Guten Tag,

wir diskutieren gerade folgenden Sachverhalt:

Aufgrund 2er ausstehender Mieten hat der Vermieter einen Anwalt eingeschaltet, der ein Schreiben zwecks Mietzahlung an den Mieter geschickt hat. Die beiden Mieten wurden danach beglichen.

Nun möchte der Vermieter vom Mieter das Geld für seine Anwaltskosten einfordern und behält solange die Mietkaution ein, bis diese beglichen ist und droht sonst die Mietkaution um den Betrag zu kürzen. (Mietverhältnis wurde mittlerweile gekündigt und es kam zum Auszug)

Ist das rechtens, die Mietkaution dafür Zweckzuentfremden?

Er möchte ebenso ein paar Löcher zuspachteln, die er als Mängel deklariert und dafür viel Geld von der Kaution einbehalten. Ist dies rechtens, oder muss er dafür eine Rechnung eines Unternehmens vorweisen?

Vielen Dank für eure Antworten, wir sind grade eifrig am diskutieren und benötigen Rat :)