Gartenzaun komplett mit Plastikfolie verkleiden (Mietrecht)?

Hallo, ich hätte eine Frage zum Mietrecht, was den Gartenzaun angeht.

Und zwar wohne ich in der Dachgeschosswohnung bei einer Baugenossenschaft zur Miete. Zu meiner Wohnung gehört ein kleiner Garten, den ich mit gepachtet habe.

Zur Wohnung einer Mieterin im Erdgeschoss gehört der an meinen Garten angrenzende Nachbargarten. Zwischen den beiden Gärten wurde vor einigen Monaten von der Vermieterin ein ca. 1,00 - 1,20 m hoher gitterartiger Zaun aufgestellt. Dieser Zaun umgibt den gesamten Garten der anderen Mieterin. Diesen Zaun hat jetzt die Mieterin der Erdgeschosswohnung komplett mit einer hässlichen dunkelgrauen Plastikfolie verkleidet, sodass man nicht mehr in ihren Garten hineinschauen kann (Sichtschutz).

Ich kann von meiner Wohnung aus jetzt meinen eigenen kleinen Garten nur noch etwa zur Hälfte sehen, weil mir der neue Sichtschutz die Sicht auf meinen Garten teilweise versperrt. Außerdem wirft diese massive Plastikwand bei sonnigem Wetter einen großen Schatten auf meinen kleinen Garten.

Möglicherweise ist dieser “Sichtschutz” von der Vermieterin genehmigt worden, ich weiß es ich. Aber ich empfinde ihn als optisch sehr störend und, wie gesagt, kann jetzt von meiner Wohnung aus nur noch die Hälfte meines Gartens einsehen.

Bei dieser Baugenossenschaft ist es so üblich, dass die Gartenanlagen alle frei einsehbar sind. Alle Nachbarsgärten dieser Baugenossenschaft und auch mein eigener Garten sind frei einsehbar.

Die betreffende Mieterin selbst ist nicht ansprechbar und wünscht keinerlei Kontakt im Haus.

Dieser dunkle Plastikzaun betrifft nicht nur die Mieterin im Erdgeschoss, sondern auch mich, weil er an mein Gartenstück grenzt. Mit mir ist überhaupt nichts abgesprochen worden. Ich bin ziemlich verärgert über das Verhalten der Mieterin und der Baugenossenschaft.

Kann mir jemand einen Rat geben, was ich hier tun kann? Vielen Dank im voraus.

Garten, Recht, Mietrecht
TG Stellplatz verpflichtend und nicht nutzbar?

Folgendes Szenario:

  • Haus aus den 90er. Unterer Stellplatz in einer Duplex-Garage wird verpflichtend für 50€/Monat mitvermietet.
  • Auto passt nicht rein, obwohl es ein handelsübliches Modell ist (Hatchback, kein Combi oder SUV).
  • Stellplatz hat eine Maximalhöhe von 1.5m - da passt es nicht, auch wenn ich die Antenne abschrauben würde. Das Auto hat zwar 1.48m + Haifischflossenantenne 8cm. Außerdem kann ich doch nicht jedes Mal die Antenne abmontieren.
  • Bei der Besichtigung wurde ich nur gefragt, ob ich einen SUV fahre. Im Vertrag wird die Maximalhöhe nicht erwähnt, es ist lediglich von "Garage" die Rede, ohne weitere Limitierungen.
  • Untervermieten wäre als Option möglich, allerdings finde ich seit 2 Monaten niemanden, genau aus dem genannten Grund. Möglich wären vielleicht kleinere Modelle, aber diese parken anscheinend lieber auf der Straße.
  • Mit dem Vermieter habe ich schon gesprochen, allerdings wird es von ihm auf die leichte Schulter genommen ... "Sie können ja mit einem Nachbar tauschen". Das Ding ist - niemand möchte tauschen, wozu auch? Da passt doch kaum ein modernes Auto rein.

Ist das ein Minderungsgrund im Bereich Miete? Wie viel? Kann ich den Stellplatz kündigen? Mir wurde vom Vermieter und auch auf GuteFrage gesagt, dass es nur gemeinsam mit der Wohnung gekündigt werden kann (weil 1 Mietvertrag). Okay, aber was bringt mir der Stellplatz, wenn ich den nicht nutzen kann und auch nicht untervermietet bekomme?

Im Endeffekt brauche ich einen Stellplatz und möchte den auch nutzen. Die Wohnung möchte ich nicht kündigen. Aber ich brauche keinen Stellplatz für 50€, den weder ich noch meine Freunde oder sonst jemand nutzen kann.

Mietrecht, Vermieter, Stellplatz, Tiefgarage
Darf ich alte Möbel von meiner ehemaligen WG-Mitbewohnerin behalten?

Hallo liebe Community,

und zwar habe ich wieder ein Problem mit einer ehemaligen WG-Mitbewohnerin.

Sie ist vor ungefähr 7 Monaten ausgezogen und hat dabei ihr Sofa im Wohnzimmer stehenlassen. Dieses wollte und sollte ich nach Absprache mit meiner neuen Mitbewohnerin übernehmen.

Leider hat sie in der Zeitspanne ihres Ausziehens immer mal wieder das Angebot zurückgenommen und mir öfter über WhatsApp geschrieben, dass ich es doch nicht haben durfte, da sie ja sofort Geld bräuchte. So ging das die letzten Monate, bis ich ihr sagte, dass sie das Sofa einfach abholen solle.

Das erste Mal hatte sie sich im November gemeldet und wollte das Sofa abholen. Nach dieser Nachricht kam allerdings nichts mehr bis Ende Januar. Im Januar hat sie dann letztlich noch einmal versucht meiner Mitbewohnerin und mir das Sofa für einen höheren Preis anzudrehen. Da wir beide uns dagegen entschieden, meinte sie sie würde sich die Tage melden und es abholen kommen.

Nach der Nachricht ist allerdings auch nichts mehr von ihr gekommen.

Da meine jetzige Mitbewohnerin auch wieder auszieht, bat ich meine Ehemalige darum endlich ihr Sofa abzuholen und gab ihr eine Frist von zwei Wochen (das Sofa stand zu dem Zeitpunkt schon sieben Monate im Wohnzimmer). Darauf ist sie total ausgerastet und meinte ich hätte doch das Sofa schon längst vor die Tür stellen können.

Ich meinte noch zu ihr, wenn sie es später, als sie zwei Wochen abholen möchte, würde ich gerne Geld für den Stellplatz haben, da ich das Zimmer brauchte. Das war ihr natürlich zu blöd.

Ihre Antwort war dann nur, dass zwei Kumpel in der ersten Woche kommen würden, um sie abzuholen. In den zwei Wochen kam aber auch nichts wieder.

Jetzt nach den zwei Wochen meldet sich ihre Mutter bei mir und sagt, dass nächste Woche Montag und Dienstag zwei Freunde kommen.

Darf ich nach der Frist mit dem Sofa machen was ich möchte? Es kann ja nicht sein, dass sie es einfach sieben Monate hier stehenlässt und es dann zwei Wochen nach der vereinbarten Frist erst abholen will!

Vielen Dank für eure Hilfe schonmal!

Und sorry für diesen Brecher xD

LG Bicton

Mietrecht, WG
Darf mein Vermieter mir mein Eigentum verwehren?

Hallo, ich habe seit 6 Jahren eine Räumlichkeit angemietet und habe diese als Partyraum umgebaut. (Wände gezogen, Toiletten eingebaut und alles was dazu gehört) In der Zeit gab es drei Vermieter Wechsel. Ich habe letztes Jahr, das erste mal eine Nebenkostenabrechnung von über 1000 Euro bekommen. Plötzlich wurde das Schloss ausgewechselt und ich kam nicht mehr rein ab da ging alles über die Polizei und den Anwalt. Es wurde sich nach langer Zeit geeinigt, dass ich einen bestimmten Geld Betrag zahle an Nebenkosten und ich dafür räumen kann. Der Vermieter gibt mir zwei Tage Zeit die mir nicht reichen werden, mein Anwalt ist mir keine große Hilfe erst hieß es ich brauche solange wie ich brauche für die Räumung und heute wurde mir gesagt das wird schwierig ich soll die zwei Tage räumen und dann würde er den Anwalt des Gegners anrufen und wenn alles gut geht kann ich den Rest räumen. Es geht um mein Eigentum alles kann ich wiederverwenden oder verkaufen, ich brauche mindestens eine Woche. Von vorne rein war ich Kompromiss bereit und habe die verlangte Summe gezahlt. In dem letzten Brief stand zwei Tage reichen und ab Mai würde er mir täglich 100 Euro in Rechnung stellen wenn bis dahin nicht alles vollständig draußen ist. Ich habe gehört er möchte das alles so übernehmen wie es ist ich hatte ihm über meinen Anwalt angeboten mir einen preisvorschlag zu nennen für das ganze was er ablehnte. Er weiß ganz genau das ich in den zwei Tagen nur schaffe meinen Kram zusammen zu räumen. Ist das rechtens habe ich keinen Anspruch meine Sachen auszubauen obwohl ich alles aus eigener Tasche bezahlt und aufgebaut habe? Liebe Grüße

Recht, Mietrecht, Vermieter, Eigentum
Kind von Mieterin pinkelt in unseren keller?

Hallo ihr lieben, ich hab mal eine Frage und erkläre erstmal die Situation an sich.

Wir wohnen seit knapp drei Jahren in einem Vier Familienhaus. Die obere etage war lange frei, da die Wohnung renoviert wurde, seit knapp einem Jahr ist die Wohnung mit einer 5 Köpfigen Familie belegt, ein Kind ist nur gelegentlich zu Besuch.

Wir haben im Keller jeder einen Raum die alle frei zugänglich sind, was auch nie das Problem war, da die Wohngemeinschaft echt top gewesen ist und man wirklich alles stehen und liegen lassen konnte. Jetzt haben wir drei mal festgestellt das unser Kellerboden nass ist, erst dachten wir das im Keller irgendwas undicht ist und haben auch den Vermieter informiert. Vor drei Wochen hatten wir dann Kot im Keller plus sehr unangenehmen Geruch, darauf hin sagte der Vermieter wir sollen eine Kamera in unseren Kellerraum aufstellen, das haben wir gemacht (filmte nur unseren Raum) und drei Tage später dann der Beweis, es ist der Sohn der neuen Nachbarin, mitlerweile haben wir einen wiederlichen Urin Geruch in unserem Keller und die Mutter äußert sich null. Wir haben durch andere Vorfälle auch schon das Jugendamt eingeschaltet und auch darüber informiert, allerdings ist unser Vermieter mit der Situation überfordert und es passierte bislang nichts! Da das für mich nicht zufriedenstellend ist, was können wir tun, was kann der Vermieter tun sowas kann man doch nicht so hinnehmen... Der junge ist übrigens 13

Vielen Dank schon mal für eure Antworten

Mietrecht, Vermieter, Keller, Uriniert
Platzverweis in der gemeinsamen Wohnung?

Hallo,

ich habe mich heute mit meiner ex freundin, mit der ich leider noch vorübergehend zusammen wohne (jeder hat sein eigenes zimmer) heftig gestritten. Wir haben uns laut gestritten aber keiner wurde handgreiflich. Anschließend bin ich zur tankstelle gegangen und hab mir eine Schachtel Zigarretten gekauft, um mich zu beruhigen. Als ich zurück kam war überraschenderweise die Polizei in der Wohnung und sie hat geheult und hatte wunden am Gesicht und am Körper. Sie hat sich also in den 15 minuten in denen ich bei der tanke war, so lächerlich es auch klingen mag, praktisch selbst verprüggelt, die polizei gerufen und behauptet ich hätte sie geschlagen was ich nicht getan habe !!! Die Polizei hat mir nicht geglaubt und mir ein 14 tägigen Platzverbot erteilt und mir meine schlüssel abgenommen. Ergo darf ich meine eigene Wohnung nicht mehr betreten! Ich bin jetzt verzweifelt auf der Suche nach einem Schlafplatz und weiß nicht was ich tun soll! Kann ich gegen dieses Aufenthaltsverbot irgendwie vorgehen? Kann doch nicht wahr sein dass ich jetzt auf der straße hocke und meine eigene Wohnung nicht betreten darf für die ich Miete zahle! Ich muss unbedingt wieder in meine Wohnung! Wir stehen beide im Mietvertrag...

Nachdem sie skrupellos so eine lüge show abgegozen hat, hab ich langsam auch die befürchtung sie wird behaupten ich hätte sie vergewaltigt! Hab ich nicht, ich habe seit monaten nicht mehr mit ihr geschlafen !!! Bitte dringend um ratschläge und bedanke mich für die hilfe.

Wohnung, Polizei, Recht, Mietrecht, Anwalt, Jura, lügen, Strafrecht, Zivilrecht
Ist derzeitige Inflation schon in Indexmiete für zukünftige Wohnung berücksichtigt?

Wenn man jetzt einen Mietvertrag für eine sich noch im Bau befindende Wohnung abgeschlossen hat, der Mietbeginn voraussichtlich März 2023 ist, und dafür eine Indexmiete (siehe unten) vereinbart wurde, ist die derzeitige Inflation dann schon im Mietpreis eingerechnet?

Also wird dann bei einem Mietbeginn im März 2023, nach einem Jahr, also im März 2024 geschaut, wie die Inflation von 03/23 bis 03/24 war, und so viel teurer wird dann die Miete, so dass die aktuelle Inflation (2022) gar keine Rolle mehr spielt, oder wie läuft das ab?

Für dieses Mietverhältnis ist eine Indexmiete gemäß § 557 b BGB vereinbart. Es gilt Folgendes:

a) Die mtl. Nettokaltmiete gemäß § 2 (1) dieses Vertrages verändert sich jeweils in dem gleichen prozentualen Verhältnis, in dem sich der vom statistischen Bundesamt ermittelte monatliche Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Basisjahr 2015 = 100) im Verhältnis zum Stand bei Mietbeginn bzw. – bei einer erneuten Anpassung der Miete aufgrund dieser Indexklausel – gegenüber dem Stand der letzten Mietanpassung aufgrund dieser Indexklausel verändert hat, frühestens allerdings nach Ablauf eines Jahres seit Mietbeginn bzw. – bei einer erneuten Anpassung der Miete aufgrund dieser Indexklausel – nach Ablauf eines Jahres seit der letzten Mietanpassung aufgrund dieser Indexklausel. Es gilt dann folgende Formel:

neue Miete = alte Miete x neuer Indexstand/alter Indexstand.

Inflation, Wohnung, Miete, wohnen, Geld, Politik, Mieter, Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, Aktien, Immobilien, Mietvertrag, Immobilienmakler, Investment, Rechtslage, Vermieterrecht, Indexmiete, Mieterschutzbund, Finanzen und Geld, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Vermieterin droht mir weil ich auf meine Rechte bestehe?

Moin,

ich habe wieder einmal Probleme mit meiner Vermieterin. Hier ist die Situation: Am Sonntag flog die Sicherung aus unbekannten Gründen raus, und ich konnte nicht mehr arbeiten.

Erstmal weigerte sich meine Viermieterin die Sicherung wieder zu aktivieren, da es Sonntag sei und sie es nicht möchte. Im laufe des Tages habe ich dann herausgefunden das der Strom in der Küche noch funktioniert, also habe ich meinen Laptop und Router dort angeschlossen um zu arbeiten. Dann, am Abend, kam meine Vermieterin zu mir und sagt das sie nun auch keinen Strom mehr habe und ich bitten möglichst nichts einstöpseln sollte. Ich sage zu und kann nun erst einmal nicht arbeiten.

Das war 4 Tage her. In der Zeit habe ich permanent versucht meine Vermieterin zu erreichen um zu erfahren ob ich denn nun wieder Strom benutzen kann. Sie ist mir willens aus dem Weg gegangen. Ignoriert die Klinger obwohl ich das Radio/den Fernseher höre und klickt mich am Handy weg. Jetzt habe ich sie endlich in der Stadt getroffen, und sie reagiert so aggressiv als hätte ich ihre Katze umgefahren. Sie sagte das das doch _offensichtlich_ wieder OK sei und ich das wissen sollte. Ich frage: „Wie soll ich das denn wissen wenn ich seit 4 Tagen fragen will und sie mir aus dem Weg gehen?!“, woraufhin sie mich wegscheucht, sagt mein Verhalten sein absolut inakzeptabel und einfach weg geht.

Hier ist ein Interessantes Stück Information. Meine Vermieterin lebt im gleichen Gebäude. Und mit wurde gesagt wenn es Probleme gäbe soll ich ihren Sohn anrufen, welcher mehr oder weniger eine Art Hausmeister für das Gebäude ist. Aber wenn ich ihn direkt anrufe bekomme ich eins auf den Deckel dass das gefälligst durch sie gehen soll, aber wenn ich zu ihr gehe sagt sie das sei nicht ihr Problem und ich soll gefälligst ihren Sohn anrufen.

Es stellt sich heraus das ich nun wieder Strom habe, also ist das Problem gelöst. Jedoch hat meine Vermieterin permanent trotz ihres Verhaltens auf die Hausordnung bestanden das ich den Flur saubermachen soll. Und sie hat damit gedroht mir meine Klingel wegzunehmen wenn ich das nicht tue, für welche ich ohnehin schon rechtlich kämpfen musste. Ich sagte aus Protest das ich das diesen Monat nach diesem Chaos nicht tun werde, und gab ihr die Klingel selbst. Dann fängt sie an zu schreien, mein Verhalten sei absolut untragbar und das sie noch nie so einen frechen jungen Mann gesehen hat. Und nun droht sie meinen Vater anzurufen und sagt das „ich schon sehen werde“. Sie schreit „JA WAS WILLST DU DENN VON MIR?!“, woraufhin ich versuche zu antworten „Ich will das sie mich nicht ignorieren wenn sie mich um etwas bitten!“, doch ich kann den Satz nicht beenden da sie weiter droht das ich schon sehen werde und das ich so untragbar bin und sie sich an meinen Vater wenden wird, und letztlich mir die Tür vor der Nase zuknallt.

Meine Frage ist, ist ihr Verhalten legal? Bin ich das Problem, hat sie ein Recht mir so zu drohen? Kann ich etwas tuen, oder muss ich damit einfach leben?

BG, Nicolas

Mietrecht, Vermieter
Beschwerde vom Nachbarn unter mir?

Hallo zusammen!

Ich wohne seit 1 Jahr in einem Mehrfamilienhaus mit 8 Mieter auf der 3. Etage. Mein Nachbar unter mir schellte gestern Abend und sagte schreiend, das ich seit Tagen zu laut bin. Er hört am Abend immer Geräusche aus meiner Wohnung wie klimpern oder Möbel werden verrückt. Außerdem hört er auch wenn ich durch die Wohnung laufe. Er sagt er will zur Polizei, wenn das nicht aufhört. Ich sagte ihm, es tut mir leid, ich will ihn nicht absichtlich stören.

Also ich bin berufstätig und meistens Abends ab 19:00 Uhr zu hause, dann möchte ich mir noch was zu essen kochen, und dabei entstehen natürlich Geräusche. Auch wenn ich nur Müsli mit Löffel in einer Schüssel verrühre, entsteht ein natürlicher Ton, und dieses "klimpern" hört der Nachbar.

Das Haus ist über 50 Jahre alt und sehr hellhörig, liegt wohl am Baumaterial.

Ich will nicht zum Hof und dort mein Essen kochen und auch da speisen, damit der Nachbar sich nicht wieder beschwert oder die Polizei holt. Ich habe keinen Teppich in der Wohnung, nur Parkettboden. Ich wollte nun nicht auf Strümpfe laufen, denn der Nachbar hört ja meine Schritte, obwohl ich mich ganz normal bewege ohne springen und tanzen.

Diese "starken Geräusche" die der Nachbar als störend sieht, sind nicht stundenlang, ich mach mir nur etwas zu essen. Und spätestens 22:00 Uhr muss ich schlafen. Ich will Frieden hier im Haus, aber jetzt muss man ja Angst haben einen Löffel fallen zu lassen.

Kann der Nachbar zur Polizei oder mich anzeigen? Muss ich absolut leise sein?

Viele Grüße!

Mietrecht, Nachbarn
Nebenkostenabrechnung Betrug?

Guten Tag, wir (2 Personen, seit November 2020 mit Baby, wohnten von 2018 bis Herbst 2021 in einem kleinem Haus von 90qm)

Nun haben wir nach vielen Monaten nachfragen im Dezember 2020 die Nebenkostenabrechnung für 2018 erhalten und einen niedrigeren Verbrauch als erwartet gehabt. Dieser Lag bei 182€.

Nachdem wir ausgezogen sind und mehrmals die Nebenkosten aufgefordert haben, bekamen wir nun ein Schreiben in das wir für den 01.01.2020-31.12.2020 über 500€ zurückzahlen sollen. Dort haben wir anscheinend einen Verbrauch von 327€ monatlich gehabt.

Leider sind keinerlei Belege für die Kosten aufgeführt und da die Vermieter mit auf dem Grundstück wohnen und dort auch täglich arbeiten, zahlten wir prozentual die Nebenkosten. Dabei wurde jedoch bei der Quadratmeteranzahl außer acht gelassen, dass die Vermieter eine riesen Werkstatt mit Strom versorgen, welche täglich im Einsatz ist sowie ein riesen Grundstück welches jede Nacht beleuchtet gewesen usw. Der Mann ist selbständig und arbeitet, heizt usw täglich die sehr große Scheune und Werkstatt. Es wurde aber nur deren Haus mit einberechnet.

Wir haben den starken Verdacht, dass es sich dabei um Betrug handelt und die Ex Vermieter uns nur eins auswischen wollen. Allein die Gaskosten sind um 379% gestiegen im Vergleich zum Jahr 2018. Begründet wurde dies durch steigende Gaspreise. Wie können wir nun vorgehen?

Es ist schon ziemlich auffällig wenn der Verbrauch von 182€ auf 327€ steigt..

Uns wurde auch mitgeteilt, dass wir uns für das Jahr 2021 auf eine noch höhere Rechnung einstellen können.

Betrug, Mieter, Recht, Mietrecht, Anwalt, Nebenkostenabrechnung, Vermieterrecht, Nachzahlung Nebenkosten
Bei wem liegt die Beweispflicht bei Verschmutzungen an der Fassade?

Hallo zusammen,

ich habe eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus die vermietet ist. Heute Mittag wurde ich informiert, dass die Fassade des Hauses gereinigt und imprägniert werden soll. Die Kosten der Reinigung der Fassade vorne werden durch alle Parteien geteilt.

Die Kosten der Reinigung der Fassade hinten soll ich alleine tragen, da mein Mieter auf dieser Seite eine Sauna eingebaut hat und durch diese mutmaßlich die Schäden entstanden sind. Ich habe mir vorhin ein Bild von der Situation gemacht und die Verunreinigungen auf der Rückseite des Hauses sind nicht höher als die Verunreinigungen auf der Vorderseite. Zudem ist das Fenster welches am größten verunreinigt ist, das Fenster welches am weitesten von der Sauna weg ist.

Ich habe also das Gefühl die anderen Eigentümer wollen mir die Kosten der Rückseite mit der Scheinbegründung "Sauna" aufdrücken. Ich bin nicht bereit die Kosten zu übernehmen ohne ein unabhängiges Gutachten welches mir bestätigt dass die Schäden durch die Sauna bedingt sind und sich dahingehend von den Schäden an der Vorderseite unterscheiden.

Meine Frage ist jetzt Folgende. Müssen die anderen Eigentümer mir beweisen dass die Sauna ursächlich für die Verunreinigung auf der Rückseite ist oder muss ich den anderen Beweisen dass sie es nicht ist. Also im Prinzip wer muss den Gutachter bezahlen?

Vielen Dank im Voraus.

Miete, Recht, Mietrecht, Fassade
Trittschall im Neubau ganz oben von unten - Ist das zulässig?

Hallo,

hatte in den letzten beiden Wohnungen starke Probleme mit Lärm (in der ersten Wohnung, 30er-Jahre-Bau: extrem lauter Trittschall; in der zweiten (noch aktuellen) Wohnung, 60er-Jahre-Bau, oberste Etage: Stimmen von unten und nebenan, Trittschall von unten und nebenan, Zimmertüren von unten zu hören).

Jetzt habe ich eine Neubauwohnung im Erstbezug (Fertigstellung: 2022) in der obersten Etage angemietet (wohne noch nicht dort). Am Samstagabend, als ich dort war, ist mir aufgefallen, dass ich sogar dort Schritte von unten gehört habe, allerdings vergleichsweise leise und sicherlich im Rahmen der DIN 4109 (die dB-Werte dürften vermutlich deutlich unter den zulässigen Grenzwerten liegen). Als Musik lief, hat man das auch kaum wahrgenommen. Allerdings weiß ich nicht, ob man das - auch wenn es dezent und in erster Linie bei Stille zu hören war - hören darf.

Die Wohnungsgesellschaft hat mir mitgeteilt, dass das Gebäude abgenommen wurde und keine Baumängel festgestellt werden konnten. Ich könnte mir vorstellen, dass es Schallbrücken geben könnte (Estrich ggf. mit Wand verbunden, ich habe auch einen Lüftungsschacht in der Wohnung, Rohre der Fußbodenheizung). Allerdings bin ich erst letztes Jahr in meine noch aktuelle Wohnung, die im Gegensatz zu der neuen Wohnung tatsächlich extrem hellhörig ist (wie Pappe, Baujahr 1960) eingezogen. Ich möchte natürlich einen "Umzugsmarathon" vermeiden (kein drittes Mal innerhalb von zwei, drei Jahren umziehen), zumal es kaum bezahlbare Neubauwohnungen gibt und das jedes Mal viel Geld kostet und nicht garantiert ist, dass ich das dann nicht wieder hätte. Ich weiß auch nicht, wie oft beim Schallschutz gepfuscht wird, auch wenn die DIN-Norm eingehalten wird (denn die ist ja, soweit ich das im Internet gelesen habe, nicht sonderlich streng hinsichtlich der dB-Werte, die bei mir ankommen dürfen). Ich bin aber kein Fachmann.

Haus, Wohnung, bauen, Handwerk, Recht, Mietrecht, Bauarbeiten, Baugewerbe, Bauphysik, Baurecht, Estrich, Gebäude, Jura, Neubau, trittschalldämmung, trittschall
Baulärm in der Wohnung- Was muss man sich gefallen lassen?

Hallo Leute,

ich hätte mal eine rechtliche Frage: Seit November 2021 wird in dem Haus meiner Freundin gebaut, ohne dass die Bauarbeiten angekündigt wurden. Jeden Tag von etwa 9.00Uhr bis nachmittags 16Uhr, wird lautstark gehämmert, gesägt und gebohrt. Teilweise ist der Lärm schon so laut gewesen, dass wir uns nicht verstehen konnten, obwohl wir nur etwa einen Meter voneinander entfernt standen und uns in normaler Lautstärke unterhalten haben.

Wir haben auch seit Anfang an Ton-Mitschnitte von dem Baulärm gemacht, als Beweis quasi. Anfang März haben wir dann an ihre Vermietung, nach mehrmaligem Fragen, wie lange die Umbauten noch durchgeführt werden, eine Mietminderung von 25% auf die Warmmiete gefordert. (auch Rückwirkend da wir nachweisen können, wann wir das erste Mal die Vermietung auf den Lärm hingewiesen haben und nichts unternommen wurde)

Die Objektbetreuerin meinte auch, dass meine Freundin anstatt, das Rückwirkend zu fordern einfach weniger Geld überweisen sollte und hatte auch schon mündlich versichert, dass sie das Geld zurückerstattet bekommen würde.

Nachdem meine Freundin nun, den letzten Monat immer abgewimmelt wurde, wenn es um die Dauer der Bauarbeiten ging und immer behauptet wurde, es seien nur noch kleinere Umbauten (was nicht stimmt, da im Gespräch mit den Bauarbeitern heraus kam, dass Wände eingerissen werden müssen und co.), kam heute die Info, dass die Mietminderung nicht rechtens sei, da nachgewiesen werden müsste, dass der Lärm tagsüber über 60db war. Und das wir den Baulärm weiterhin hinnehmen müssten.

Meine Freundin überlegt jetzt dem Mieterverbund beizutreten, weil wir uns selber nicht über die rechtliche Lage sicher sind.

Was sagt ihr dazu und was würdet ihr machen?

Wohnung, Recht, Mietrecht, Mietminderung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mietrecht