Wir wohnen seit 7 Jahren in einer Wohnung im 1. Stockwerk. Zu der Wohnung gehört auch ein Balkon. Nun haben unsere Vermieter im Erdgeschoss umfangreiche Umbauarbeiten durchgeführt. Im Zuge dessen wurden die ursprünglich als Gewerbeflächen ausgewiesenen Räume in Seniorenwohnungen umgewandelt. Anscheinend entstanden dadurch auch neue Anforderungen an den Brandschutz.

Das durfte ich mir dann gestern anschauen: Man hat uns ohne vorherige Ankündigung seitens der Vermieter eine über die gesamte Breite der Wohnzimmerfenster reichende Metallwendeltreppe, die vom Erdgeschoss bis 2 .OG führt, vor die Nase gesetzt. Dann wurde eine schmale Seite der Balkonumrandung entfernt und, mir lapidar mitgeteilt, unser Balkon sei jetzt ein Fluchtweg. Abgesehen davon, dass die Treppe und unser Balkon nun frei betretbar sind (erhöhte Einbruchsgefahr) werde ich den Balkon wahrscheinlich auch nicht mehr als solchen nutzten dürfen (von wegen "Fluchtwege freihalten"). Kann ich bis zu unserem 100%ig folgenden Auszug etwas an der Miete machen?