Was kann man tun, wenn der Vermieter, der mit in der Wohnung wohnt (Stichwort: Hauptmieter, Untermietvertrag, WG) unbefugt in das Zimmer des Mieters eindringt? Die Tür war geschlossen, aber nicht abgeschlossen und der Mieter erteilte keine Erlaubnis das Zimmer zu betreten.
Wenn der Vermieter außerhalb wohnen würde, wäre es ganz klar Hausfriedensbruch. Doch wie ist das bei einem Untermietvertrag? Und wie kann man auf so etwas reagieren? Wäre es eventuell möglich, das Schloss des Zimmers austauschen zu lassen und die Kosten hierfür von der nächsten Miete abzuziehen?