Guten Tag,

morgen sollen in dem Mehrfamilienhaus, wo wir zur Miete wohnen, durch eine ortsansässige Firma die Heizkörper und Rauchmelder geprüft werden.

Der Zeitraum hierfür ist 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Innerhalb dieser Zeit gibt die Firma an, dass die Wohnung für sie durchgängig zugänglich sein muss. Der Hausmeister ist im Urlaub und auf dem Schreiben ist vermerkt, dass man bei Abwesenheit den Schlüssel einem Nachbarn übergeben soll (ca. 30 Wohnungen im Haus, sehr unpersönliche Nachbarschaftsverhältnisse) da man ansonsten für den Mehraufwand eines Ersatztermines aufkommen muss.

Der Zeitraum entspricht leider auch den gängigen Arbeitszeiten und es werden sich zwangsweise fremde Personen in der Wohnung aufhalten, während die meisten Leute nicht einmal anwesend sein können - sofern nicht extra Urlaub genommen wird.

Zwar habe ich inzwischen eine Lösung gefunden, dennoch interessiert es mich, ob diese Anforderungen rechtens sind. Dürfte dieses Unternehmen wirklich eine Zahlung verlangen, weil man nicht am vorgegebenen Tag (ohne Ausweichtermin), unter der Woche, zu gängigen Arbeitszeiten, über einen Zeitraum von 8 Stunden anwesend ist oder fremden Personen seinen Schlüssel zu der Privatwohnung aushändigen möchte?