Wer zahlt? Kostenübernahme defektes Waschbecken in Mietwohnung

Hallo,

ich habe in meiner ehemaligen Mietwohnung einen kleinen Riss am Waschbecken (keine Einschränkung der Funktionalität) verursacht, welchen ich meinem (Ex-)Vermieter und meiner Versicherung gemeldet habe. Mein Vermieter hat mir daraufhin mitgeteilt, dass er auch eine neue Armatur bezahlt haben möchte, da diese "für gewöhnlich" beim Austausch des Beckens kaputt geht.

Meine Versicherung hat mir dem entgegensprechend mitgeteilt, dass dies alles andere als üblich wäre und sie die Armatur daher nicht bezahlen werden.

Nun hat mein Vermieter eine Rechnung MIT neuer Armatur bei meiner Versicherung eingereicht und mich gefragt, ob ich ihm den Differenzbetrag von knapp 180,00 Euro überweisen oder nochmal mit meiner Versicherung sprechen möchte.

Ich sehe es aber nicht ein, überhaupt irgendetwas für die Armatur zu zahlen, weil ich diese ja nicht beschädigt habe. Zumal diese Armatur schon mehrere Jahre alt war und definitiv nicht mehr einem Wert von knapp 180,00 Euro entprochen hat. Das Problem ist weiterhin, dass der Vermieter mir meine Kaution vorenthält, solange diese Geschichte nicht abgeschlossen ist.

Meine Frage(n) sind nun: Wer ist für die Übernahme der Kosten der Armatur zuständig? Wie verhalte ich mich am Besten, damit ich meine Kaution schnellstmöglich von ihm bekomme?

Vielen Dank für einen guten Rat!

Waschbecken, Mietrecht, Kaution, defekt, Haftpflichtversicherung, Kostenübernahme
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