Meine Schwester Doris ist seit 5 Jahren von ihrem Mann Bernd geschieden worden. Per Gerichtsbeschluss wurde Doris die Mietwohnung zugesprochen. Sie lebt mit den gemeinsamen Kindern, 14 und 13 Jahre in der Wohnung. Das Sorgerecht haben beide Elternteile. Der Ex-Mann kommt 2 bis 3mal pro Woche um die Kinder zu besuchen. Er hat keinen Wohnungsschlüssel aber die Kinder öffnen die Tür. Sehr oft kommt es zu Streitigkeiten in der Mietwohnung. Die Kinder und Doris leiten sehr darunter. Meine Schwester hat nichts dagegen, dass ihr Ex die Kinder besucht, aber dies soll nicht in der Wohnung sondern ausserhalb geschehen. Bernd will nichts davon wissen. Er sagt: Die Wohnung wird vom Staat finanziert, weil Doris Hartz 4 empfängerin ist, deshalb darf er dort hinein. Meine Frage: Kann Doris ihrem Ex den Zutritt der Wohnung verwehren? Wenn ja, wie kann sie sich Recht verschaffen?