(Ex) Freundin will Bedenkzeit?

Hallo,
ich hoffe mir kann jemand mit gutem Rat behilflich sein.
Ich habe aus einer Trotz Reaktion, voreilig mit meiner Freundin Schluss gemacht.
Sie hat wohl noch nicht mit ihrer alten Beziehung abgeschlossen in der sie betrogen wurde und hat wohl deswegen mit Minderwertigskeits komplexen zu kämpfen.
Jedenfalls an dem einen Tag hatte ich so brutal krassen Stress, arbeitstechnischer und privater Natur, hinzu kommt Prüfungsstress an der Uni. Sie schreib mir, dass sie mich an dem einen Abend nicht sehen will, weil es ihr schlecht geht, da sie immer noch an den Komplexen wegen ihrem Ex zu nagen hatte.
Weil ich dieses Thema Leid war und der Stress Level sehr hoch zu dem Zeitpunkt, hab ich aus einer Trotz Reaktion die Beziehung beendet.
Am nächsten tag, habe ich das Rückgängig gemacht und ihr versucht zu erklären, was los war.
Jedenfalls, jetzt will sie Bedenkzeit und darüber nachdenken. Sie sagte auch, dass sie Gefühle für mich hat.
Gerade sind Prüfungen, die Konzentration ist deswegen komplett futsch und das Semester kann ich wahrscheinlich komplett wiederholen.
Jedenfalls leide ich gerade unter der Trennung bzw. diese Auszeit die sie zum Bedenken braucht.
Ich habe sie dann nach zwei tagen kontaktiert und sie meinte, ich würde alles noch schlimmer machen, wenn ich ihr die Zeit nicht gebe.
Ich bin gerade komplett neben mir und weiß gerade gar nicht was los ist. Sie weiß, dass ich deswegen meine Prüfungen komplett verhauen werde, das scheint sie nicht zu interessieren. Ich liebe diese Frau und will sie zurück.
Jedoch weiß ich nicht was ich jetzt von dieser Bedenkzeit halten soll!
Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.

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Notfrist von 2 Wochen beim Familiengericht versäumt wegen Urlaub, was nun?

Hallo, ich hoffe mir kann jemand behilflich sein bei einer momentan kniffligen Situation.

Mitte August 2016 bekam ich einen Beschluss vom Familiengericht zugeschickt, dort ist aufgeführt, das ich binnen 4 Wochen Zeit habe Beschwerde einzulegen beim OLG.

Mitte September kam ich dann aus meinem Urlaub zurück und fand dann erst den Brief mit dem Beschluss vor. Ich reichte wie in der Belehrung aufgeführten 4 Wochen Frist, die Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Ich wusste das die 4 Wochen Frist falsch ist und es tatsächlich nur 2 Wochen sind.

Bei meiner Beschwerde beim Oberlandesgericht erwähnte ich, das ich im Urlaub war und deswegen die Frist nicht einhalten konnte,

Das Verfahren lief jetzt knapp 8 Monate und so wie das Verfahren lief, muss meine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter meines Kindes, wegen fernbleiben der Umgänge ein hohes Ordnungsgeld zahlen.

Heute dann bekam ich Post vom OLG mit diesem Vermerk: ,,Der Senat weist darauf hin, dass ihre Beschwerde verspätet ist. Die in dem Beschluss aufgeführte Rechtsbelehrung ist zwar fehlerhaft, dies ändert jedoch nicht die gesetzliche zwingend vorgegebene Voraussetzung einer Beschwerde ab."

,,Nach jetzigem Stand muss ihre Beschwerde daher als unzulässig verworfen werden".

Und die Kosten des Verfahrens habe ich zu tragen!

Das ist doch ein Witz!?

Gibt es da irgendwelche rechtliche Grundlagen, womit das OLG damit nicht durchkommt und das Verfahren zulässig bleibt?

Ich war damals im Urlaub und konnte nicht antworten und zudem war die Belehrung fehlerhaft, wie das OLG es selbst zugibt.

Auch hätte des OLG mich gleich im September nach einreichen meiner Beschwerde darauf hinweisen können. Anstatt das ganze so zu verschleppen, damit ich am ende sogar hohe Anwaltskosten von der Gegenseite tragen muss.

Also gibt es irgendwelche Möglichkeiten für mich.?

Danke schon mal im voraus.

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Sachverständigengutachten gefälscht zwecks Kindeswohl?

Ich hoffe mir kann jemand Rat geben oder behilflich sein bei meiner Frage,

Ich habe ein kleines Kind, 4 Jahre mittlerweile.

Es ist angesehen gewesen, das ich alle zwei Wochen Umänge in Begleiteter Form in einer Sozialen Eirnichtung zusammen mit Therapeuten habe.

Diese bestätigten dem Familiengericht das der Umgang vorbildlich abläuft und mein Kind sich Prima an mich anpasst und auch umgekehrt. Alles würde sehr Vorbildlich laufen. Sie sagten auch aus, das min Kind sich immer freut mich zu sehen etc.

Jetzt hat meine Ehemalige Lebensgefährtin heute einen Antrag auf Absetzung des Umgangs beim zuständigen Familiengericht gestellt.

Und kommt mit psychologischen Gutachten von ihr selbst, das es für sie nicht möglich ist den Umgang durchzuführen. Wobei sie gar nicht dabei ist und wir uns auch nicht begegnen.

Zudem hat sie ein Gutachten m´von meinem Kind vorgelegt was zeigen soll, das mein Kind unter dn Umgängen leidet.

Ich verstehe die Welt nicht mehr!

Die Therapeuten die den Umgang durchführen das alles Gut ist und der Gutachter den sie selbst in Auftrag gegeben hat, sagt das Gegenteil.

Ich habe gerade wirklich Angst mein Kind nie wieder zu sehen.

Das kann doch nicht ernsthaft durchgehen vor Gericht? Ich hoffe jemand spricht hier aus Erfahrung und kann Tipps geben tec.

Danke

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Polizisten verklagen, aber wie?

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand behilflich sein bei meiner Frage.

Ein Polizist hatte den Auftrag von der Staatsanwaltschaft Zeugen, für eine Straftat zu suchen.

Vor Gericht stellte sich dann heraus, das der Polizist mit absicht Fake Zeugen oder auch ,,Geschädigte" besorgt hat, damit die Klage gegen mich erfolg haben würde. Kurz gesagt: Die richtigen Zeugen bzw. Geschädigten, die ich mittlerweile Ausfindig machen konnte, verzichteten auf einen Strafantrag gegen mich bei ihrer Vernehmung durch den Polizisten. Ohne Strafantrag konnte die Staatsanwaltschaft keinen Strafbefehl gegen mich setzen. Also hat sich der Polizist Fake Zeugen bzw. Geschädigte geholt die Strafanträge gegen mich stellten.

Wie gesagt, ich war vor Gericht konnte Beweisen, das die Zeugen bzw. Geschädigten Fake sind und der Polizist sie sich bewusst ausgesucht hatte. Ich bekam dann natürlich meinen Freispruch vor Gericht.

Ich stellte Strafantrag gegen den Polizisten, die Sache liegt schon seit einem Jahr bei der Staatsanwaltschaft und nichts passiert. Ich habe Eidesstattliche Erklärungen, der tatsächlichen Geschädigten, die in ihrem Schreiben versichern, das der Polizist sie bedroht hatte, damit sie Strafantrag gegen mich stellen. Sie verzichteten jedoch darauf, weil ihnen die Sache vollkommen egal war.

Ich will nun den Polizisten auf Schadenersatz verklagen. Wie gesagt die richtigen Zeugen habe ich gefunden und mir liegen Eidesstattliche Erklärungen vor.

Wie verklagt man einen Polizisten? Mss ich dazu die Landesregierung bzw. dessen Justizministerium verklagen, seine Polizeidienststelle oder ihn Persönlich direkt????

Danke schonmal im vorraus für hilfreiche Antworten.

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