Guten Tag sehr geehrte Damen & Herrn,

ich habe seit längeren einen Rechtssteit mit einer Mieterin (Sozialhilfe empfängerin) Ihr Rechtsbeistand stehlt die von mir aufgestellten Nebenkosten in frage und behauptet, der aufgeführte Wasserverbrauch habe nicht stattgefunden. Da ich nun unter Beweispflicht stehe, habe ich folgendes gemacht:

Ich habe eine Kopie der von der Gemeinde gestellte Rechnung und Kopien aller mir abgelesenen (geeichten Wasserzähler) eingeschickt.

In der Rechnung von der Gemeinde steht ein verbrauch von 314cbm.

In den Ablesewerten der von mir installierten Wasseruhren (in den einzelnen Wohnugen instaliert) wurde ein Wasserverbrauch von 312cbm festgestellt.

Nun wird aber weiterhin behauptet das ich keinen Beweis erbracht habe???!!!

Ist dies kein Beweis ??? Die Wasseruhren sind von zwei verschiedenen Hersteller ( 1x Gemeinde & 1 das von mir beauftragte Unternehmen) die den selben Wert ergeben ?

Vielen Dank für´s Lesen

Mfg A. Roth