Sachlage:

Am 04.04.2012 wurde die Mietwohnung in einem Mehrfamilenhaus durch einen Wasserschaden unbewohnbar. Dies wurde auch von einem Mitarbeiter der Hausverwaltung in Augenschein genommen und schriftlich bestätigt.

Meine Eltern zahlten bis einschließlich 04.04.2012 anteilig die Miete (inkl. anteiliger Vorauszahlungen).

Das Mietverhältnis wurde zum 31.07.2012 fristgerecht gekündigt.

Bis dahin also keinerlei Probleme.

Im Dezember 2013 erhielten meine Eltern fristgerecht die BEKO/HEKO-Abrechnung 2012 vom ehemaligen Vermieter übersandt. Grundsätzlich erstmal nicht zu beanstanden. Jedoch wurde bei der tageweisen Abrechnung (Nutzungsdauer) bis zum 31.07.2012 gerechnet.

Wie Eingangs beschrieben, war die Wohnung ab dem 04.04.2012 unbewohnbar. Es wurde ab dem 05.04.2012 keine Miete und keinerlei Vorauszahlung geleistet.

Ich persönlich bin der Auffassung, dass bei der tageweisen Berechnung (tatsächliche Nutzungsdauer) der BEKO/HEKO 2012 die Tage bis einschließlich 04.04.2012 zu berücksichtigen sind und nicht wie vom Vermieter bis zum 31.07.2012.

Meine Frage ergibt sich aus der Beschreibung = "wer hat recht?"

Der Vermieter oder ich? Wäre klasse, wenn ich nachlesbare Antworten erhalten täte.

Vielen Dank vorab an alle die meine Frage lesen und zur Rechtssicherheit meinerseits beitragen

niu12157