Hallo!

Wir haben für eine Wohnung einen Mietvertrag geschlossen, in dem der Mietbeginn "mit Auszug der Familie XY". In dem Vertrag steht, dass die gestzlichen Kündigungsfristen gelten, man aber frühestens kündigen kann, wenn unser Mietverhältnis da beginnt. Nun können wir doch nicht in die Wohnung, da sich etwas geändert hat...

Mir jemand gesagt, dass er meint, dass ein Mietvertrag ohne genaues Datum (Beginn des Mietverhältnisses) gar nicht rechtens ist?!

Stimmt das?

Gruß