Hallo zusammen, der Vertrag unseres Hausverwalters für ein Objekt mit ca. 30 Wohnungen, die zum größten Teil vermietet sind und zum kleineren Teil von den ET´s selbst bewohnt werden, läuft gegen Ende des Jahres 2014 aus. Bei der nächsten ETV möchte der WEG-Verwalter gern einen Nachfolger wählen lassen, der dann ab 01.01.2015 das Amt übernimmt. Das ist so weit wahrscheinlich vernünftig. Der jetzige Verwalter hat m.E. die Gemeinschaft über Jahre belogen und betrogen; u.a. hat er die Rücklagen der Gemeinschaft lange Jahre auf seinem Privatkonto laufen lassen und stand zeitweilig vor einer Privatinsolvenz. Dieser Vorfall wäre alleine schon ein Grund gewesen ihm ausserordentlich zu kündigen. Jetzt hat er durchblicken lassen, dass er bereits selbst einen potentiellen Nachfolger gefunden hat. Da die Eigentümer meist weit weg vom Objekt wohnen und so gut wie kaum einer zur ETV kommt wird der Verwalter wie jedes Jahr sich Vollmachten geben lassen und ich befürchte nun dass er sich Kraft seiner Vollmachten seinen eigenen Nachfolger wählt. Mir liegen inzwischen selbst verschiedene Angebote von Verwaltern vor, die an dem Objekt Interesse haben und denen ich alle zutraue, dass sie es besser als der jetzige Verwalter machen. Ich habe aber Angst, dass der Verwalter bei der ETV mit seinen Vollmachten seinen Kandidaten "durchdrückt". Ich habe ferner gehört dass WEG-Verwaltungen buchstäblich verkauft werden und ihm würde ich das jederzeit zutrauen. Frage: Ist es zulässig dass der jetzige Verwalter bei der ETV mittels Vollmachten seinen eigenen Nachfolger bestimmt? Danke für eure Hinweise.