Mietvertrag KFZ-Stellplatz dubiose Klauseln zulässig? Verstoß gegen Datenschutz?

Als Mieter einer Wohnung habe ich die Möglichkeit ebenfalls einen Garagenstellplatz für mein Auto anzumieten.

Folgende Klauseln finde ich fragwürdig:

1. Klausel: "Das Mietverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende von beiden Parteien gekündigt werden...."

Frage: Wenn zum Quartalsanfang gekündigt wird, dann habe ich den Stellplatz noch 6 Monate an der Backe, richtig??? Ist das zulässig???

2. Klausel: Der Vermieter vermietet an den Mieter den Tiefgaragenstellplatz Nr. XX für das Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für die Entwendung, Brand oder Beschädigungen der untergestellten Fahrzeuge....

Frage: Darf der Vermieter die Haftung ausschließen? Muss der Vermieter nicht die Garage versichern?

3. Klausel: Der Mieter ist verpflichtet, sein Kraftfahrzeug während der Dauer des Mietverhältnisses polizeilich anzumelden und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Vermieterin ist berechtigt, von dem Mieter einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu fordern......Sobald sich das Kennzeichen oder die Automarke ändert, ist der Mieter verpflichtet, dies der Vermieterin unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Frage: Also diese Klause finde ich heftig! Einerseit entbindet sich der Vermieter von der Haftung, andererseits will er alles über mein Auto wissen! Darf der Vermieter das??? Ah so, hätte ich ganz vergessen. Die Vermieterin möchte noch eine Kopie des Fahrzeugscheins haben. Ich meine, wäre die Garage versichert, würde ich es verstehen, aber wenn der Vermieter für nichts haften will, wozu braucht sie die ganzen Informationen/Unterlagen? Hat das überhaupt Einklang mit dem Datenschutzgesetzt??

Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort!

Gruß

Datenschutz, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Haftung, Mieterschutz
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