Hallo,
habe mal eine Frage. Und zwar: Meine beste Freundin hat Mietschulden und hat Ihre fristlose Kündigung erhalten. Sie sollte bis zum 16. die Wohnung geräumt haben, was sie aber nur teilweise geschafft hat. Dienstags hatte sie Ihrem Vermieter noch mitgeteilt, dass sie es bis zu dem Tag nicht schafft alles rauszuhaben und er meinte es wär kein Problem. Nun wollte sie am Samstag in die Wohnung, die restlichen Möbel etc. rausholen, aber das Schloss wurde ausgetauscht. Ich war jetzt mit Ihr heut morgen auf der Polizei, da der Vermieter den Schlüssel auch nicht rausgeben wollte.
Nun hat die Polizei den Vermieter angerufen und behauptete, sie wäre schon längst ausgezogen und hätte die Wohnung völlig vermüllt hinterlassen. Was aber nicht stimmt!
Der Polizist hat uns nun zu einer Schiedsperson verwiesen und sonst nichts weiter unternommen.
Wir möchten den Vermieter immernoch anzeigen wegen Hausfriedensbruch. Reicht es, wenn wir nur zu der Schiedsperson gehen, oder sollten wir lieber einen Anwalt einschalten?
Soweit meine Kenntnisse sind, darf der Vermieter ERST die Wohnung betreten, sobald diese Übergeben worden ist, was noch nicht passiert ist. ODER nach erfolgreicher Räumungsklage.
Die Mietschulden werden außerdem, wie mit dem Vermieter besprochen in Raten abbezahlt.
Gruß drakes