Hallo,

ich wohne in einem Studentenwerk Wohnheim. Mein Mietvertrag (befristeter Mietvertrag oder Zeitmietvertrag, ich habe keine Ahnung, was das Unterschied ist) beendet in 2 Monaten. Sie wollen mein Zimmer sanieren. Im Mietvertrag steht keinen Grund für die Befristung und gar nichts über die Sanierung.

Aber im Vertrag steht;

"Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt." Diese Regelung wird für dieses Mietverhältnis ausgeschlossen.

1) Ist diese Befristung wirksam? Ist der Vertrag ein Zeitmietvertrag oder befristeter Mietvertrag?

2) Kann ich die Sanierung nicht akzeptieren und meine Vertrag verlängern? Oder brauche ich überhaupt nicht zu verlängern? Weil die Befristung nicht wirksam ist.

3) Falls ich gegen der Sanierung nichts machen kann, kann ich verlangen, dass ich nach der Sanierung wieder in mein Zimmer ziehen?

Viele Grüße