Hallo,

ich bin aus einem EFH ausgezogen, welches mit Flüssiggas beheizt wurde. Als Mieter war ich selber verantwortlich den Gastank aufzufüllen.

Nun bin ich ausgezogen und hinterlasse Flüssiggas mit einem Wert von ca. 2000 Euro.

Meine Vermieterin weigert sich mir diese Summe abzulösen und schreibt, dass wäre mein Problem und Sie habe keinen Vertrag mit mir, das Sie mir das Gas ablösen muss.

Da ich das Gas mit monatlichen Abschlägen an die Lieferfirma bezahlt habe, fordert diese jetzt zu Recht, den Wert der Restfüllmenge von mir.

Wer ist verpflichtet das Gas zu bezahlen? Die Vermieterin? Der Nachmieter? oder bleibe ich auf diesen Kosten sitzen? Vielen lieben Dank für die Antworten