Undichte Gasleitung, wer zahlt das Gas?
Hallo,
ich bin vor einem Jahr in eine frisch renovierte Wohnung gezogen.
Nach ca 9 Monaten kam heraus, das die Gasleitung undicht ist (1,2l / Std.).
Nun wurde die Leitung repariert und alles ist wieder dicht. Nur die Gasrechnung ist extrem hoch.
Wer kommt für das an der leckage ausgeströmte Gas auf?
Dankeschön für eure Mühen im voraus
Gruß Jo
6 Antworten
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Mal ganz von vornherein:
Jeder ist für die Sicherheit in einer Wohnung verantwortlich.
Sowohl Mieter als der auch Vermieter.
Deine Aussage ist unglaubwürdig:
1,2 Liter pro Stunde? Ohne etwas nach Monaten etwas gemerkt zu haben?
Sorry, irgendwas stimmt da nicht.
Ich spreche als Mieter als auch als Vermieter.
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Nun ja das war die Aussage vom Handwerker welcher die Gasleitung durchgemessen ( abgedrückt) hat.
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Wie kann man das erst so spät bemerken? Gas riecht doch dank Geruchsmittel.
Das Gas trat hinterm Zähler aus, daher im Verbrauch mit gemessen. Verbrauch ist also angefallen und muss bezahlt werden. Wenn es Dein Versorgungsvertrag ist, bist Du Ansprechpartner zum Ausgleich.
Du kannst natürlich die nachweisbaren höheren Kosten Deinem Vermieter in Rechnung stellen und von ihm fordern.
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gute frage, argumentiere aus dem bauch heraus. kann sein das die mit deinem vermieter verhandeln. entweder er ist dafür verantwortlich weil die nicht intakt sind, oder die nehmen das als "Unfall" hin. Die wartung muss ja eigentlich immer stattfinden, fehler passieren oft. Stadtwerke verhandeln sicher seriös. geh am besten heute noch dahin.
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Na ich denke nicht, das du dafür aufkommen musst, oder hast du die leitung mutwillig beschädigt. wohl kaum. Die Wartung muss gewährleistet werden.
Dann hat vielleicht der Gasmann gepfuscht. Das soll der vermieter klären.
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Der Verbrauch ist entstanden! Der Vertragspartner vom Energielieferant zahlt! Ob er sich das Geld beim Vermieter zurückholt steht auf einem anderen Blatt.
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Ja ist das gleiche. Ich denke nicht, das er zahlen muss wenn Die sanitären anlagen kaputt sind, er ist doch dafür nicht verantwortlich
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Die Rechnung für den Verbrauch bekommt aber der Vertragspartner direkt. Er ist als Vertragspartner für den Ausgleich der Förderung verantwortlich.
Wenn z. B. Sanitäranlagen defekt sind, bekommt meist der Vermieter die Rechnung und verteilt die Wasserkosten. Aber auch da kann er erstmal die Kosten auf den Mieter legen und der muss sich wehren.
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Was für n unfug hier! man man man . ich sagte ER MUSS NIX ZAHLEN und es sind nur 8 euro irgendwas. alberne diskussion, ist ja nicht die Gasleitung nach russland.
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Was Du findest egal . .. was Du entscheidest auch ...entscheiden wird der Lieferant oder Netzbetreiber.
Lt. geltendem Recht muss er zahlen. Berufserfahrung
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Wenn riesige Gasmengen ausgeströmt wären, wäre von deiner Wohnung vermutlich nichts mehr übrig.
Zudem sind dem Erdgas üblicherweise Geruchsstoffe beigemischt, dass man geringste Mengen, die austreten, sofort bemerkt. Das kann ich dir aus eigener Erfahrung berichten.
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Deswegen habe ich die Menge mit hin geschrieben. 1,2L ist nicht zu merken.
Und rein rechtlich muss bis zu 1L / Std noch nicht mal was gemacht werden
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Nachgerechnet: 2l/Stunde.
48l/Tag.
9 Monate: überschlägig 270 Tage
12960l Gas nach deinen Angaben.
Kubikmeter Gas liegt laut Google bei 0,64 Euro.
Kosten von 8,30 Euro sind entstanden durch das Leck.
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Könnte stimmen .... wie haben nicht so hohe Gaspreise.
ABER normalerweise rechnet man Verbrauch um und nicht Preis.
Den Stadtwerken ist das egal. Der Verbrauch ist entstanden und muss gezahlt werden.