Hallo, nehme wir einmal an, dass im Mietvertag die Nutzung der Nebengebäude duch den Vermieter vereinbart wurde, könnte das bedeuten, dass nicht nur er, sondern auch andere Personen Zugang zu diesen haben und sie nutzen? Und falls diese Nebengebäude über die gleiuchen Zugangswege wie die Mietsache zu erreichen sind, wäre dann die Nutzung des Zugangs bereits Nutzung und müsste geduldet werden?

Dank für ein paar Kommentare