Hallo, ein Bekannter von mir ist vor 3 Wochen in seiner Mitwohnung, er wohnte allein, verstorben. Der Sohn des Bekannten lebt von Harz IV er hat das Erbe seines Vaters angenommen.Er will nun die Wohnung seines verstorbenen Vaters kündigen, da er selber im gleichen Haus eine mietwohnung bewohnt. Jetzt verlagt der Hausbesitzer 3 Monatsmieten oder die wertvolle Einbauküche von 25000€. Jetzt die Frage: Kann ein Vermieter bei einem Verstorbenen Mieter noch 3 Monatsmieten verlangen.