Probleme mit den Nachbarn - was sagt die Hausnummer über die Nutzungsrechte aus?

Hatten am Wochenende eine lustige Grillrunde und dabei hat mir ein Kumpel eine Geschichte erzählt, die ich eigentlich kaum glauben wollte, bis ich es selbst schwarz auf weiß gelesen hatte ... Ich finde diese Geschichte dermaßen merkwürdig, das ich gern mal andere Meinungen dazu lesen würde .... Vielen Dank schon mal im Voraus .....

Folgende Situation:

Kumpel ist Eigentümer eines typischen 4-Familien Zechenhaus mit je einer Einfahrt rechts und links des Hauses. Hinter dem Haus liegt ein sehr großer Garten.

Eine Hälfte bewohnen er selbst und seine erwachsene Tochter, die andere Hälfte ist seit Oktober 2014 neu vermietet, an ein Päärchen von denen jeder eine der Wohnungen gemietet hat.

Den Garten hat mein Kumpel sehr arbeits- und kostenintensiv nach seinen Wünschen hergerichtet, wirklich ein toller Garten (schade das man hier keine Fotos hinzufügen kann....)

Dem Päärchen wurde im Mietvertrag lediglich die Mitbenutzung des Gartens zugesichert

Am Haus ist eine einfache Hausnummer angebracht, es wurde seitens meines Kumpels nie ein "a" oder "b" für die einzelnen Einfahrten angebracht.

Nun kommen die Mieter auf die Tour, das sie ja zusammen das halbe Haus gemietet haben und ihnen somit auch das alleinige Nutzungsrecht am Hof und Gartenbereich hinter ihrer Haushälfte zusteht. Zur Untermauerung ihrer Forderung haben sie selbst noch eine zusätzliche Hausnummer mit Buchstaben auf den Briefkasten geklebt ....

Bisher hat mein Kumpel über ihre Forderungen nur gelächelt und auf den Mietvertrag verwiesen. Nun ist ihm letzte Woche ein Brief vom Mieterschutzbund ins Haus geflattert, mit der bekannten Forderung nach alleinigem Nutzungsrecht und der oben genannten Begründung ...

Könnten die Mieter mit sowas durchkommen....?

Mietrecht, Mietvertrag, Nachbarn, Nutzungsrecht
Nach Strom-Ablesefehler unberechtigt Gutschrift auf P-Konto erhalten - Geld gepfändet - Was nun, Wer kennt sich aus?

Freundin hat folgendes Problem: Bei der jährlichen Stromabrechnung hatte sich ein Ablesefehler eingeschlichen, woraufhin meine Freundin fälschlicherweise eine Gutschrift von fast 1500€ auf ihr Konto überwiesen bekommen hat. Das Konto ist ein P-Konto, mit einer Pfändung drauf. Geld wurde auch von der Bank als gesichert gekennzeichnet und meine Freundin hat keinen Zugriff darauf.

Der Anwalt meiner Freundin hat leider noch Urlaub... Nun versucht meine Freundin selbst seit 2 Tagen die Sache telefonisch zu klären, aktueller Stand: Bank und Stromanbieter wissen mittlerweile über den Sachverhalt Bescheid, Bank weigert sich aber den Betrag an den Stromanbieter zurück zu zahlen, mit dem Hinweis das der Gläubiger da die Hand drauf hat, und er das Geld erst freigeben müsste.... Ist das rechtens, das Geld gehörte ja gar nicht meiner Freundin, war ja nur irrtümlicherweise auf dem Konto gelandet Wenn Ja, kann der Gläubiger die Freigabe verweigern?

Meine Freundin ist verzweifelt, weil mittlerweile eine korrigierte Rechnung eingetrudelt ist, laut der schon eine Nachzahlung von 600€ fällig ist, dazu wird gleichzeitig das irrtümlich überwiesene GEld zurückgefordert, also insgesamt 2100€ mit einer Frist von 14 Tagen ....

Wer kennt sich aus, und kann etwas dazu sagen....?

Schulden, Kontopfändung, P-Konto, Stromabrechnung
Uneingeschränktes Nutzungsrecht vs Recht auf Mitbenutzen - Eure Meinung?

Also, ich habe zwar schon einen Anwaltstermin, der ist jedoch erst in 2 Wochen und mir lässt es leider keine Ruh ....

Daher würde ich gern auf diesem Wege noch ein paar andere Meinungen lesen...

Vielen Dank ....

ich versuche es möglichst kurz zu machen:

Ich wohne als Mieter mietfrei in in einem Mehrfamilienhaus meiner Oma, und habe uneingeschränkte Nutzungsrechte für samtliche Garagen und andere Gebäude wie Gartenhaus, Grillhütte Party-Raum etc... zudem habe ich ein uneingeschränktes Nutzungsrecht am gesamten Garten sowie dem gesamten Hofbereich der zwischen Haus und Garten liegt. Ich habe zugestimmt, bei Bedarf anderen Mietern ein Stück Garten zu überlassen sowie anderen die Nutzung der Grillhütte zu ermöglichen. Steht alles so in meinem Mietvertrag, im Grunde habe ich eine Vollmacht für alles, weil meine Oma keine Lust mehr hat sich um sowas zu kümmern ....

Nun sind 2 der anderen Wohnungen neu vermietet, und den Mietern mit Kindern wurde lediglich die "Mitbenutzung" des Gartens und der Grillhütte zugesagt. zudem die Nutzung einer der Garagen, deren Zufahrt über den Hof führt.. Kein Wort von sonstiger Hofnutzung im Vertrag Die Mitbenutzung des Gartens wurde ihnen wegen der Kinder gewährt, die sollen ja schliesslich auch spielen können.

Kinderlose Mieter hätten keinerlei Nutzungsrechte für den Garten erhalten

Ach ja, den zugewiesenen Gartenteil (geschätzt ca 1/3 der Gartenfläche) dürfen sie mit mündlicher Zustimmung nach ihren Wünschen gestalten, also irgendwas zum Spielen für die Kinder hinstellen

Nun ist es leider so das die Neuen offensichtlich keine Grenzen kennen und sich dreist ausbreiten... Soviel zur Situation.

Meine Fragen:

  • Wer bestimmt ob im Innenhof gespielt werden darf ?

  • Wer bestimmt ob und vor allem wo ein Zaun gezogen werden darf ? die möchten zusätzlich zu ihrem Gartenteil, die Grillhütte mit einzäunen

  • Haben die neuen Mieter das Recht Motorräder, Fahrräder im Innenhof zu parken, oder besser gefragt: ob sie den Hof überhaupt zu irgendetwas anderem nutzen dürfen als darüber gehen/fahren, um zur Grage bzw ihrem Gartenstück zu gelangen?

  • Muss ich dulden das das Auto der neuen Mieter ständig vor statt in der Garage steht, da in der Garage kein Platz ist weil die da teilweise ihren Müll horten

  • Muss ich bei "Mitbenutzung" dulden das die neuen die grillhütte als ihre Outdoor-Küche ansehen und tagelang am Stück belagern?

  • Was kann ich gegen benutztes Geschirr machen, welches tagelang im Garten gelassen wird, wohnen eher ländlich, da ist es nur eine Frage der Zeit bis die erste Ratte mal vorbeischaut wenn Lebensmittel offen draussen liegen gelassen werden

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Mietrecht, Nutzungsrecht
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