Hallo, unser Vermieter hat unsere Wohnung betreten mit Kaufinteressenten und einer Maklerin. Wir waren 4 Tage nicht erreichbar da wir ausgezogen sind und der Telefonanschluss noch nicht richtig funktionierte. Den Vermieter riefen wir Sa. Abend zurück welcher dann meinte was uns eigentlich einfällt, wir würden Ihn am verkauf hintern und er hat sich Zutritt zur Wohnung verschaffen was er dürfte. Es wäre Ihm sonst ein Schaden entstanden welchen er bei uns geltend macht. So! Darf er sich Zutritt zur Wohnung verschaffen? Hätten wir erreichbar sein müssen? Danke