Hallo, vielleicht muss ich meine Frage noch mal anders stellen. Ich habe die Wohnung meiner Eltern gekündigt und habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Der Vertrag ist aus 1969 und der Eigentümer hat mehrfach gewechselt. Bei der Kündigung sagte man mir ich soll in den alten Vertrag sehen, wenn dort eine kürzere Kündigungszeit steht, erkennen sie die an. Im Vertrag steht aber nur : Kündigungszeit ist die Gesetzliche. Aber was hatten wir 1969 für eine gesetzliche Kündigungszeit?

Vielleicht ist es jetzt etwas deutlicher. Vielen Dank