Hallo, laut Gesetz muss ja die Miete des Monats bis zum 3. Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters sein. nun haben wir dem Vermieter eine Einzugsermächtigung gegeben.
Die Abbuchung erfolgt recht unterschiedlich mal am ersten, mal am 2., mal am 3. Werktag, manchmal auch noch später.

Diesmal hat er am 1.Werktag abgebucht, Konto war nicht gedeckt, Bank hat am 2.Werktag früh zurückgebucht, am 2.Werktag mittags war das Konto gedeckt. Dann erfolgte Mitteilung der Bank über Rücklastschrift, haben wir am 5. erhalten und wir haben sofort (5.Werktag) überwiesen.
Jetzt will derVvermieter von uns Verzugs- und Mahngebühren. wäre ja i.o. wenn wir verschuldet zu spät gezahlt hätten. Der Vermieter hat aber m.e. zu früh abgebucht, hätte er am 3.Werktag abgebucht, wäre alles i.o. gewesen und wir wären nicht in Verzug gekommen.
Wwas soll ich nun machen? Zahlen oder streiten? Hat der Vermieter eigentlich das Recht am 1.Werktag Miete einzuziehen, obwohl im Vertrag nichts dazu vereinbahrt ist? gruß und danke