Seit dem Tod meiner Großmutter vermieten wir deren Wohnung bei uns im Haus. In den vergangenen Jahren 15 Jahren hatten wir die Wohnung 6x vermietet entweder an alleinstehende Personen oder an junge Pärchen die dort wohnten bis das erste Kind kam. Am Samstag hatte ich einen offenen Besichtigungstermin angeboten. Es tauchten sage und schreibe 27 alleinerziehende Mütter auf. Die Wohnung liegt anscheinend in der Bemessungsgrenze des Wohngelds. Prinzipiel habe ich nichts gegen alleinerziehende Mütter doch die Wohnung ist nicht für sie geschaffen. Es gibt nur ein kleines Schlafzimmer mit einem Schrankraum aber ansonsten nur eine Wohnküche die bisher als Küche/Esszimmer/Wohnzimmer genutzt wurde. Die Mütter wollen jetzt in diesem Raum schlafen was ich mir nicht vorstellen kann, da sie dann ja die ganzen Essensgerüche im Bett hätte. Das Schlafzimmer ist nur 12qm groß da wollen die zum Teil 2 Kinder unterbringen. Es gibt auch keinen Garten oder Hof wo die Kinder spielen könnten. Meine Frage ist nun, darf ich wenn ich die Wohnung nächste Woche noch einmal inseriere gezielt alleinerziehende Mütter ausschließen oder mache ich mich der Diskriminierung schuldig. Meine Nachbarin meinte nämlich, ich könnte verklagt werden wenn ich spezielle Personengruppen ausschließe.