Wäschespinne ist Bestandteil des Mietvertrages. Formulierung: -folgende gemeinschaftliche Einrichtungen, Räume und Flächen ausserhalb der Wohnung können vom Mieter mitbenutzt werden: Garten, Wäschespinne, Waschmaschinenraum. Nachdem der Verwalter die Kosten der Wäschespinne den Mietern erstatten müsste, hat er die einfach mitgenommen. Nach meiner Forderung die wieder zu montieren (Frist 2 Wochen) hat er geantwortet: - die ist kaputt, neue kommt nicht. Hat er Recht? Was kann man tuhn? Herzlichen Dank im Voraus.