Der Vermieter unserer Büroräume hat ein ausnahmsloses Fahrradverbot für das ganze Haus (mehrere Büromietparteien) erlassen. Sprich, sowohl das Abstellen der Räder im Hausflur als auch in den Büroräumen soll damit verhindert werden.

Es steht außerhalb ein einfacher Fahrradständer zur Verfügung, der genutzt werden soll.

Ist das rechtens? Darf der Vermieter die Mitnahme der Räder in das vermietete Büro verbieten?

Zusatzinfos: Der Ständer ist nur ein klassischer Fahrradständer, an dem nur die Vorderräder befestigt werden können. Teure Rennräder, bzw bessere Stadträder sind dort nicht wirklich sicher abschließbar. Außerdem ist der Standort Magdeburg, Platz 4 der dt. Fahrraddiebstahlstatistik.

Nach meiner Information zählt ein Fahrrad zum Hausrat und eine Mitnahme kann, zumindestens bei Wohungen, in die "eigenen" 4 Wände nicht verboten werden.