Meine Mitbewohner und ich haben jeweils ein möbliertes Zimmer in einer WG angemietet (einzelne Mietverträge). Zum "Mietobjekt" gehören das Zimmer sowie Küche und Bad "zur Mitbenutzung". Der Hausmeister des Hauses (der nicht dort wohnt) besteht darauf, er habe in der Küche das alleinige Hausrecht (er hält sich oft auch grundlos dort auf und stellt detaillierte Regeln zur Nutzung auf), da der Vermieter ihm eine Vollmacht für Mietgeschäfte und zur Möblierung der Wohnung erteilt hat. Stimmt das oder haben es doch die Mieter der Zimmer in der Wohnung gemeinschaftlich?

Und macht es einen Unterschied, ob ein Zimmer in der Wohnung noch vom Vermieter als Büro und Abstellkammer genutzt wird? Das ist bei uns nicht der Fall, in der Wohnung unter uns jedoch schon, wo die Bewohner vor der gleichen Frage stehen.