Hatten am Wochenende eine lustige Grillrunde und dabei hat mir ein Kumpel eine Geschichte erzählt, die ich eigentlich kaum glauben wollte, bis ich es selbst schwarz auf weiß gelesen hatte ... Ich finde diese Geschichte dermaßen merkwürdig, das ich gern mal andere Meinungen dazu lesen würde .... Vielen Dank schon mal im Voraus .....
Folgende Situation:
Kumpel ist Eigentümer eines typischen 4-Familien Zechenhaus mit je einer Einfahrt rechts und links des Hauses. Hinter dem Haus liegt ein sehr großer Garten.
Eine Hälfte bewohnen er selbst und seine erwachsene Tochter, die andere Hälfte ist seit Oktober 2014 neu vermietet, an ein Päärchen von denen jeder eine der Wohnungen gemietet hat.
Den Garten hat mein Kumpel sehr arbeits- und kostenintensiv nach seinen Wünschen hergerichtet, wirklich ein toller Garten (schade das man hier keine Fotos hinzufügen kann....)
Dem Päärchen wurde im Mietvertrag lediglich die Mitbenutzung des Gartens zugesichert
Am Haus ist eine einfache Hausnummer angebracht, es wurde seitens meines Kumpels nie ein "a" oder "b" für die einzelnen Einfahrten angebracht.
Nun kommen die Mieter auf die Tour, das sie ja zusammen das halbe Haus gemietet haben und ihnen somit auch das alleinige Nutzungsrecht am Hof und Gartenbereich hinter ihrer Haushälfte zusteht. Zur Untermauerung ihrer Forderung haben sie selbst noch eine zusätzliche Hausnummer mit Buchstaben auf den Briefkasten geklebt ....
Bisher hat mein Kumpel über ihre Forderungen nur gelächelt und auf den Mietvertrag verwiesen. Nun ist ihm letzte Woche ein Brief vom Mieterschutzbund ins Haus geflattert, mit der bekannten Forderung nach alleinigem Nutzungsrecht und der oben genannten Begründung ...
Könnten die Mieter mit sowas durchkommen....?