Ist es erlaubt, einen Kühlschrank im Keller eines Mehrfamilienhauses zu betreiben?
Angenommen, jemand betreibt einen Kühlschrank in einem Keller in einem Mehrfamilienhaus. Im Mietvertrag ist das explizit nicht verboten. Besteht da ein Problem, z.B. Haftung, wenn z.B. der Kühlschrank in Brand geraden würde. Kann der Vermieter sowas erlauben?
Gerne Antworten von Menschen, die sich mit Brandschutz auskennen und Menschen, die einschätzen könne, wahrscheinlich es ist, dass ein Kühlschrank in einer Kellerumgebung in Brand geraten kann.
Stromversorgung ist nicht klar der Hausgemeinschaft, da wahrscheinlich kein eigener Zähler angeklemmt ist...
Normale Brandschutz/Metalltüre ins Treppenhaus, aber z. B., Decke scheint eine normal zu sein zur Wohnung obendrüber, nicht verstärkt oder Brandschutz oder sowas...
Wer bezahlt den Strom, mit dem der Kühlschrank betrieben wird?
Gibt es Brandschutztüren und Brandabschnitte?
Sehr gute Frage, ich vermute alle Mieter der Hausgemeinschaft, da wahrscheinlich kein eigener Zähler angeklemmt ist...
Normale Brandschutz/Metalltüre ins Treppenhaus, aber z. B.,
7 Antworten
Wenn es sich um kellerabteile handelt, ist es seit gefühlt 100 jahren üblich, dass das zum mieter gehörige kellerabteil an seinen zähler angeschlossen ist.
Das lässt sich notfalls aber ganz einfach herrausfinden, dazu einfach die sicherungen des gemeinschaftszählers rausdrehen, der rest ist logik.
Aus Brandschutztechnischer sicht meines wissens nach nichts gegen die verwendung von Kühlgeräten, auch wenn diese des öfteren ursache von bränden sind.
aus ökologischer und wirtschaftlicher sicht ist der aufstellort aber absolut zu bevorzugen, da der kühlschrank durch die geringeren temperaturen spürbar weniger verbraucht
Der Betrieb eines Kühlschranks in einem Mieterkeller ist zulässig. Eine besondere Überwachung ist nicht erforderlich. Der Brandschutz im Keller ist ebenfalls nicht explizit anzupassen, da reicht der baulich vorgeschriebene.
Der Vermieter kann das natürlich erlauben, aus meiner Sicht sogar nicht einmal verbieten. Voraussetzung ist ein separater, auf die Wohneinheit aufgeschalteter Zähler bzw. die Leitung zum Zähler der WE des Kellers und natürlich ein VdE-konformer Anschluss.
Ein Betrieb in einem nicht geheizten Keller ist für den Kühlschrank sogar besser für Betriebskosten und Laufzeit, solange der Keller nicht in den Frostbereich gerät (eher unwahrscheinlich).
Und nochmals zum Brandschutz: es reicht der übliche Brandschutz aus. Die Decke zur EG-Wohnung ist verm. aus Beton und damit auch ausreichend.
Frost im Keller nicht. Ob es unter 16 Grad sind, kann ich aber auch nicht sagen.
Das war ein Beispiel!
Welche Klasse Dein Gerät hat, das steht auf dem Typenschild.
Ich empfehle dir, einen zusätzlichen Stromzähler (den man zwischen das Gerät und die Steckdose steckt) zu benutzen und dich proaktiv darum zu kümmern die Kosten zu begleichen, dann gibt es weniger Widerstand von anderen Parteien, die ja sonst mitzahlen.
Von einem Kühlschrank im Keller geht keine größere Gefahr aus als von einem Kühlschrank in einer der Wohnungen. Nebeninfo: Der Große Hochhausbrand in London wurde durch einen defekten Kühlschrank ausgelöst.
Wichtig ist, dass die Brandabschnitte funktionieren.
Ob der Kühlschrank am gewünschten Aufstellungsort einen Fluchtweg versperrt, kann hier natürlich niemand sagen.
Ist der Kühlschrank für die Öffentlichkeit oder Privat?
- privater Kühlschrank in einem Mieterkellerabteil
- nicht mein Kühlschrank, ich bin nur besorgter Mitmensch
- Fluchtweg ist nicht versperrt
Ich würde mir auch noch den Versicherungsvertrag genau ansehen, aber ich vermute, dass das sogar mitversichert ist.
Im Mehrfamilienhaus hat jeder Mieter einen eigenen Stromzähler. Wenn an diesen die Steckdose im Keller des betr. Mieters angeklemmt ist (Elektriker), gibt es keinen Grund der dagegen spräche.
In meinem MFH haben einige Mieter Kühlschrank, Gefrierschrank, Wäschetrockner in ihrem Kellerabteil in Betrieb, aber mit Strom über den eigenen Zähler.
Strom über Gemeinschaft ist unzulässig, deshalb wurden sämtliche SD im offenen Bereich deinstalliert.
Ich wohne auch in einem Mehrfamilienhaus, habe aber einen eigenen Kellerraum , der Strom läuft auf meine Wohneinheit.
Wie ist das bei euch ? Bei uns hat jeder noch ein Kühlschrank / Gefrierschrank im eigenen Keller.
Brandschutzauflagen sind mir hier nicht bekannt das es hier Vorschriften zumindest in Hessen gibt. Wir haben aber überall Brandmelder installiert
im Keller/Treppenhaus sind keine Brandmelder. In den Wohnungen schon.
"(...) solange der Keller nicht in den Frostbereich gerät"
Ganz so einfach ist das nicht.
Kühlschränke werden für unterschiedliche Umgebungstemperaturen gefertigt und je Klasse können die Geräte nur in diesem Temperaturbereich fehlerfrei arbeiten.
Ein Gerät der Klasse ST z.B. ist für den Bereich +16 °C bis +38 °C vorgesehen. Für den Gebrauch im kühlen Keller ist solch ein Gerät nicht geeignet.