Guten Tag,

eine Bekannte von mir hat im letzten Jahr eine Wohnung mit einer Freundin zusammen zur Miete genommen. Die Bekannte zieht nun aber aus, ihre Freundin jedoch bleibt in dieser Wohnung und eine Nachmieterin ist bereits gefunden worden. Meine Bekannte steht jetzt vor dem Problem/ der Frage, was mit der Kaution passiert, die von ihr bezahlt wurde. Der Vermieter wies sie darauf hin, dass er diese nicht rückzahlen brauche, sondern der Nachmieter die Kaution an den zu zahlen habe, der ausgezogen ist. Ist das korrekt? Ist der Vermieter wirklich nicht verpflichtet, die Kaution zurückzuzahlen und sie sich anschließend von den "aktuellen" Mietern zu holen?

Ich habe viel zu dem Thema gelesen und selbst auch im BGB die Paragraphen 535 ff. durchgeblättert, jedoch keinen hilfreichen Lösungsansatz gefunden.

Achja, macht es einen Unterschied, ob die Bekannte Hauptmieterin ist, Beide oder nur die Freundin?

Danke schon mal im Voraus.