Liebe Community,

ich hatte 15 Jahre einen Hund. Dieser ist leider 2012 verstorben. Mein Vermieter hat mir die Haltung damals erlaubt, allerdings als "Ausnahme". Im Mietvertrag steht:

"Tierhaltung in den Mieträumen ist ohne Einwilligung des Vermieters nicht gestattet. Dies gilt nicht für Kleintiere im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs."

Da sich die Gesetzeslage zwischenzeitlich geändert hat, wäre es hilfreich zu erfahren, in wieweit der Vertrag noch gilt.

Ausserdem könnte es sein, dass die Anschaffung eines Hundes aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist oder wird. Wie sieht es in dieser Hinsicht rechtlich aus?

Ich würde gerne einen Hund aus der Nachbarschaft übernehmen. Zunächst nur stundenweise. Diesbezüglich besteht die Frage, in welchem Rahmen dies rechtlich möglich ist.

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße