel zu günstig gekauft (3000€), sie ist aber bestimmt 7000€ wert. Er hat in die Parzelle investiert (neue Möbel, Wände gestrichen, Rasen gelegt) aber der Verkauf war ungültig, sodass sie noch unsere ist. Wir überweisen ihm die 3000€ zurück - sind wir nun verpflichtet, ihn für seine Investitionen zu entschädigen?

Vielen Dank

Recht, Anwalt, Immobilien, Rechtslage, Verkauf
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