Wohnung für unter 25 jährige, Arge nimmt Antrag nicht an?

Hallo und guten Morgen :)

Mal angenommen ein Vater lebt mit seinem 22 jährigen Sohn zusammen in einer 65qm Wohnung. Der Sohn hat weder Job noch Ausbildung und bekommt kein Hartz 4 weil Vater nur knapp zuviel verdient. Verhältnis der beiden ist nicht gut und Sohn wollte schoneinmal ausziehen und Vater schon seit längerem zu seiner Partnerin ziehen mit der er seit ca. 6 Jahren fest zusammen ist. Hat es aber wegen dem Sohn nicht getan.

Situation jetzt:

Vater hat die Wohnung gekündigt und Sohn kann nicht mit. Die Wohnung seiner Partnerin (des Vaters) ist ebenfalls 65 qm mit 3 Zimmern. Die Partnerin hat zudem eine 10 Jährige Tochter. Sohn stell erneuten Antrag weil die Situation sich komplett geändert hat und er von Obdachlosigkeit bedroht ist.

ARGE nimmt Antrag nicht an und verweigert die Bearbeitung. Mit Begründung, dem Sohn würde keine Wohnung zustehen und Vater solle sich grössere Wohnung suchen. Ausserdem habe der Sohn schonmal Antrag gestellt und kann keinen mehr stellen.

Ich halte es für Willkür der ARGE um Kosten zu sparen. Zum einen gibt es den schwerwiegenden Grund des Platzmangels. Zum anderen ist auch eine Geschlechtertrennung der Kinder nicht möglich. Und die ARGE darf dem Vater nicht vorschreiben wohin er zieht. Und meiner Meinung nach muss die ARGE den Antrag bearbeiten weil die Situation und die Voraussetzungen sich geändert haben.

Liege ich falsch ? Was denkt ihr darüber ? Wie könnte sich der Sohn gegen die Willkür der ARGE wehren ?

LG

B.

Familie, Wohnung, Recht, Hartz IV, Kinder und Erziehung
Vollstreckungsbescheid handschriftlich nachträgliche Änderung?

Hallo .

Vor kurzem bekam ich von einem deutschen Inkassounternehmen eine Zahlungsaufforderung und eine Kopie des dazugehörigen Vollstreckungstitels.

Es ist richtig, dass ich bei diesem Gläubiger vor sehr vielen Jahren einmal etwas offen hatte. Dennoch wurde dies Zahlung schon damals beglichen. Nach fast 20 Jahren habe ich leider keinerlei Unterlagen mehr dazu.

An die Zustellung eines Mahnbescheides oder Titels kann ich mich auch nicht erinnern. Denn wir einigten uns damals aussergerichtlich.

Was jedoch auffällig ist, dieser vermeidliche Vollstreckungsbescheid ist in einer sehr schlechten Qualität und kaum etwas zu erkennen. Ausser mein Name und meine damalige Wohnanschschrift.

Es macht beinahe den Eindruck als wurde er kopiert, dann gefact und dann wieder kopiert und jeweils mit schlechter Qualität. Als ob es beabsichtigt ist nichts mehr darauf zu erkennen.

Was aber noch auffälliger ist, es wurde ein gedruckter Teil durch gestrichen und handschriftlich geändert und unterschrieben.

Aus meiner Sicht ist das nicht möglich. Ein solcher Vollstreckungstitel ist ein Urteil und eine Urkunde. Dies kann nach Ablauf der Widerspruchsfrist nicht geändert werden. Egal von wem. Denn dazu müsste das Urteil aufgehoben werden und ein neues Urteil erstellt werden. Bei diesem neuen Urteil hätte der Betroffene doch informiert werden müssen.

Oder liege ich falsch und es ist eine gängige Praxis von Gerichten sich Arbeit zu ersparen ......

Doch ich vermute hier einen Betrugsversuch und eine Urkundenfälschung durch das Inkassobüro.

Was meint ihr dazu ?

LG B

Recht, Inkasso, Vollstreckungstitel
Pfändung von Mieteinnahmen bei Mietkauf?

Hallo liebe Gemeinde.

Aufgrund langer Arbeitslosigkeit und sowohl privater als auch finanzieller Probleme, habe ich leider einige Schulden.

Folgende Situation.

Vor ein paar Jahren, als es finanziel noch gut ging, habe ich ein kleines Haus auf Mietkaufbasis übernommen. Da sich meine Frau von mir trennte, lebe ich nun wieder allein in einer kleinen Mietwohnung und habe das Häuschen meinen Sohn und seiner Familie überlassen.

Er zahlt mir an Miete nur die normale Mietkaufrate, welche ich sofort an den Eigentümer weiter leite. Also das Geld was ich als Miete von meinem Sohn bekomme, wird direkt weiter geleitet umd die Mietkaufrate des Hauses zu bezahlen.

Bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, habe ich das auch so angegeben. In ca 7 Jahren ist die Abzahlung komplett erfolgt.

Nun steht jedoch ein Pfändung bevor. Die Miete die ich von meinen Sohn bekomme wird benötigt um die Rate für das Haus zu bezahlen.

Mein nettoverdienst liegt nur knapp über den pfändungsfreien Betrag.

Dennoch habe ich Sorge das die Miete mir als Einnahme angerechnet und gepfändet wird. Somit würde man mich ja noch mehr in die Schulden stossen weil ich sonst die Rate für das Haus, was mein Sohn nutzt nicht weiter aufbringen könnte.

Eine andere Möglichkeit wäre die Übernahme des Vertrages durch meinen Sohn. Aber die Notargebühren können wir im Moment nicht aufbringen.

Daher die Frage, kann mir die Miete die ich bekomme gepfändet werden obwohl diese nur eine Durchreicheposten ist ? Weil dieses Geld mir ja nicht zur Verfügung steht und zur Abzahlung des Hauses dient.

LG BePheLor

Finanzen, Miete, Schulden, Mietrecht, arbeitslos
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