Vermieter lässt Haus streichen, hab ich irgendwelche Rechte?

Hallo,

wir wohnen in einem Haus zur Miete. Mir ist völlig klar, dass sich ein Vermieter um sein Haus kümmern muss. Nun möchte er selbst in das Haus ziehen, wir werden zum Ende des Jahres ausziehen, er im neuen Jahr ein. Nun lässt er noch schnell das Haus streichen und das Holz sowie holzfenster und Türen überarbeiten, hat wahrscheinlich selbst keine Lust, dass er die Unannehmlichkeiten hat, die Baugerüst und Bauarbeiter mit sich bringen.

Auch wenn wir nur zur Miete wohnen ist das echt extrem ärgerlich:

wir können nicht mehr auf die Terrasse- versperrt vom baugerüst. Teile meines Gemüsegartens kann ich nur noch kletternd erreichen (schwierig, bin im 8. Monat schwanger), habe also keinen Zugang mehr zu meinen Kräutern und kann nicht Gießen. Meine Hochbeete mit Salat, Radieschen etc (stehen etwa 1m von der Hauswand entfernt) sind versaut, da sich auf den Pflanzen und auf der Erde farbspritzer befinden (Haus wurde mit Hochdruckreiniger gereinigt, da spritzte es ordentlich). Meine Tomaten (ca 20 Pflanzen in schweren holzbottichen), die unter dem Vordach an der Hauswand standen musste ich wegstellen, die stehen jetzt im Regen und gammeln vor sich hin...

erfahren haben wir davon vor etwa 3 Wochen. Ich hab soviel Arbeit in meinen Garten gesteckt und soviel Geld dafür ausgegeben, die Kinder soviel Mühe in das Bepflanzen der Beete gesteckt. Ich bin echt enttäuscht und traurig, auch wenn ich einsehe, dass ein Haus mal gestrichen werden muss...

wer bezahlt mir den Schaden, die Arbeit, die teure bioerde im Hochbeet, die jetzt voller Farbe ist?

Mieter, Recht, Mietrecht
Ärger mit den Nachbarn. Wie reagiere ich am besten?

Hallo liebe Community,

ich brauche bitte einmal einen Rat.

Ich wohne direkt neben einer Ferienwohnung, sozusagen Terrasse an Terrasse.

Aufgrund einer Asthmaerkrankung reagiere ich mit heftiger Atemnot auf Zigarettenrauch und bekomme dann kaum noch Luft.

Seit diesem Sommer haben die Eigentümer nebenan ihre Wohnung nun von einer Nichtraucher- in eine Raucherwohnung umgewandelt, was zu riesigen Problemen für mich führt. Die Gäste wollen verständlicherweise auf ihr Rauchvergnügen nicht verzichten, aber ich will auch nicht elendig an einem Asthmaanfall verrecken.

Nachdem ich in diesem Sommer die größte Hitze bei verschlossenen Türen und Fenstern verbringen musste, was meine Terrasse praktisch nutzlos macht, habe ich vor gut 6 Wochen ein freundliches Schild mit einer witzigen Zeichnung und der Aufschrift „Hier bitte nicht rauchen - vielen Dank“ auf meiner Seite der Terrasse angebracht.

Gestern nun rückten meine Nachbarn an, sahen das Schild und drohten mir daraufhin per giftigem Zettelchen an meine Haustür geklebt damit „Schritte gegen mich einzuleiten“, wenn ich weiterhin „ihre Gäste anmachen“ würde. Und das Schild sei sofort zu entfernen!

Nach ihrer heutigen Abreise fand ich nun das Schild (Neupreis 13 €) überschmiert mit wasserfestem Marker und den Worten „Hier darf geraucht werden - Der Eigentümer“.

Ich bin sowas von frustriert und hab auch endgültig die Nase voll davon, daß diese Leute hier auf Biegen und Brechen und ohne Rücksicht auf ihre Mitmenschen ihre Interessen durchsetzen wollen.

Deshalb meine Frage: Ist das Beschmieren des Schildes schon Sachbeschädigung und lohnt sich da eine Anzeige oder wie sollte man auf so etwas am besten reagieren? Nett und freundlich bringt mich ja leider offenbar nicht weiter.

Wäre für eure Meinungen sehr dankbar.

Liebe Grüße von der Ruhrpottpflanze

Bild zum Beitrag
Asthma, Rauchen, Recht, Mietrecht, Anwalt, Nachbarn
Schönheitsreparaturklausel unwirksam?

Allgemein gilt zwecks Schönheitsreparaturen ja folgendes:

Sofern im Mietvertrag eine klare Farbvorgabe während der Mietzeit vereinbart ist, so ist diese unwirksam, genauso wie die Klausel, dass der Mieter Türen oder Decken während oder zum Auszug der Mietzeit nur in Weiß zu streichen hat.

Farbvorgaben – sofern diese als neutrale und deckende Farben bezeichnet werden – sind zum Zeitpunkt des Auszuges aber möglich.

In meinem Vertrag steht folgendes:

"Klarstellung zu Schönheitsreparaturen: Hier wird ausdrücklich auf die Regelung zu (§ mit Schönheitsreparaturen) hingewiesen. Zur Klarstellung wird vereinbart, dass bei

-Sichtbaren Ausbesserungen

-Wände und Decken mit einem anderen Farbton, als der Farbton bei Übergabe gestrichen wurde oder

-in der Wohnung geraucht wurde

sich die Vertragsparteien einig sind, dass die in vorgenannten Fällen die Schönheitsreparaturen vom Mieter bei Auszug fachgerecht durchzuführen sind, oder der Mieter die Kosten für einen vollen Renovierungsturnus trägt. Für die Bemessung der Kosten der Schönheitsreparaturen kann ein Kostenvoranschlag eines Malerunternehmens herangezogen werden."

Wird durch das fett geschriebene Zitat meine Schönheitsreparaturklausel unwirksam, da mir ja hierdurch eine feste Farbe vorgegeben wird oder nicht?

Wenn jetzt mein Nachmieter einige Stellen in der Wohnung gestrichen hat, obwohl er wusste, dass ich momentan Angebote von Malern einhole, ist dass dann nichtmehr mein Problem oder?

Wohnrecht, Miete, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mieterrecht, Wohnungsübergabe
Inwieweit bin ich zur Mitwirkung verpflichtet bezüglich meines Vermieters?

Guten Tag,

kurze Schilderung: ich lebe in einem Mehrfamilienhaus, wo die Wände sehr hellhörig sind. D.h. es ist so, dass man nahezu alles mitbekommt, von direkten Nachbarn. Ich lebe seit fünf Jahren dort und neben mir wohnt eine Frau, die mich förmlich tyrannisiert. Bedeutet: seit mehr wie fünf Jahren, schlägt sie gegen die Trennungswände, sowohl mit den Händen als auch mit Gegenständen. Sie schreit und beleidigt mich wohnungsübergreifend. Sie stellt sich in den Garten und schaut bei mir rein. In unserem Viertel bis hin in den Supermarkt versucht sie meinen Ruf zu schädigen. Wenn ich nachhause komme, betätigt sie den Türöffner. Bekomme ich Besuch, ist es unmöglich sich in meiner Wohnung aufzuhalten, da sie zum selbigen neigt. Sie schaut über das Balkongeländer, fischt meinen Müll aus der Mülltonne und so weiter. In etwa dasselbe hat sie bereits mit einem anderen Nachbarn gemacht, der ihretwegen ausgezogen ist. Seit meinem Einzug beschwere ich mich eigentlich bei meinem Vermieter, mit Protokollen, Schilderungen und dann gab es die direkte Aussage von dem ehemals Nachbarn, der eben auch bestätigt hat, meine Aussagen in einer Mail an unseren Vermieter.

Ich hatte in letzter Zeit regelmäßigen Besuch und da dieser Mensch blind ist und keine Verpflichtungen hat, haben wir beinahe tagtäglich und andauernd Zeit miteinander verbracht. Es gibt zwar einige meiner ehemals besucher, die bestätigen können, was eben vorgefallen ist, aber dieser Bekannte hat so viel mitbekommen, dass ich ihn als Zeugen in meinem Protokoll genannt habe. Jetzt schreibt mein Vermieter unter anderem folgendes: "um eine vor Gericht belastbare Abmahnung oder später ggf. Kündigung aussprechen zu können, reicht die Aussage meines Bekannten nicht und ich benötige Aussagen aus meiner Nachbarschaft".

Fragen:

  • warum muss mein Vermieter vor Gericht ziehen, um eine Abmahnung bzw. Kündigung aussprechen zu können?
  • ist das rechtens, dass er die Zeugenaussage von meinem Nachbarn anscheinend gar nicht berücksichtigt? Ich meine, die Frau xxx müsste er widerlegen, was er sagt?
  • Muss ich für meinen Vermieter vor Gericht Aussagen? Es gab hier vor kurzem einen ähnlichen Fall: die betroffenen Zeugen haben sich geweigert vor Gericht auszusagen.
  • ich möchte weder vor Gericht etwas klären noch im weiteren Sinne juristisch. Ich habe einen Zeugen genannt, aber scheinbar möchte der Herr, dass wir das vor Gericht austragen. Allerdings möchte ich lediglich, dass er ordnungsgemäß auf meine Beschwerden reagiert und mir nicht sagt, dass ich noch mehr Aussagen benötige? Übrigens haben drei Nachbarn etwas für mich angefertigt.

... bitte nennt mit gleich die entsprechenden Paragraphen.

Gruß

Miete, Polizei, Recht, Mietrecht, Anwalt, Gericht, Nachbarschaft, Nachbarschaftsstreit, Vermieterrecht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mietrecht